Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
Der Bund und die Länder haben mit dem 200-Maßnahmen-Paket der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember einen klaren politischen Auftrag zur Modernisierung von Verwaltung, Digitalisierung und staatlicher Handlungsfähigkeit formuliert. Aus Sicht des BDK ergibt sich hieraus ein konkreter und dringender Handlungsbedarf auch für die Polizei Rheinland-Pfalz, insbesondere im Bereich der Nutzung von Daten, digitaler Verfahren und Künstlicher Intelligenz. Vor diesem Hintergrund möchten wir erfahren, welche Positionen, Prioritäten und konkreten Vorhaben Ihre Fraktion für die nächste Legislaturperiode verfolgt.

Welche Festlegungen beabsichtigen Sie, damit die Polizei Rheinland-Pfalz Daten behördenübergreifend sowie anschlussfähig an Bund und europäische Informationssysteme durch automatisierte Verfahren abrufen, zusammenführen und verarbeiten kann?
Wie stellen Sie sicher, dass Datenschutz die Ermittlungs- und Handlungsfähigkeit insbesondere bei OK, Cybercrime, politisch motivierte Kriminalität oder bei der Gefahrenabwehr von besonders gefährlichen Personen nicht faktisch blockiert?
SPD
Wir setzen unseren Kurs als Vorreiter in der Ausstattung und Sicherheit von Einsatzkräften fort.
Die Digitalisierung ist ein zentraler Hebel, um die Polizei zu modernisieren und die Sicherheit der Bevölkerung weiter zu stärken. Neben hohen Investitionen im Programm P20, im Bereich des Spezialdatennetzes und zukünftiger KI-Systeme schnüren wir dazu ein passgenau auf die Polizei ausgerichtetes und umfassendes Digitalisierungspaket, um die Auswerte- und Analysefähigkeit weiter souverän auszubauen, KI für polizeiliche Zwecke zu erproben und zu nutzen und neueste IT-Anwendungen zu implementieren.
Um die digitale Entwicklung in der Gesamtorganisation weiter voranzutreiben, bauen wir eine Innovationswerkstatt für die Polizei Rheinland-Pfalz auf, die neue Tools und Anwendungen entwickelt, erprobt und in die Praxis bringt.
Mit dem Projekt „Mobiles Arbeiten in der Polizei“ (MoAP) ist Rheinland-Pfalz bereits jetzt Wegbereiter für vernetztes und digitales Arbeiten im Polizeidienst. Wir treiben die vollständige digitale Transformation bei Streifen und Kripo (schon bis Ende 2026) weiter voran, damit unsere Beamtinnen und Beamten in jeder Lage schnell, sicher und vernetzt handeln können.
Alle Polizeidienststellen sollen künftig über eine leistungsstarke Breitbandanbindung und flächendeckendes WLAN verfügen; ebenfalls soll mit einem Digitalen Campus eine moderne Lernumgebung für Polizei-Studierende geschaffen werden. Wir stehen für einen verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizei Rheinland-Pfalz. Hierzu schnüren wir ein passgenau auf die Polizei ausgerichtetes und umfassendes Digitalisierungspaket, um die Auswerte- und Analysefähigkeit weiter souverän auszubauen, KI für polizeiliche Zwecke zu erproben und zu nutzen und neueste IT-Anwendungen zu implementieren. Wir unterstützen zudem die Kooperation zwischen dem BKA, dem LKA RLP und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz Kaiserslautern (DFKI).
CDU
Für die CDU Rheinland-Pfalz ist klar, dass eine moderne und zeitgemäße digitale Ausstattung eines der zentralen Fundamente erfolgreicher Polizeiarbeit, nicht zuletzt auch in der länder- und staatenübergreifenden Zusammenarbeit, darstellt. Dazu gehört auch die zielgerichtete Nutzung von KI. Gegenwärtig sehen wir in diesem Bereich aufgrund unzureichender digitaler Grundausstattung der Polizei, veralteter Datennetze und IT-Systeme sowie einer fehlenden strategischen Gesamtplanung Hemmnisse.
Wir wollen daher die polizeilichen IT-Kernsysteme erneuern, was insbesondere Investitionen in die Modernisierung und den Aufbau leistungsfähiger, stabiler und ausfallsicherer Polizeinetze, einheitlicher, landesweit kompatibler Datenstrukturen und zentraler Daten-und Verarbeitungssysteme beinhaltet. Um Internetkriminalität wirksam und konsequent verfolgen zu können, setzen wir uns für eine rechtssichere, zeitweilige Speicherung von IP-Adressen ein. Zudem sollen Strafverfolgungsbehörden Mautdaten bei der Bekämpfung mobiler Bandenkriminalität nutzen können. Zur Erhöhung der Sicherheit an neuralgischen Punkten, führen wir eine KI-gestützte Videoüberwachung ein, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der schnellen Täteridentifikation dient.
Klar ist: Bei der Kriminalitätsbekämpfung braucht es einen Datenschutz mit gesundem Menschenverstand, der die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger schützt – nicht die Täter.
Bündnis 90/Die Grünen
Um der wachsenden Menge an Daten in der Polizeiarbeit gerecht zu werden, braucht es zusätzlich leistungsfähige Softwarelösungen – insbesondere für Datenintegration und -analyse. Die dafür notwendige rechtliche Grundlage haben wir bereits im vergangenen Jahr mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes geschaffen. Da hierbei teilweise hochsensible Daten verarbeitet werden, setzen wir als GRÜNE vorrangig auf polizeieigene Entwicklungen. Deshalb investieren wir gezielt deutlich mehr Mittel, um die Zusammenarbeit zwischen Polizei und externen Fachkräften wie ITlern und Technikern m Bereich digitaler Innovationen in der Polizei dauerhaft und deutlich zu stärken. Wo eigenständige Entwicklungen an ihre Grenzen stoßen, statten wir die Polizei mit moderner, in Europa entwickelter Software aus.
Dabei unterstützen wir nach wie vor das Zukunftsprojekt P20 und den Austausch zwischen Bund und Ländern, um best-practice-Ansätze zu identifizieren. Datenschutz ist für uns keine Hürde, sondern die rechtsstaatliche Voraussetzung für legitimes staatliches Handeln. Insbesondere in einer Welt, in der Daten Macht verleihen und Missbrauch reale Gefahren birgt. Hohe Sicherheitsstandards, die für die Polizeiarbeit unabdingbar sind, sind nur mit vollumfänglichem Datenschutz möglich.
