Brandenburg

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im BDK lohnt sich.

Als BDK-Mitglied haben Sie Anspruch auf umfassende Mitgliedsleistungen und Vorteile. Zudem setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen seiner Mitglieder ein, nicht nur, aber gerade auch im politischen Raum.
Wir vertreten Ihre Interessen und Ihre Rechte und kämpfen für eine gerechte Bezahlung und Versorgung. Wir arbeiten aktiv an der Zukunftsgestaltung mit und setzen uns für eine praxisnahe, realistische und fortschrittliche Kriminalitätsbekämpfung ein.

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

  • Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
  • Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
  • Studenten und Auszubildende der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge im Landesverband Brandenburg?
Beamtinnen und Beamte zahlen 0,65% der 1. Stufe ihrer Besoldungsgruppe, Tarifbeschäftigte 0,56%. Zum Beispiel beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag für einen Beamten in der Besoldungsgruppe A9, 16,59€.

Pensionäre und Rentner zahlen 0,325% bzw. 0,14% der 1. Stufe ihrer Besoldungs-/ Entgeltgruppe. 

Der Mitgliedsbeitrag für Studenten und Auszubildende beträgt für die Dauer ihres Studiums / ihrer Ausbildung 1€ im Monat. 

Die Schnuppermitgliedschaft kann im Landesverband Brandenburg für einen Zeitraum von sechs Monaten für 1€ abgeschlossen werden.