Baden-Württemberg

Mitgliedschaft

Sie sind bereits Mitglied und es hat sich beispielsweise Ihre Anschrift geändert - siehe Merkblatt Änderungsmitteilungen an die Landesgeschäftsstelle.


Eine Mitgliedschaft im BDK lohnt sich.


Als BDK-Mitglied haben Sie Anspruch auf umfassende Mitgliedsleistungen und Vorteile. Zudem setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen seiner Mitglieder ein, nicht nur, aber gerade auch im politischen Raum.
Wir vertreten Ihre Interessen und Ihre Rechte und kämpfen für eine gerechte Bezahlung und Versorgung. Wir arbeiten aktiv an der Zukunftsgestaltung mit und setzen uns für eine praxisnahe, realistische und fortschrittliche Kriminalitätsbekämpfung ein.

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

  • Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
  • Beamtinnen und Beamte sowie alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
  • Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende in der Polizei

Fördermitgliedschaft
Sie gehören nicht zu dem oben genannten Kreis? Dann gibt es gute Chancen für die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Satzung BDK Baden-Württemberg
Werfen Sie gerne einen Blick in unsere Satzung.