FDP
Wir haben mit der Novelle des POG in Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine automatische Datenanalyse möglich wird. Dies ist ein wichtiges Signal, dass wir unseren Polizeibeamtinnen und -beamten die notwendigen Werkzeuge für eine effektive Verbrechensbekämpfung an die Hand geben.
Ungeachtet, ob die Daten selbst erhoben wurden, von inländischen oder anderen Staaten übermittelt oder weitergeben werden, muss beim Abrufen, Zusammenführen und Verarbeiten verschiedener Datensätze ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet werden.
Die Entscheidungshoheit zur Anwendung solcher Maßnahmen ist durch eine dafür autorisierte Person sicherzustellen. Dies umfasst auch die Möglichkeit zur Nachprüfung der Maßnahme im Nachgang. Hierdurch wird Datenmissbrauch verhindert. Der Datenschutz ist für uns wichtig, darf aber nicht dazu führen, dass polizeiliche Ermittlungsarbeit de facto lahmgelegt wird. Zum Schutz besonders wichtiger Güter und beim Vorliegen von Straftaten erheblichen Gewichts muss der Datenschutz verhältnismäßig austariert werden. Diese Abwägungsentscheidung muss in den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften angelegt sein.
Die bauliche und infrastrukturelle Situation vieler Polizeiliegenschaften in Rheinland-Pfalz ist seit Jahren angespannt. Marode Gebäude, erheblicher Sanierungsstau sowie zeitintensive und teils ineffiziente Abstimmungsprozesse mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Polizei im täglichen Dienst.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Dienstgebäude den heutigen und künftigen Anforderungen moderner Polizeiarbeit nicht entsprechen. Dies betrifft insbesondere die digitale Arbeitsfähigkeit: In vielen Liegenschaften fehlen leistungsfähige Breitbandanbindungen, belastbare Netzkapazitäten sowie eine zeitgemäße, sichere Netzarchitektur, bspw. Anbindung an das Spezialdatennetz. Ohne diese Grundlagen sind moderne Fachverfahren, sichere mobile Arbeitsformen, Videotechnik, KI-gestützte Anwendungen und vernetzte Einsatzlagen dauerhaft nicht funktionsfähig.

Planen Sie hierzu strukturelle Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, eigene Zuständigkeiten für die Polizei oder verbindliche Investitionsprogramme für bauliche Sanierung, digitale Infrastruktur und Netzanbindung?
SPD
Moderne Polizeiarbeit braucht moderne Liegenschaften. Mit einer Modernisierungsoffensive beseitigen wir vereinzelte Schwachstellen in Dienststellen. Für die baulich in die Jahre gekommenen Präsidialgebäude der Polizeipräsidien in Mainz und Koblenz sowie des Landeskriminalamtes sollen zukunftsorientierte Lösungen umgesetzt werden, sei es durch umfassende Sanierung oder durch andere tragfähige Optionen.
Dies gilt auch für das beim Landeskriminalamt angesiedelte Kriminaltechnische Institut.
Für den Polizeibereich befürworten wir – zusätzlich zum LBB – eine eigene strategische Liegenschaftskomponente, etwa indem gleichartige Aufgaben, insbesondere des Bauens und Modernisierens, landesweit zentralisiert und in den Polizeibehörden Kompetenzen bei der Liegenschaftsverwaltung gestärkt werden. Alle Polizeidienststellen sollen künftig über eine leistungsstarke Breitbandanbindung und flächendeckendes WLAN verfügen; ebenfalls soll mit einem Digitalen Campus eine moderne Lernumgebung für Polizei-Studierende geschaffen werden.
CDU
Erfolgreiche Polizeiarbeit braucht eine funktionierende infrastrukturelle Ausstattung. Die landesweiten Klagen und darauf basierende Medienberichte über den zum Teil sehr schlechten Zustand der Polizeidienststellen waren für uns Anlass, dieser wichtigen Frage parlamentarisch nachzugehen. Leider hat die Landesregierung unsere entsprechende Große Anfrage nur unzureichend beantwortet.
Es ist weiter nicht nachvollziehbar, wann Mängel gemeldet wurden und wie lange es bis zur Beseitigung gedauert hat bzw. weiterhin dauert. Erste Aufgabe in diesem wichtigen Bereich wird daher eine konkrete Bestandsaufnahme sein. Dabei geht es nicht nur um vorliegende Bedarfe, sondern insbesondere auch um Strukturen, Abläufe, Personal und die Effektivität der Schadenbeseitigung. Diese Bestandsaufnahme wird die Grundlage für künftige Finanzentscheidungen bilden.
Der LBB spielt im Bereich der baulichen Infrastruktur eine Schlüsselrolle. Deshalb werden wir ihn personell und organisatorisch stärken, damit Investitionen besser umgesetzt und Projekte schneller geplant und durchgeführt werden können.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Polizei braucht gute Arbeitsbedingungen vor Ort in allen Polizeigebäuden. Wir GRÜNE wollen deshalb einen landesweiten Gesamtplan für die Sanierung und die energetische Modernisierung aller Polizeigebäude auf den Weg bringen. Gleichzeitig setzen wir uns für einen gezielten Mittelaufbau ein, damit die Polizei kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten eigenständig und unbürokratisch umsetzen kann. Auf unsere Initiative hin werden Elektrofahrzeuge bei der Polizei Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich erprobt.
Da die Mobilität auf unseren Straßen künftig überwiegend elektrisch sein wird, treiben wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur bei der Polizei entschlossen voran. So stellen wir sicher, dass Einsätze auch mit Elektrofahrzeugen jederzeit zuverlässig und ohne Einschränkungen möglich sind. Darüber hinaus wollen wir dafür sorgen, dass alle Polizeigebäude an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Kupferleitungen sind nicht mehr zeitgemäß – moderne, digitale Polizeiarbeit braucht eine krisenfeste, leistungsfähige und zukunftssichere Netzanbindung.
FDP
Es ist wichtig, dass sich die polizeilichen Liegenschaften in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Dazu gehört auch, notwendige Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen und die digitale Infrastruktur sowie die Netzanbindung auf einem zukunftsfähigen Niveau zu halten. Richtig ist aus unserer Sicht aber auch, die Durchführung von baulichen Maßnahmen bei einer Zentralstelle zu bündeln. Wir haben Verbesserungen beim Vergaberecht erzielt. Sowohl die Möglichkeiten, Generalunternehmer einzusetzen als auch Vereinfachungen im Vergabeverfahren selbst, führen dazu, dass der LBB Aufträge effizienter vergeben und durchführen lassen kann.
