Nordrhein-Westfalen

Was wir tun

Am 28. September 1968 gründeten die beiden Kriminalisten Günter Tausch und Willi Knop aus Münster den Berufsverband der Kriminalpolizei, da sich viele Kriminalisten im Land nicht mehr durch die GdP vertreten sahen. Erstes Ziel war die gerechte Bewertung der kriminalpolizeilichen Arbeit, erste Forderung die Einführung der zweigeteilten Laufbahn für die Kriminalpolizei.

In kurzer Zeit bildeten sich in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Bezirksverbände mit hohen Mitgliederzahlen. Heute sind fast zwei Drittel aller Kriminalbeamten Mitglied im BDK.

Derzeitiger Landesvorsitzender ist Oliver Huth.

Bei den Personalratswahlen hat sich der BDK seit vielen im PHPR etabliert. Der BDK ist mit Markus Fleuth, Sachgebietsleiter Personalrat im Landesvorstand, und dem Landesvorsitzenden, Oliver Huth, im Polizeihauptpersonalrat im Innenministerium vertreten.

Der BDK wurde 1968 gegründet, weil...

  • die Kripo in anderen Gewerkschaften eine hoffnungslose Minderheit war.
  • die spezifischen Anliegen der Kriminalisten Mehrheitsverhältnissen geopfert wurden.
  • nur Kriminalisten für Kriminalisten fachkompetent argumentieren können.
  • nur Einigkeit auch Minderheiten stark macht.

Der BDK

  • ist der einzige gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätssachbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger.
  • vertritt kompetent und ausschließlich die beruflichen und sozialen Belange aller Angehörigen der Kripo. Für Beamte und Angestellte.
  • ist politisch neutral und unterliegt keinen dachgewerkschaftlichen Einflüssen.
  • leistet durch sein Wirken in der Öffentlichkeit, in der Politik und in der Polizei seinen gesellschaftlichen Beitrag für die Innere Sicherheit.
  • sieht es als seine Pflicht an, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und geeignete Vorschläge für eine wirksame Kriminalitätskontrolle zu unterbreiten. BDK-Konzeptionen und Dokumentationen sind ein Ausdruck dieser Verpflichtung.
  • strebt zu den Trägern politischer Verantwortung, zu anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie zu den Medien ein den gemeinsamen Interessen dienendes Verhältnis an.
  • bekennt sich ausdrücklich zum Berufsbeamtentum für die Polizei.