Amtsangemessene Alimentation
Bis in das Jahr 2021 wurden in den jährlichen Weihnachtsanschreiben allen schleswig-holsteinischen Beamt:innen die Wahrung der Ansprüche zugesichert. Eine individuelle Klage war nicht notwendig. Mit dem Weihnachtsanschreiben im Jahr 2022 brach das Land Schleswig-Holstein mit dieser Tradition. Seitdem ist jeder Beamte und jede Beamtin selbst dafür verantwortlich, für eine amtsangemessene Besoldung zu streiten. Der BDK unterstützt mit Musterschreiben und Rechtschutz. Was muss ich wann und wie machen? Wie geht es dieses Jahrweiter? Hier gibt es die gesamelte Information und Anleitung!