Sachsen-Anhalt

Koalitionszusage zur Besoldung muss eingehalten werden

23.04.2026

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen-Anhalt kritisiert, dass die Landesregierung den aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder nicht vollständig auf die Beamtinnen und Beamten übertragen will.

Während der Koalitionsvertrag ausdrücklich eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme vorsieht, soll nach dem vorliegenden Ansatz der Mindestbetrag von 100 Euro zum 1. April 2026 entfallen.

Gerade dieser Mindestbetrag ist für die unteren Besoldungsgruppen von besonderer Bedeutung, weil er dort spürbar wirkt und nicht nur eine rein lineare Anpassung darstellt. Wer sich auf das Abstandsgebot beruft, darf daraus keinen Vorwand machen, zentrale Bestandteile eines Tarifabschlusses selektiv auszuklammern.

Positiv ist, dass die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 1. Juli 2026 vorbereitet wird. Das reicht jedoch nicht aus, wenn gleichzeitig das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Dienstherrn bei der Grundbesoldung beschädigt wird.

Der BDK Sachsen-Anhalt fordert deshalb eine vollständige und faire Übernahme des Tarifergebnisses sowie eine verfassungssichere, transparente und nachhaltige Besoldungspolitik. Gerade mit Blick auf die Landtagswahl im September 2026 wird die Frage politischer Verlässlichkeit für viele Beamtinnen und Beamte eine wichtige Rolle spielen.

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