Der LBB muss, um seine Aufgaben erfüllen zu können, dazu mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden. Fachpersonal zu gewinnen, ist auch für den LBB nicht immer einfach. Wir wollen uns die Gesamtsituation in der nächsten Legislaturperiode näher anschauen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage konsequent angehen.
Die Polizei Rheinland-Pfalz steht vor wachsenden und komplexeren Anforderungen, unter anderem durch neue EU-IT-Systeme, hybride Bedrohungen, Organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Cyberkriminalität. Ohne eine strukturell gesicherte Finanzierung besteht die Gefahr, dass notwendige Projekte verzögert werden, Maßnahmen abgebrochen werden oder die Polizei zunehmend mit reiner Mangelverwaltung beschäftigt ist.

Werden Sie ein eigenes, zweckgebundenes Budget für Innovation und Modernisierung bei der Polizei einführen, das flexibel nutzbar ist und nicht an starre Haushaltszyklen gebunden bleibt?
Wie bewerten Sie die Möglichkeit, das Budget der Polizei im Landeshaushalt dadurch zu stärken, dass ein Anteil der gesicherten Summen aus Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen zur Finanzierung polizeilicher Beschaffungsvorhaben oder Projekte zugewiesen wird und Modelle der Kostenbeteiligung bei polizeilichen Großeinsätzen wie z.B. Fußballeinsätze eingeführt werden? Welche dieser Ansätze würden Sie konkret prüfen oder unterstützen?
SPD
Der Polizeihaushalt erfuhr die letzten Jahre signifikante Steigerungen; Personal, Ausstattung, digitale Projekte und Prävention sind grundsätzlich auskömmlich finanziert. Gleichwohl wird in einzelnen Bereichen – speziell bei der Digitalisierung, im Bereich der Drohnendetektion und -abwehr, bei KI, sowie Mobilität in Luft, Wasser und auf der Straße – ein weiteres Aufwachsen der Haushaltsmittel befürwortet. Dies gilt ebenfalls für den Bereich der Liegenschafts-modernisierungen.
Der Überlegung, das Budget der Polizei dadurch zu stärken, dass gesicherte Summen aus Vermögensabschöpfungen und Finanzermittlungen anteilig der Polizei zugutekommen, stehen wir offen gegenüber. Bei Modellen zu Kostenbeteiligung bei polizeilichen Großeinsätzen, etwa bei Fußballeinsätzen haben wir eine Ermächtigung des Bundesverfassungsgerichts, dass bei zusätzlichen Kosten für Hochrisikospielen eine Kostenbeteiligung verlangt werden kann. Hier sollte jedoch eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt werden.
CDU
Die Sicherheitsbehörden in Deutschland und Rheinland-Pfalz stehen einer zunehmend komplexer werdenden Sicherheitslage gegenüber. Cyberkriminalität, hybride Bedrohungen oder auch internationale Organisierte Kriminalität stellen neue, zusätzliche Herausforderungen dar. Dem muss die Polizei mit adäquater personeller, technologischer und struktureller Ausstattung begegnen können.
Für die CDU Rheinland-Pfalz gilt: Innere Sicherheit hat Priorität, sie darf nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen. Wir stehen daher für eine verlässliche, mehrjährige Investitionsplanung, die Innovation, Digitalisierung und moderne Ausstattung dauerhaft absichert. Ein zweckgebundenes Innovations- und Modernisierungsbudget kann hierfür ein geeignetes Instrument sein, wenn es haushaltsrechtlich solide ausgestaltet ist und flexibel eingesetzt werden kann.
Ob ein angemessener Anteil aus erfolgreicher Vermögensabschöpfung gezielt zur Stärkung der Sicherheitsbehörden eingesetzt werden kann, sollte geprüft werden. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist aus unserer Sicht eine Kernaufgabe des Staates. Einer Beteiligung der Ausrichter an den Kosten der polizeilichen Absicherung kommerzieller Hochrisikoveranstaltungen stehen wir kritisch gegenüber. Stattdessen wollen wir die Vereine in die Lage versetzen, umfangreiche Strategien zur Gewaltvermeidung zu erarbeiten, sodass sich die Frage der Kostenbeteiligung nicht stellt.
Bündnis 90/Die Grünen
Bereits im letzten Doppelhaushalt haben wir GRÜNE im Rahmen unserer Regierungsbeteiligung Mittel für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Expert:innen im Bereich der digitalen Innovation bereitgestellt. In diesem Rahmen soll die Polizei zusammen mit Expert:innen etwa aus den Bereichen IT, Technik und Analyse im agilen Arbeitsprozess an innovativen, digitalen Produkten arbeiten. Als GRÜNE wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fachkräften dauerhaft etablieren und dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen.
Abgeschöpftes Vermögen fließt in den allgemeinen Haushalt und dient nicht der Finanzierung von einzelnen Behörden, sondern der Deckung aller Ausgaben. Eine Abkehr davon halten wir für schwierig. Bislang trägt Rheinland-Pfalz sämtliche Kosten bei Hochrisikospielen. Deswegen fordern wir GRÜNE eine verursachergerechte Beteiligung großer, kommerzieller Bundesligavereine an besonders kostspieligen Polizeieinsätzen. Dafür streben wir eine bundeseinheitliche Lösung an.
FDP
Wir Freie Demokraten wollen an der Festlegung von Haushaltsansätzen festhalten. Dies gibt ein klares und eindeutiges Bild über die Finanzlage des Landes. In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde die Polizei mit modernen Einsatzmitteln ausgestattet. Dies Kurs wollen wir fortsetzen und unseren Beamtinnen und Beamten die bestmögliche Ausstattung zur Verfügung stellen. Wir können uns gut vorstellen, gesicherte Summen anteilsmäßig auch für die Polizei zu verwenden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung von Eigenverantwortung und gerechter Kostenverteilung dar. Es ist aus unserer Sicht folgerichtig, dass Fußballvereine, die bei Hochrisikospielen hohe Einnahmen erzielen, sich auch an den daraus resultierenden Sicherheitskosten beteiligen.
Zugleich ist es wichtig, dass die Abrechnung dieser Aufwendungen schlank und praxisnah gestaltet wird, damit kein unnötiger bürokratischer Mehraufwand entsteht. Auch müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Vereine im Blick behalten, die bei der Kosteninanspruchnahme stark belastet werden.
