Aktenberge statt Aufklärung?
21.09.2026
Wie der NDR berichtet, ist die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften zur Jahresmitte 2026 auf 82.135 gestiegen – allein bei Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte, ohne ungeklärte Fälle. Gleichzeitig gingen im ersten Halbjahr rund 289.000 neue Verfahren ein, etwa 16.800 mehr als im Vorjahreszeitraum. 1)
Auch die Gerichte stehen unter wachsendem Druck: Ende 2025 waren bundesweit rund eine Million Strafverfahren unerledigt. Der Deutsche Richterbund spricht angesichts dieser Entwicklung von einer zunehmenden Überlastung der Justiz.
Doch das Problem beginnt nicht erst bei der Staatsanwaltschaft.
Die Zahlen zeigen: Die gesamte Strafverfolgungskette steht unter Druck. Was heute als Aktenberg bei der Staatsanwaltschaft sichtbar wird, beginnt häufig schon bei der Aufnahme, Bearbeitung und Aufklärung von Straftaten durch die Polizei.
Der BDK weist seit Jahren auf die Situation der Kriminalpolizei hin: Bearbeitungsrückstände, fehlendes qualifiziertes Fachpersonal und steigende Anforderungen bei wachsenden Fallzahlen. Komplexe Ermittlungen lassen sich nicht nach dem Prinzip „Alle können alles“ bewältigen. Sie brauchen Spezialisierung, Erfahrung und kriminalistisches Know-how.
Mehr Fälle. Komplexere Fälle. Zu wenig Kriminalistinnen und Kriminalisten.
Cybercrime, organisierte Kriminalität, komplexe Vermögensdelikte, digitale Beweismittel und internationale Täterstrukturen stellen immer höhere Anforderungen. Gleichzeitig fehlen vielerorts die Fachkräfte, die diese Verfahren fundiert und konsequent bearbeiten können.
Die Rechnung ist einfach: Mehr Verfahren + komplexere Ermittlungen + fehlendes Fachpersonal = mehr unbearbeitete Vorgänge. Irgendwann landen diese als Aktenberg bei der Staatsanwaltschaft – inzwischen digital und damit leider nicht mehr sichtbar auf Rollwagen gestapelt.
„Mehr auf die Straße“ allein reicht nicht.
Der BDK begrüßt eine starke und sichtbare Polizei. Doch Kriminalitätsbekämpfung endet nicht mit der Aufnahme einer Strafanzeige:
- Wer ermittelt die Täter?
- Wer wertet digitale Spuren aus?
- Wer führt umfangreiche Vernehmungen?
- Wer analysiert Finanzströme und Täterstrukturen?
- Wer führt komplexe Verfahren über Monate oder Jahre?
Das ist die Arbeit der Kriminalpolizei.
Der BDK macht deshalb seit Jahren deutlich: Eine konsequente Ausrichtung auf größtmögliche Verwendungsbreite wird den Anforderungen komplexer Ermittlungsverfahren nicht gerecht. Fachlichkeit darf nicht zum Nebenprodukt werden.
Wir brauchen eine ganzheitliche Betrachtung der Strafverfolgungskette: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sind keine unabhängigen Systeme, sondern Glieder einer gemeinsamen Kette. Ist ein Glied dauerhaft überlastet, wirkt sich das auf die gesamte Strafverfolgung aus.
Niedersachsen braucht deshalb keine isolierten Einzelmaßnahmen, sondern eine nachhaltige Stärkung der gesamten Strafverfolgung.
Der BDK Niedersachsen fordert:
- mehr qualifiziertes Personal für die Kriminalpolizei,
- echte kriminalpolizeiliche Fachkarrieren,
- konsequente Spezialisierung bei komplexen Ermittlungen,
- systematische Einarbeitung und Wissensweitergabe durch erfahrene Kriminalistinnen und Kriminalisten,
- zeitgemäße technische Ausstattung und leistungsfähige digitale Ermittlungsstrukturen,
- eine angemessene personelle Ausstattung von Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Denn eines darf nicht zur Normalität werden:
Dass Ermittlungsverfahren liegenbleiben, weil qualifiziertes Personal für ihre Bearbeitung fehlt.
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender
1) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/offene-faelle-aktenberge-bei-staatsanwaltschaften-sind-gestiegen,staatsanwaltschaften-104.html
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