Nordrhein-Westfalen

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im BDK lohnt sich.

Als BDK-Mitglied haben Sie Anspruch auf umfassende Mitgliedsleistungen und Vorteile. Zudem setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen seiner Mitglieder ein, nicht nur, aber gerade auch im politischen Raum.
Wir vertreten Ihre Interessen und Ihre Rechte und kämpfen für eine gerechte Bezahlung und Versorgung. Wir arbeiten aktiv an der Zukunftsgestaltung mit und setzen uns für eine praxisnahe, realistische und fortschrittliche Kriminalitätsbekämpfung ein.

Beachten Sie bitte auch die Sonderaktionen des Landesverbands Nordrhein-Westfalen.

Top Prämien für Neumitglieder

Mitglieder werben Mitglieder

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

  • Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
  • Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
  • Studenten und Auszubildende

Satzung Landesverband NRW

Mit einer Mitgliedschaft ist verbunden, dass man die Satzungen des BDK anerkennt. Neben der Bundessatzung hat der NRW Landesverband auch eine eigene Satzung, welche für uns die Grundlage unserer Arbeit darstellt.