Berlin

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im BDK lohnt sich.

Als BDK-Mitglied haben Sie Anspruch auf umfassende Mitgliedsleistungen und Vorteile. Zudem setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen seiner Mitglieder ein, nicht nur, aber gerade auch im politischen Raum.
Wir vertreten Ihre Interessen und Ihre Rechte und kämpfen für eine gerechte Bezahlung und Versorgung. Wir arbeiten aktiv an der Zukunftsgestaltung mit und setzen uns für eine praxisnahe, realistische und fortschrittliche Kriminalitätsbekämpfung ein.

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

  • Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
  • Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung.
  • Studenten und Auszubildende

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge im Berliner Landesverband?

Der monatliche Beitrag errechnet sich immer aus der Grundstufe der aktuellen Besoldung-/ Entgeltgruppe.

Anwärter*innen bezahlen während des Studiums nur 2,50 Euro im Monat.

Nach der Ernennung zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar beträgt der Beitrag 16,58 Euro.

Mit jeder Beförderung steigt auch der Mitgliedsbeitrag. Als Leitende Kriminaldirektorin / Leitender Kriminaldirektor beträgt der monatliche Beitrag 36,89 Euro.

Ebenso verhält es sich bei den Tarifbeschäftigten. Hier reichen die Beiträge von 12,10 Euro (EG2) bis 26,36 Euro (EG15).

Bei einer Teilzeitbeschäftigung oder dem Eintritt in den Ruhestand/ die Rente werden die Beiträge entsprechend angepasst.

Bitte beachtet, dass die Beiträge vierteljährlich zur Quartalsmitte eingezogen werden.

Euren konkreten Beitrag könnt ihr der Übersicht entnehmen. Für Fragen zu den Beiträgen stehen wir Euch über das Kontaktformular oder per Telefon zur Verfügung.

Satzung des Berliner Landesverbandes

Mit einer Mitgliedschaft ist verbunden, dass man die Satzungen des BDK anerkennt. Neben der Bundessatzung hat der Berliner Landesverband auch eine eigene Satzung, welche für uns die Grundlage unserer Arbeit darstellt.