Unverrückbar bleibt für uns: Die Sicherheit der Fans hat oberste Priorität. Ein offener und konstruktiver Austausch zwischen Vereinen, Anhängern und Behörden ist weiterhin entscheidend, um sichere und friedliche Stadionbesuche zu gewährleisten
Die Bundesregierung plant mit einem aktuellen Gesetzentwurf, die bisher sehr kurze Speicherfrist für IP-Adressdaten auf bis zu drei Monate zu verlängern. Ziel ist es, die Ermittlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere bei Cyberkriminalität, Kindesmissbrauchsdelikten und schwerer Kriminalität – zu verbessern.

Inwiefern unterstützen Sie eine anlasslose, zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen (z.B. drei Monate), um Delikte der Cybercrime, des Kindesmissbrauch im Netz und der Organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können?
SPD
Wir begrüßen ausdrücklich die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsarbeit im digitalen Raum, insbesondere die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankerten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Internet. Dazu zählen auch die geplanten Gesetzesänderungen zur Einführung von Mindestspeicherfristen für IP-Adressen und Portnummern, die Reform des Cyberstrafrechts, verschärfte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte, die Einführung verpflichtender Altersverifikationen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern.
CDU
Die CDU Rheinland-Pfalz hat sich gegen den Widerstand der Regierungsparteien wiederholt für eine rechtssichere gesetzliche Regelung zur Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eingesetzt – insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch. Der Europäische Gerichtshof hat dazu mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2022 Räume eröffnet und den rechtlichen Rahmen abgesteckt. Dieser muss nun genutzt werden, um schwere Straftaten wie Cyberkriminalität, Kindesmissbrauch im Netz und Organisierte Kriminalität effektiv verfolgen zu können. Wir unterstützen die CDU-geführte Bundesregierung daher in ihren Bestrebungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet hat für uns höchste Priorität. Als GRÜNE verfolgen wir dabei einen multilateralen Ansatz. Wir müssen die Polizei in die Lage versetzen, im Bereich Cybercrime, Organisierte Kriminalität und sexuellem Missbrauch im Netz Kriminalität schnell und effizient zu verfolgen. Dafür unterstützen wir auf Bundesebene eine rechtsstaatlich ausgestaltetes Quick Freeze-Verfahren. Darüber hinaus wollen wir, dass Polizei und Justiz bekannt gewordene Speicherorte an Hostingunternehmen im In- und Ausland weitergeben, damit diese die Daten freiwillig löschen können.
FDP
Wir Freie Demokraten setzen ist schon sehr lange für das sog. Quick-Freeze-Verfahren ein, das bei schweren Straftaten aus unserer Sicht die richtige Balance zwischen einem notwendigen Instrument zur Strafverfolgung und der Sicherung von Bürgerrechten darstellt. Eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen sehen wir kritisch.
Die Polizei Rheinland-Pfalz steht bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Terrorismus, Cybercrime und komplexen Täterstrukturen zunehmend vor der Herausforderung, große und heterogene Datenmengen zeitnah, rechtssicher und operativ nutzbar auszuwerten. Leistungsfähige Analyse- und Datenintegrationsplattformen sind hierfür eine zentrale Voraussetzung.
Derzeit existiert europaweit nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung keine Lösung, die den Funktionsumfang und die Integrationsfähigkeit marktführender Systeme wie Palantir‘s Gotham/Foundry vollständig erreicht. Gleichzeitig ist der Einsatz solcher Lösungen mit erheblichen Kosten, rechtlichen Fragestellungen und Aspekten der digitalen Souveränität verbunden.

Welche strategische Position werden Sie zur Beschaffung und Nutzung leistungsfähiger Analyse- und Auswertesoftware für die Polizei Rheinland-Pfalz einnehmen? Wie sieht Ihr Zeithorizont für die Einführung entsprechender Systeme aus?
SPD
Zu den verschiedenen Bestrebungen zur Digitalisierung zählt auch die mittelfristige Beschaffung eines souveränen Analyseprodukts zur Auswertung großer, heterogener, unstrukturierter Datenströme, deren Rechtsgrundlage mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) im Frühjahr 2025 mit der Einführung des § 65 a POG geschaffen wurde.
CDU
Wir sehen die dringende Notwendigkeit zur deutlichen Weiterentwicklung der digitalen Fähigkeiten unserer Polizei zum Schutz der Gesellschaft. Dazu gehört der Einsatz von mehr Spezialisten für Cybercrime, IT und digitale Forensik aber natürlich auch von hochentwickelter Analyse- und Auswertesoftware. Sicherheit erfordert die Bereitstellung und Zusammenführung von Informationen.
Wir werden deshalb den automatischen Datenabgleich rechtmäßig erhobener Daten zwischen Sicherheits- und Verwaltungsbehörden ermöglichen. Zur fachlichen Unterstützung und Entlastung der Ermittler werden wir zudem die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Künstliche Intelligenz bei der Auswertung komplexer Datenbestände verstärkt eingesetzt werden kann.
Bündnis 90/Die Grünen
Als GRÜNE haben wir Anfang vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) geschaffen. Wir setzen uns dafür ein, dass dafür eine innerhalb der Polizei entwickelte oder europäische Softwarelösung genutzt wird.
Da es europäische Lösungen für die Datenintegration und -analyse bereits gibt, steht einer Beschaffung nichts entgegen. Um Innovationen innerhalb der Polizei einen Boost zu geben, haben wir bei den letzten Haushaltsverhandlungen Mittel für eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Expert:innen im Bereich digitale Innovation bereitgestellt. In diesem Rahmen sollen Polizeibeamt:innen und Expert:innen aus verschiedenen Bereichen wie IT, Technik und Analyse dauerhaft und im agilen Arbeitsprozess zusammenarbeiten. Um die Zusammenarbeit zu verstetigen wollen wir deutlich mehr Mittel in die Werkstatt investieren.
FDP
Der Einsatz einer leistungsfähigen Analyse- und Auswertesoftware hat, auch aufgrund der entsprechenden Anpassungen im POG, eine innenpolitische Priorität in der nächsten Legislaturperiode. Rechtliche Möglichkeiten, die bestehen, müssen auch zum Einsatz kommen. Marktführende Systeme, wie Palantir‘s Gotham/Foundry, sind für uns keine Option. Die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus beim Einsatz einer solchen Software ist für uns maßgeblich. Eine Datenauslagerung an den Anbieter oder aus Europa heraus lehnen wir aus diesem Grund ab.
