Polizei 2020
Auf dem Weg in die nächste Dekade brauchen wir eine moderne Polizei und einen offenen Umgang mit Herausforderungen. Der BDK in Sachsen-Anhalt hat dies zu seiner vordringlichsten Aufgabe gemacht.

Für die Zukunft der Kriminalpolizei in Sachsen-Anhalt fordern wir eine angemessene Vergütung von Bereitschaftsdiensten!
Dazu die Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30% um die anfallenden Aufgaben fachgerecht zu erledigen.
Wie wollen: Zukunft sichern!
Dafür braucht es nicht weniger als die Reform des Alimentierungssystems und kurzfristig die Erhöhung und strukturelle Verbesserung von Zulagen!
Wir fordern eine angemessene Vergütung von Bereitschaftsdiensten!
Rufbereitschaft honorieren! Was tun, wenn keiner mehr kommt?
Kriminalpolizeiliche Lagen erfordern immer mehr eine 24/7-Verfügbarkeit von Spezialisten, die im Rahmen des ersten Angriffs alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um andauernde Gefahrensituationen zu beenden und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Kapitaldelikten ist diese Verfügbarkeit nur durch Einrichtung von Rufbereitschaften umzusetzen, die aktuell mit einer Anrechnung von 1/8 berücksichtigt wird. Aus unserer Sicht stellt diese Regelung keinesfalls einen angemessenen Ausgleich für die privaten Einschränkungen dar, die solche Bereitschaftsdienste für unsere Kollegen*innen bedeuten.
Wir fordern die Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30%
Arbeit besser verteilen - Anteil K erhöhen!
Der Stellenanteil der Kriminalpolizei liegt bei ca. 25 % und ist vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden Belastung lange nicht mehr angemessen. Die Kriminalbeamten*innen sind, neben der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im eigenen Zuständigkeitsbereich, zunehmend in Sonderkommissionen, besonderen Aufbauorganisationen und sonstigen Einsatzlagen eingebunden. Diese Tätigkeiten führen in großer Anzahl zu einem Bearbeitungsstau bei den Ermittlungsvorgängen, die im originären Aufgabenbereich weiterhin zugeteilt werden. Nur eine mittelfristige Anhebung des Stellanteils der Kriminalpolizei auf 30 % bietet die Grundlage, dass die anfallende Arbeit auch zukünftig mit der erforderlichen Qualität erledigt werden kann.
Zukunft sichern! Reform des Alimentierungssystems
Sofortige Bezahlung nach erlangter Qualifikation!
Der BDK fordert den Anstoß einer breiten Diskussion zu einer umfassenden Reform des bisherigen Alimentierungssystems für Beamt*innen. Bedienstete sollen umgehend nach ihren Abschlüssen und Qualifikationen sofort mit A9(LG1)/A11(LG2) angemessen bezahlt werden. Die noch militärisch geprägten Besoldungsabläufe entsprechen keiner modernen Gesellschaft und sollten abgeschafft werden. Die Besoldung soll sich zusammensetzen aus dem Grundgehalt und entsprechenden Zulagen, wie z.B. der Übernahme von Führungsverantwortung, Spezialisierungen, Dienstalter. Ausufernde, teure und ungerechte Beurteilungsrunden müssen abgeschafft werden.
Dadurch verbessern sich sofort Arbeitszufriedenheit und Betriebsfrieden! Arbeitszeit und erhebliche Finanzmittel können eingespart werden.
Setzen wir eine Diskussion in Gang!
Hier ist sozialen Spannungen und Ungleichgewichten entgegenzutreten. Sachsen-Anhalt kann bundesweit eine Vorreiterrolle spielen und sich für eine moderne Gesellschaft einbringen.
Erhöhung und strukturelle Verbesserung von Zulagen
- Erhöhung der allg. Polizeizulage um 40 % (seit Jahren unverändert) und Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit;
- Erhöhung des “Weihnachtsgeldes” & Wiedereinführung des “Urlaubsgeldes”;
- Zahlung einer Aufwandsvergütung bei Wahrnahme höherwertiger Dienstposten länger als 3 Monate (belgisches Modell);
- Einführung bzw. Erhöhung der Zulage für Polizeivollzugsbeamte*innen, die an Obduktionen teilnehmen oder bei polizeilichen Leichenschauen Verrichtungen an Leichen vornehmen müssen;
- Einführung einer Zulage im Rahmen der Bearbeitung von Rauschgift- oder Brandursachenermittlungen;
- Anerkennung der K-Dienste als Wechselschichtdienst.
Aus Sicht des BDK bedeuten die bisherigen Regelungen eine Ungleichbehandlung der Kriminalbeamten*innen, die durch ständige Rufbereitschaften und häufig erforderliche zusätzliche Dienste an den Wochenenden und zur Nachtzeit ebenfalls besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine Tätigkeit in einer operativen Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnden Arbeitszeiten und -orten als „belastender Dienst“ anerkannt und eine Tätigkeit in Sachgebieten oder Fachkommissariaten für die Bekämpfung des Rauschgifthandels oder im Bereich der Bearbeitung von Todesursachenermittlungen nicht berücksichtigt wird.