Personalratsarbeit
Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) regelt alles Rund um den Personalrat, egal ob Wahlen, Aufgaben, Rechte und Pflichten. Im Gesetz ist sogar eine Schweigepflicht der Personalratsmitglieder geregelt. Der Personalrat ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da und nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Gemäß Gesetz hat der Personalrat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu Gunsten der Beschäftigten überwachen und einfordern
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen
- Gegenüber dem Leiter der Dienststelle auf die Erledigung der Beschwerden und Anregungen hinwirken
- Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen fördern
- Maßnahmen zu beantragen, die der Gleichstellung und Förderung von Frauen dienen
- Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten fördern
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng zusammenzuarbeiten
- Beteiligung beim Erstellen von Verwaltungsanordnungen zur Regelung von innerdienstlichen sozialen und personellen Angelegenheiten
Zu den regelmäßigen Aufgaben des Personalrats gehört die Mitbestimmung bei einer Vielzahl von sozialen Angelegenheiten, wie zum Beispiel:
- Bestellung und Abberufung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, Vertrauens- und Betriebsärzten.
- Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
- Regelungen zu Ordnung und Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle, wie zum Hausordnung, Vergabe von Telearbeitsplätzen, etc..
- Gewährung von Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen
Darüber hinaus stimmt der Personalrat bei einer Vielzahl von Personalangelegenheiten mit, wie zum Beispiel:
- Einstellungen
- Beförderung und Höhergruppierungen
- Versetzungen, Abordnungen sowie Umsetzungen über 6 Monate mit Wechsel des Dienstort
- Entlassungen und Beurlaubungen
- Dienstzeitverlängerungen
Bei großen Behörden, wie zum Beispiel dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, muss der Personalrat daher einmal in der Woche tagen und im Gremium seine Beschlüsse zu fassen
Der Personalrat überwacht, dass Vereinbarungen und Rechte zum Schutz und Vorteil der Mitarbeiter/innen eingehalten werden. Der Personalrat profitiert bei seinen Aufgaben aus den unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensläufen seiner Mitglieder.
So wie sich der BDK in den letzten Jahren zu einer immer attraktiveren und moderneren Berufsvertretung entwickelt hat, wollen wir auch im Bereich Personalvertretung alte Zöpfe abschneiden und neue Standards etablieren.
Die Kandidatinnen und Kandidaten des BDK setzen sich durch eine offensiv ausgerichtete und mitarbeiterorientierte Personalratsarbeit für eine moderne und starke Personalvertretung einsetzen.
Die BDK-Mitglieder im örtlichen Personalrat nehmen regelmäßig in den Personalratssitzungen zu vielen Themen konstruktiv und nicht selten auch sehr kritisch Stellung gegenüber der Behördenleitung. Die gewählten BDK Personalratsmitglieder stehen allen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung, ob bei Fragen, Problemen mit Vorgesetzen oder in den Dienststellen.
Bei den Personalratswahlen im Mai 2024 hat der BDK insgesamt 10 Freistellungen für die Arbeit im Personalrat erreicht.