Die Kriminalpolizei steht angesichts steigender Fallzahlen, wachsender Komplexität von Ermittlungen (z. B. in den Bereichen Cybercrime, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftsdelikte) und zunehmender administrativer Anforderungen unter erheblichem strukturellem Druck. Eine nachhaltige Bewältigung dieser Entwicklung ist allein durch den ausschließlichen Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht mehr realistisch.
Tarifbeschäftigte leisten bereits heute einen substantiellen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Kriminalpolizei, insbesondere in den Bereichen Sachbearbeitung, Analyse, Auswertung, Verfahrensbegleitung und Organisation. Gleichwohl spiegelt sich diese Verantwortung bislang weder in einem klar definierten Berufsbild noch in einer angemessenen Eingruppierung wider. Der BDK Rheinland-Pfalz spricht sich daher für die Einführung eines eigenständigen Berufsbildes „Kriminalassistentin / Kriminalassistent“ für Tarifbeschäftigte sowie für eine Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe EG 9 TV-L aus.

Wie stehen Sie zur Einführung eines eigenständigen Berufsbildes „Kriminalassistenz“ für Tarifbeschäftigte bei der Polizei Rheinland-Pfalz und einer Eingruppierung ab EG 9 TV-L?
SPD
Es ist unser Ziel, weitere Fachkräfte für die Kriminalpolizei einzusetzen. Eine spezielle Unterstützung der Kriminalpolizei durch Tarifkräfte erfolgt schon jetzt beispielsweise in den Kommissariaten K 12 (Sexualdelikte), K 16 (ZAb) und K 21 (PMK), allerdings ohne eigenständiges Berufsbild. Die Einführung eines entsprechenden Berufsbildes ist daher nicht zwingend, vielmehr sollten wir hier zunächst die Erfahrungen aus Ländern abwarten, die ein solches Modell gerade prüfen.
CDU
Im Sinne einer einheitlichen Polizei in Rheinland-Pfalz sprechen wir uns für eine deutliche Ausweitung des Einsatzes von Polizeiassistenzen aus. Tarifbeschäftigte leisten einen unverzichtbaren Beitrag innerhalb der Polizeiarbeit und sind unerlässlich zur Entlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten, sowohl bei der Schutz- als auch bei der Kriminalpolizei. Ein eigenständiges Berufsbild streben wir in diesem Bereich nicht an.
Bündnis 90/Die Grünen
Das Gesamtpersonal der Polizei setzt sich nicht nur aus uniformierten Kräften zusammen, sondern auch aus Verwaltungs-, Tarif- und Spezialkräften. Dabei entlasten Tarifkräfte Polizeibeamt:innen durch die Übernahme von polizeifremden Aufgaben. Nicht selten kommt es vor, dass Tarifkräfte auch polizeirelevante Tätigkeiten ausführen.
Als GRÜNE haben wir uns stets erfolgreich dafür eingesetzt, den Personalkörper der Tarifbeschäftigten weiter auszubauen. Genauso relevant ist eine adäquate Vergütung sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Bei entsprechendem Aufgabenprofil spricht aus unserer Sicht daher nichts gegen eine Eingruppierung ab EG 9.
Darüber hinaus haben wir den Weg dafür geebnet, dass Polizeibeamt:innen eine zweigeteilte Ausbildung durchlaufen. Seit 2024 können sich Polizeibeamt:innen von vornherein dafür entscheiden, ob sie zur Schutzpolizei oder zur Kriminalpolizei gehen wollen.
FDP
Es ist richtig, dass Tarifbeschäftigte bei der rheinland-pfälzischen Polizei wichtige Aufgaben übernehmen und den Polizeibeamtinnen und -beamten den Rücken freihalten. So können sich die Beamtinnen und Beamten auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Eine angemessene Entlohnung der Tarifbeschäftigten ist uns wichtig. Den Vorschlag zur Einführung eines Berufsbildes „Kriminalassistenz“ unter Berücksichtigung einer angemessenen Entlohnung wollen wir uns näher anschauen.
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Cybercrime und internationale Täterstrukturen erzielen erhebliche kriminelle Gewinne, die bislang nur zu einem begrenzten Teil staatlich gesichert werden. Damit bleibt nicht nur Strafverfolgungspotenzial ungenutzt, sondern es werden zugleich kriminelle Strukturen stabilisiert und weiterfinanziert. Effektive Vermögensabschöpfung ist daher kein Nebenaspekt, sondern ein zentrales Instrument rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung.
Der BDK Rheinland-Pfalz spricht sich vor diesem Hintergrund für die Schaffung einer behördenübergreifenden Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung und Bekämpfung von Geldwäsche aus. Diese soll Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung und weitere relevante Stellen strukturiert vernetzen, Verfahren bündeln, Expertise aufbauen und die Durchsetzung staatlicher Vermögensansprüche, auch in älteren Verfahren, systematisch stärken.

Wie bewerten Sie die Einrichtung einer behördenübergreifenden Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung in Rheinland-Pfalz? Würden Sie eine solche Idee unterstützen?
SPD
Vermögensabschöpfung und Geldwäsche verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und gefährden den fairen Wettbewerb, die Stabilität unserer Sozialsysteme und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die konsequente Ahndung dieser Delikte bleibt weiterhin ein zentraler Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung. Wir werden die Ermittlungskompetenzen unserer Polizeibeamtinnen und -beamten im Bereich der Wirtschaftskriminalität weiter gezielt stärken und bündeln. Ob der echte Bedarf für eine landesweite Zentralstelle mit entsprechender personeller Ausstattung, ist unseres Erachtens zu prüfen.
CDU
Aus Sicht der CDU Rheinland-Pfalz besteht im Bereich Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung Optimierungsbedarf. Ob es hierzu einer eigenen Zentrastelle bedarf, muss geprüft werden. Zunächst muss es darum gehen, die bestehenden behördlichen Strukturen besser zu koordinieren und zu vernetzen. Unser Ziel ist, durch verstärkte Zusammenarbeit und Optimierung der einschlägigen Behörden und Institutionen Effizienzsteigerungen bei Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung zu erreichen.
