Bayern

Unsere Themen

    Im Beamtenbereich

    • Verfassungskonforme, amtsangemessene Alimentation

    Die bisherigen Regelungen zur Beamtenbesoldung vieler Bundesländer wurden in der Vergangenheit mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Auch in Bayern genügt die Beamtenbesoldung unserer Ansicht nach nicht den durch das Grundgesetz vorgegebenen Leitlinien.

    • Fortführung der mit dem K-Sachbearbeiterprogramm initiierten Stellenhebung nach A 12.

    Aufgrund des hohen Anteils an Kollegen in der 3. QE im K-Bereich müssen weitere Sachbearbeiterstellen nach A 12 gehoben werden, um einerseits den Erfahrungsschatz der Kollegen länger zu halten, andererseits den Kollegen eine lohnende Perspektive zu bieten

    Hierunter fällt auch eine konsequente Durchschlüsselung von AES-Stellen (Stellen für Arbeitsgruppen-, Ermittlungskommission-, Soko-Leitung) bayernweit

    Im gleichen Atemzug wären auch Leitungsfunktionen der ZEGen in A 12 zu heben.

    •  Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten nach A 13

    Mit der Hebung von Dienstposten der stellvertretenden Kommissariatsleiter im K 1 und K 3 Bereich wurde nur ein Anfang gemacht. Dies muss bayernweit fortgesetzt dann auf die K 2 Bereiche, letztlich aber alle K-Bereiche ausgedehnt werden

    •  Öffnung der Sonderlaufbahnen (WiKri, ComKri) nach A 13

    Kolleginnen und Kollegen der Sonderlaufbahnen dürfen nach langjähriger Tätigkeit in ihren Fachbereichen nicht von den Spitzenämtern ausgeschlossen werden

    • Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten in die QE 4 für Kolleginnen und Kollegen, die ein (Hochschul)Studium abgeschlossen haben.

    Höherwertige Ausbildung muss sich auch bezahlt machen

    • Eingruppierung der Absolventen der HföD in A 10 nach dem Studium
    • Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten im Verwaltungsdienst bei P und
    • Steuerbefreiung der DUZ Zuschläge
    • Abschaffung der 5 Stunden-Grenze um DUZ zu erhalten
    • Einführung von Zulagen im Bereich der KIPO Sachbearbeitung

     Mehr qualifizierte Mitarbeiter durch

    • Mehr Studienplätze an der HföD
    • Erhöhung des Stellenanteils bei K
    • Direkten Einstieg von Spezialisten bei K (Quereinstieg)

     Steigerung der Attraktivität bei S und K durch

    •  Verwendung ausgereifter IT- und Softwarelösungen

    Die Einführung von nicht ausgereiften Programmen in der Vergangenheit führte zu Demotivation und Frustration der Mitarbeitenden. Die stärkere Einbindung der Kolleginnen und Kollegen aus der Sachbearbeitung ist dringend geboten, um deren Bedürfnisse bei der Einführung neuer Programme zu berücksichtigen.

    •  Bessere Arbeitsplatzausstattung in allen Bereichen

    Höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Bürostühle müssen Standard sein

    •  Bezuschussung des Deutschlandtickets für alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei

    Anstatt eines Flickenteppichs mit Sonderfahrkarten sollte jedem Beschäftigten ein Zuschuss für den Kauf eines Deutschlandtickets gezahlt werden

    •  Einführung von Bildungszeiten

    Analog den Gegebenheiten vieler Unternehmen des Wirtschaftslebens sollten Bildungszeiten ermöglicht werden (beispielsweise zum Erlernen von Fremdsprachen)

    • Erhalt der derzeitigen Ruhestandsregeln bei gleichzeitiger Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit

    Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten ermöglicht  eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit, indem Arbeitszeit angespart werden kann, aber auch ein längeres Arbeiten ermöglicht wird

    • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

    Ein Baustein kann ein sogenanntes Eltern-Kind  Büro sein, dass es ermöglicht kurzfristig in Notfällen ein Kind mit in das Büro zu nehmen, da das Büro auch kindgerecht gestaltet ist.

    • Erhöhung der Leistungsprämien

    Im Tarifbereich

     Verbesserungen bei Aufstiegsmöglichkeiten

    •  Durch Einführung der Kriminalassistenz

    Tarifbeschäftigten muss die Möglichkeit geboten werden durch Qualifizierungsmaßnahmen /Fördermaßnahmen in höhere Entgeltgruppen aufzusteigen

    Wir haben hierzu ein Konzept vorgelegt

    •  Stufengleichen Aufstieg

    Im Falle eines Aufstieges in eine höhere Entgeltgruppe darf keine Einordnung in eine schlechtere Stufe erfolgen, wie dies bislang der Fall ist