Rechtsberatung

Im Rahmen des BDK Rechtsschutzes stehen BDK-Mitgliedern zwei Angebote zur Verfügung:

Antrag auf telefonische Rechtsberatung

Viele arbeitsrechtliche Fragestellungen lassen sich bereits durch eine anwaltliche Erstberatung lösen oder einordnen. Neben dem klassischen Versicherungsrechtsschutz können BDK-Mitglieder eine unkompliziert kostenlose telefonische Rechtsberatung, ein telefonisches Mediationsverfahren oder eine außergerichtliche Interessensvertretung in Anspruch nehmen. Kann das Anliegen nicht vollständig geklärt werden oder besteht ein darüber hinaus gehender Handlungs- oder Beratungsbedarf, kann zu jeder Zeit eine regulärer Antrag auf Versicherungsrechtsschutz gestellt werden.

Antrag auf Versicherungsrechtsschutz

Gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung gewährt der BDK seinen Mitgliedern Rechtsschutz über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG. Über dieses Formular können Sie Versicherungsrechtsschutz beantragen und erforderlichen Unterlagen einreichen.