Bündnis 90/Die Grünen
Geldwäschebekämpfung ist für uns GRÜNE ein zentrales Thema. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die Empfehlungen der Financial Action Task Force umgesetzt werden. Dazu gehört auch eine harmonisierte Aufsicht, vor allem im Nichtfinanzsektor. Wir unterstützen daher Bestrebungen, die Geldwäschebekämpfung zu zentralisieren etwa durch die bereits 2023 vorgeschlagene Einrichtung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Dabei wollen wir prüfen, inwieweit die Einrichtung von ebensolchen Strukturen auf Landesebene zielführend sind.
FDP
Die Freien Demokraten haben sich in der Bundesregierung für den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamtes stark gemacht. Diese neue Behörde sollte auch die vom BDK beschriebenen Kriminalitätsfelder gezielt in den Blick nehmen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Finanzkriminalität gezielt, mit spezialisiertem Personal und den richtigen Instrumentarien verfolgt wird. Den Vorschlag des BDK wollen wir uns daher näher anschauen.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation – zuletzt das Urteil vom 19. November 2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin – verdeutlichen erneut, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss. Hierzu zählen insbesondere ein hinreichender Abstand zur Grundsicherung sowie die Berücksichtigung gestiegener Lebenshaltungskosten. Vergleichbare verfassungsrechtliche Fragestellungen betreffen auch Rheinland-Pfalz; entsprechende Verfahren sind anhängig.
Der BDK Rheinland-Pfalz vertritt die Auffassung, dass verfassungskonforme Besoldung nicht erst durch individuelle Klagen erstritten werden darf, sondern aktiv und vorausschauend politisch sichergestellt werden muss. Schleswig-Holstein hat hierzu angekündigt, die Besoldung umfassend neu zu berechnen und 2026 ein entsprechendes Gesetz einzubringen.

Wie bewerten Sie diese Entwicklungen und wie stellen Sie sicher, dass die Besoldung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz verfassungskonform, wettbewerbsfähig und zukunftsfest ausgestaltet wird?
SPD
Wir stärken die Polizei als attraktiven Arbeitgeber und wollen die Attraktivität des Polizeiberufs verbessern. Hierzu zählt ebenfalls eine faire Besoldung/Bezahlung. Wir wollen daher die auf Länderebene ausgehandelten Tarifergebnisse zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen, um im Besoldungsvergleich der Länder weiterhin einen konkurrenzfähigen Platz einzunehmen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Rheinland-Pfalz sehr früh und konsequent die zweigeteilte Laufbahn umgesetzt und den mittleren Dienst abgeschafft. Wir legen unabhängig davon Wert darauf, dass – als Zeichen hoher Wertschätzung für die geleistete Arbeit – wie bisher jährlich 1.000 Beförderungen für rheinland-pfälzische Polizei- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte erfolgen.
CDU
Wir wollen den Polizeiberuf spürbar attraktiver machen. Dazu braucht es eine Besoldung, die der besonderen Verantwortung gerecht wird. Besoldungsanpassungen müssen zudem zeitnah und realitätsgerecht erfolgen. Als CDU Rheinland-Pfalz setzen wir uns für die Anhebung der Polizeizulage auf das Niveau des Bundes und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit ein. Darüber hinaus wollen wir das Zulagenwesen gezielt ausbauen und durch leistungsorientierte Anreize erweitern.
Um für attraktive Karriereperspektiven zu sorgen, wollen wir Regelbeförderungen in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 einführen. Ab der Besoldungsgruppe A 12 sollen Stellen künftig konsequent als Beförderungsdienstposten ausgestaltet werden: Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die unmittelbare Beförderung in die der Funktion zugewiesene Besoldungsgruppe. Weitere strukturelle Schritte wollen wir im verantwortungsvollen Dialog mit der Polizei und den Gewerkschaften entwickeln.
Ein zusätzliches Element zur Nachwuchsgewinnung bilden aus unserer Sicht moderne Arbeitsbedingungen, wie insbesondere flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Angebote und gezielte Fortbildungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Dazu gehören lineare Besoldungsanpassungen, strukturelle Verbesserungen und die vollständige Übertragung von Tarifergebnissen auf den Beamtenbereich – für uns GRÜNE ein Muss. Allein die Tarifübertragung 2023 mit einem Volumen von rund 890 Millionen Euro umfasste Inflationsausgleichszahlungen sowie nachhaltige Entgeltsteigerungen.
Zusätzlich haben wir in der letzten Legislaturperiode die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 gestrichen. Besoldung ist für uns kein statischer Zustand. Angesichts steigender Anforderungen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts evaluieren wir die Alimentation regelmäßig und entwickeln sie verfassungskonform und wettbewerbsfähig weiter. Deshalb unterstützen wir auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Perspektivisch setzen wir uns zudem für die Einbindung von Beamt:innen in die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen einer solidarischen Bürger:innenversicherung ein.
FDP
Wir Freie Demokraten haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die Besoldung in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht. Dabei wurden auch die erzielten Tarifergebnisse unmittelbar auf die Beamtinnen und Beamten umgelegt. Um den Polizeidienst zu stärken und auch deutlich zu machen, wie wichtig diese Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ist, haben wir zum 1. Juli 2024 die Polizeizulage auf 180 Euro erhöht. Auch künftig wollen wir die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte umlegen. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für Rheinland-Pfalz müssen genau analysiert werden. Sofern sich hieraus Anpassungsbedarf ergibt, muss dieser erfolgen.
Der BDK Rheinland-Pfalz setzt sich seit Jahren für eine Abkehr von der sogenannten Topfbewirtschaftung und für die Einführung einer stellenbezogenen Bewirtschaftung von Beförderungsämtern bei der Polizei ein. In weiten Teilen der Landesverwaltung, etwa in Kommunalverwaltungen und im Schulbereich, ist die Stellenbewirtschaftung längst etabliert.
Auch zahlreiche Polizeien anderer Bundesländer haben dieses System umgesetzt. In der Polizei Rheinland-Pfalz führt die derzeitige Praxis dazu, dass Beamtinnen und Beamte Führungsfunktionen teilweise über Jahre wahrnehmen, ohne das statusrechtlich entsprechende Amt zu erhalten. Dies beeinträchtigt nicht nur Motivation und Gerechtigkeitsempfinden, sondern wirft auch Fragen im Hinblick auf moderne Personalführung, Attraktivität des Dienstes und Gleichbehandlung auf.

Wie stehen Sie zur Einführung der Stellenbewirtschaftung bei der Polizei Rheinland-Pfalz anstelle der bisherigen Topfbewirtschaftung?
