Rheinland Pfalz

Der BDK fordert die Stellenbewirtschaftung auch bei der Polizei. Der Stelle muss die Besoldung folgen!

BEFÖRDUNGEN

  • Die Abkehr von der Topfbewirtschaftung hin zur Stellenbewirtschaftung ist auch bei der Polizei Rheinland-Pfalz überfällig; wem eine Stelle zugewiesen wird, dem steht auch die amtsangemessene Besoldung zu – zum nächstmöglichen Zeitpunkt!

  • Die Regelbeförderung im Bereich der A 10 ist unabdingbar!