Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz

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Bitte beachten Sie, dass Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwaltskanzleien gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Im Falle einer Deckungszusage werden in der Regel die anfallenden gesetzlichen Kosten und Auslagen übernommen. Maßgeblich sind die Zusagen des Versicherers im Rahmen einer Deckungszusage.