SPD
Die Einführung der Stellenbewirtschaftung würde zahlenmäßig zu deutlich geringeren Chancen auf ein Beförderungsamt führen, wenn nicht die Zahl der Funktionsstellen entsprechend erhöht werden würde.
CDU
Die Verbesserung der Personal- und Besoldungssituation bei der Polizei ist für die CDU Rheinland-Pfalz ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Wir wollen deshalb Regelbeförderungen in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 einführen. Ab der Besoldungsgruppe A 12 wollen wir Stellen konsequent als Beförderungsdienstposten ausgestalten: Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die unmittelbare Beförderung in die der Funktion zugewiesene Besoldungsgruppe.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir GRÜNE setzen auf eine langfristige, wissenschaftlich fundierte Gesamtpersonalplanung für die Polizei. Dabei beziehen wir alle Beschäftigtengruppen ein – Polizeivollzugsbeamt:innen, Tarifbeschäftigte und Spezialist:innen – und richten die Planung konsequent am tatsächlichen Bedarf aus. Denn Personalbedarf lässt sich nicht allein an abstrakten Kennzahlen wie der Polizeidichte festmachen, sondern muss sich an realen Belastungsfaktoren wie Kriminalitätsentwicklung oder Verkehrsunfällen orientieren. Deshalb erheben wir ihn datenbasiert und überprüfen ihn regelmäßig.
Seit 2016 ist die Zahl der Polizeivollzugsbeamt:innen deutlich gestiegen – von 8.933 auf aktuell 9.494 Vollzeitäquivalente. Insgesamt wuchs das Polizeipersonal im gleichen Zeitraum von 12.198 auf über 14.220 Beschäftigte. Diese Stärkung der Polizei haben wir GRÜNE maßgeblich mitgestaltet. In den Haushaltsberatungen haben wir uns konsequent für hohe Einstellungskorridore sowie für den gezielten Ausbau von Verwaltungs-, Tarif- und Spezialkräften eingesetzt. Unser Ziel ist eine moderne Polizei, die durch Tarifbeschäftigte von nicht-hoheitlichen Aufgaben entlastet wird und durch Fachkräfte in Bereichen wie IT und Technik nachhaltig unterstützt ist – verbunden mit attraktiven Arbeitsbedingungen und klaren Entwicklungsperspektiven für alleBeschäftigten.
FDP
Wir erkennen an, dass sich der BDK dafür stark macht, auch den länderinternen Konkurrenzdruck in den Blick zu nehmen. Dies betrifft insbesondere die Stellenbewirtschaftung. Es ist aus unserer Sicht auch nicht richtig, dass die Wahrnehmung von Führungsfunktionen nicht zeitnah mit der entsprechenden Besoldung entlohnt wird. Diese Verwaltungspraxis wollen wir uns kritisch in der nächsten Legislaturperiode anschauen.
Die Polizeizulage ist ein zentrales Instrument zur Anerkennung der besonderen Belastungen und Risiken des Polizeivollzugsdienstes, was sich auch über den aktiven Dienst hinaus widerspiegelt. Derzeit ist die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz weder in ihrer Höhe noch in ihrer strukturellen Ausgestaltung wettbewerbsfähig. Dies wirkt sich zunehmend negativ auf Attraktivität, Motivation und Bindung von Personal aus, insbesondere im Wettbewerb mit dem Bund und anderen Ländern.

Wie bewerten Sie die aktuelle Ausgestaltung der Polizeizulage in Rheinland-Pfalz? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Zulage auf ein bundesweit konkurrenzfähiges Niveau anzuheben und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederherzustellen?
SPD
Dass die rheinland-pfälzische Polizeizulage nicht „wettbewerbsfähig“ sei, ist mit Blick auf den Bund-Länder-Vergleich nicht nachvollziehbar. Zum 1. Juli 2024 ist die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz auf 180 Euro angehoben worden. Diese Erhöhung war uns als SPD ein wichtiges Anliegen, da Beamtinnen und Beamte bei Großeinsätzen, Verhaftungen, Verkehrsunfällen etc. besondere und äußerst anspruchsvolle Einsätze zu leisten haben, die eine Wertschätzung verdienen.
Rheinland-Pfalz befindet sich somit nun bundesweit in der Spitzengruppe. Zugleich liegt Rheinland-Pfalz deutlich vor all seinen Nachbarländern. In der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer, so auch in Rheinland-Pfalz, ist die Polizeizulage nicht ruhegehaltsfähig. Grund hierfür ist, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand die Einsatztätigkeit bei der Polizei eingestellt wird und somit auch die Begründung für die Gewährung der Zulage entfällt. Mit einer attraktiven Besoldung trägt das Land aber entscheidend zu einer guten Altersversorgung seiner Polizeibeamtinnen und -beamten bei.
CDU
Die CDU Rheinland-Pfalz setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Erhöhung der Polizeizulage auf das Niveau des Bundes (aktuell 228 Euro) und für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit ein. Aus unserer Sicht gibt es keinen sachlichen Grund, warum Polizistinnen und Polizisten der Landespolizei, die täglich in gleichem Maße Verantwortung für unsere Sicherheit tragen, hier gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen beim Bund schlechter gestellt sein sollten.
Dazu haben wir zahlreiche Anträge in den Landtag eingebracht, die jedoch von der Landesregierung wiederholt abgelehnt wurden. Der beständige Druck hat immerhin dazu geführt, dass schließlich eine Anhebung auf 180 Euro erfolgt ist. Wir streben jedoch auch weiterhin eine ruhegehaltsfähige Polizeizulage auf dem Niveau des Bundes an, die wir in Regierungsverantwortung vollziehen wollen. Zudem wollen wir das Zulagenwesen gezielt ausbauen und leistungsorientierte Anreize für besondere Belastungen und Spezialisierungen schaffen. Das gilt auch für besondere Führungsverantwortung.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz von 132 Euro auf 180 Euro erhöht und damit bundesweit an die Spitze geführt. Zum Vergleich: In Hessen liegt die Zulage derzeit bei 160 Euro monatlich. Wir GRÜNE sorgen dafür, dass die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz dauerhaft wettbewerbsfähig bleibt sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer konkreten Ausgestaltung.
Deshalb überprüfen wir die Zulage regelmäßig und passen sie an Inflation, Besoldungserhöhungen und weitere besoldungsrechtliche Entwicklungen an. So stellen wir sicher, dass sie real nicht an Wert verliert. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage unterstützen wir ausdrücklich, weil sie die besonderen Belastungen des Polizeidienstes auch im Ruhestand anerkennt.
FDP
Wir haben in den letzten Jahren die Besoldung für alle Beamten in Rheinland-Pfalz stetig angepasst. Innerhalb der Polizei haben wir zusätzlich die Polizeizulage erhöht. Auch sehen wir, dass die Pensionswirksamkeit der Polizeizulage eine wichtige und auch nachvollziehbare Forderung ist. Die Erlebnisse und Eindrücke aus dem Polizeiberuf vergisst man nicht mit den Pensionseintritt! Gleichwohl müssen wir – auch mit Blick auf die anderen Berufsgruppen in unserem Land und deren Forderungen – die kommende Haushaltslage uns genau anschauen und dann entscheiden, was machbar ist.
Die sogenannte Kostendämpfungspauschale führt dazu, dass Beamtinnen und Beamte, darunter auch Polizeibeschäftigte bei Inanspruchnahme von Beihilfeleistungen mit pauschalen Eigenbeteiligungen belastet werden. Deren ersatzlose Streichung ist in mehreren anderen Bundesländern bereits erfolgt oder geplant.

Wie bewerten Sie die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz und wie stehen Sie zu einer ersatzlosen Streichung?
SPD
Auch wenn wir den Wunsch nach einer Streichung der Kostendämpfungspauschale nachvollziehen können, lehnen wir eine komplette Abschaffung aus sozialen Gründen ab. Es ist aus unserer Sicht wichtig zu betonen, dass die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz soziale Aspekte stark berücksichtigt. Für Bedienstete unterhalb der Besoldungsgruppe A7 entfällt sie beispielsweise komplett, danach wächst sie stufenweise auf. Auch Anwärterinnen und Anwärter sowie Waisen sind hiervon befreit. Gemindert wird sie bspw. für jedes berücksichtigungsfähige Kind sowie bei Versorgungsempfängerinnen und -empfängern und – entsprechend dem Beschäftigungsanteil – bei Teilzeitbeschäftigten.
Eine komplette Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist daher aus unserer Sicht nicht sozial gerecht. Uns ist aber wichtig, die herausragende und verantwortungsvolle Tätigkeit unserer Beamtinnen und Beamten angemessen zu würdigen, bspw. durch gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, Weiter- und Fortbildungsangebote sowie moderne Ausstattung. Die auf Länderebene ausgehandelten Tarifergebnisse wollen wir auch in Zukunft zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen.
CDU
Wir werden das Beihilfeverfahren grundsätzlich überarbeiten – das beinhaltet auch eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Aktuell müssen viele Polizeibeamtinnen und -beamte hohe Vorauszahlungen leisten und viel zu lange auf die ihnen zustehende Rückerstattung von Krankheitskosten warten. Das widerspricht der Fürsorgepflicht und ist nicht akzeptabel.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Kostendämpfungspauschale fällt bei gutverdienenden Beamt:innen höher aus und ist dort sozial grundsätzlich verkraftbar. Es ist jedoch so, dass sie alle Beamt:innen gleichermaßen betrifft – auch diejenigen ohne hohe finanzielle Spielräume. Dadurch wirkt sie pauschal und in Teilen möglicherweise sozial ungerecht. Wir sehen deshalb die Notwendigkeit, das System weiterzuentwickeln und gerechter zu gestalten. Dazu wollen wir prüfen, ob eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale oder alternativ eine Festlegung auf einen sozial ausgewogenen Betrag der richtige Weg ist.
FDP
Die ersatzlose Abschaffung der Kostendämpfungspauschale muss mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgeglichen werden. Hierfür ist die Haushaltslage entscheidend.
In Rheinland-Pfalz wurden das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte in den vergangenen Jahren abgeschafft beziehungsweise in die Besoldung integriert. Andere Bundesländer sind diesem Weg entweder nicht gefolgt oder haben diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels, der wachsenden Belastung im Polizeidienst und des verschärften Wettbewerbs um qualifiziertes Personal misst der BDK Rheinland-Pfalz der Frage finanzieller Anerkennung besondere Bedeutung bei.

Wie bewerten Sie die Abschaffung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Polizeibedienstete in Rheinland-Pfalz? Werden Sie sich für deren Wiedereinführung einsetzen?
SPD
Rheinland-Pfalz bietet seinen Beamtinnen und Beamten insgesamt, auch im Bund- Länder-Vergleich, eine attraktive Besoldung. Bei der Eingangsbesoldung nimmt das Land bspw. einen Platz im verdichteten Mittelfeld ein. Auf weitere Maßnahmen, die aus unserer Sicht entscheidend dazu beitragen können die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern, wurde bereits verwiesen. Auch in Zukunft wird diese Aufgabe für uns als SPD hohe Priorität haben, um einen leistungsfähigen und verlässlichen Staat im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger garantieren zu können. Wie ausgeführt, wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Besoldung integriert. Dies rückgängig zu machen, ist nicht vorgesehen.
CDU
Wie bereits ausgeführt, wollen wir den Polizeiberuf deutlich attraktiver machen – u.a. durch Erhöhung und Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, einen Ausbau des Zulagenwesens, Regelbeförderungen sowie leistungsorientierte Anreize für besondere Belastungen und Spezialisierungen. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen umsetzbar sind, muss haushälterisch geprüft werden. Unabhängig davon halten wir die Abschaffung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für eine systemrelevante Berufsgruppe wie Polizistinnen und Polizisten für einen Fehler.
Bündnis 90/Die Grünen
Rheinland-Pfalz hat die Sonderzahlung, die früher als separates Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld gezahlt wurde, zum 1. Januar 2009 in das Grundgehalt integriert. Das bedeutet, dass diese Leistungen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gesondert ausgezahlt werden, sondern als Bestandteil der laufenden Besoldung berücksichtigt werden. Andere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, sowie der Bund sind ebenso verfahren. Als GRÜNE sind wir offen dafür, das bestehende System zu evaluieren.
FDP
Fragen der Besoldung von Landesbediensteten müssen in einer Gesamtschau betrachtet werden. Auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst haben berechtigte Anliegen, die in der Umsetzung ebenfalls den Landeshaushalt stark belasten. In Rheinland-Pfalz haben wir konsequent den Weg verfolgt, die Beamtenbesoldung kontinuierlich anzuheben. Dies war und ist ein finanzieller Kraftakt. Die Einführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sehen wir daher aktuell nicht.