Adventszeit ist Antragszeit für Besoldung und Versorgung in NRW - bis Heiligabend noch fünf Anträge an ZA bzw. LBV stellen

16.12.2013

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW empfiehlt seinen Mitgliedern, in den verbleibenden Tagen des Jahres 2013 noch dringend folgende Anträge und/oder Widersprüche zu verfassen, um möglichen Verjährungsfristen vorzubeugen:
Adventszeit ist Antragszeit für Besoldung und Versorgung in NRW - bis Heiligabend noch fünf Anträge an ZA bzw. LBV stellen
Europäischer Gerichtshof

Bereitschaftszeit = Arbeitszeit

Der VGH Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 26.6.2013, Az. 4 S 94/12, geklärt, wann (Ruf-)Bereitschaft als Dienstzeit zu werten ist. Wir haben dieses Urteil u.a. durch unseren Justiziar auswerten und mit den dienstlichen Erwartungen und Gegebenheiten der (Ruf-) Bereitschaften bei der nordrhein-westfälischen Kriminalpolizei vergleichen lassen. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Urteil durchaus auf die unterschiedlichen Verhältnisse der BvD-, MK-, ED-, Staatsschutz-Bereitschaften etc. pp übertragbar ist. Nähere Informationen zu dem Urteil sind auf der Homepage des BDK nachzulesen. Wenn der Aufenthaltsort durch eine zeitlich enge Vorgabe vom Anruf bis zur Aufnahme der Dienstgeschäfte am Einsatzort eingeschränkt und die (Ruf-)Bereitschaft erfahrungsgemäß mit einer prognostischen Regelmäßigkeit von Einsätzen unterbrochen wird, sollten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen dringend binnen Wochenfrist gegen Empfangsbekenntnis noch einen Antrag bei den jeweiligen Direktionen ZA einreichen.

Altersdiskriminierende Stufenbesoldungen

Die Dienstaltersstufen nach dem bis zum 31. Mai 2013 gültigen Besoldungsrecht der Beamten in NRW sind rechtswidrig, weil sie jüngere Beamte wegen des Alters diskriminieren; mit diesem Tenor haben u.a. die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Frankfurt und Berlin entschieden. Das VG Berlin hält unisono mit der EU-Kommission sogar die Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen, die für Beamte in NRW seit Juni 2013 gelten, für diskriminierend, da die Beamten mit der rechtswidrigen Dienstaltersstufe übergeleitet werden, so dass sich die rechtswidrige Einstufung in den neuen Erfahrungsstufen fortsetzt. Weitere Information sind im Netz nachzulesen und der BDK NRW empfiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die Anfang 2010 noch nicht die letzte Dienstaltersstufe erreicht hatten, ebenfalls dringend binnen Wochenfrist einen die Zustellung sichernden Antrag an das LBV NRW zu stellen, um einer weiteren Verfristung vorzubeugen.

Besoldung & Versorgung 2013/2014 – Urlaubsgeld – Weihnachtsgeld

Bereits mit umfänglichen Informationen hat der BDK NRW im September diesen Jahres seine Beamten und Pensionäre über die erforderlichen Anträge gegen die prognostisch verfassungswidrige und daher gerichtsanhängige Besoldungsrunde 2013/2014 informiert. Allen, die noch keinen Antrag gestellt haben, bleiben nur noch wenige Tage Zeit, das LBV NRW auch hierzu mit vorzugsweise eingeschriebener Weihnachtspost zu bedenken. Gleiches gilt für die alljährlich zu stellenden Anträge zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld (sog. Sonderzahlung); trotz teilweise unterschiedlicher Rechtsauffassungen zur Erforderlichkeit empfiehlt der BDK NRW den Kolleginnen und Kollegen auch hierzu die kurzfristige Antragstellung noch vor Jahresende.

Nachfolgend die Mustervordrucke zum Download:

BDK-NRW-Musterantrag-NRW_Bereitschaftszeit-gleich-Arbeitszeit_20131215.doc

BDK-NRW-Musterwiderspruch-NRW_altersdiskriminierende-Besoldung_20131215.doc

BDK-NRW-Musterwiderspruch_Beamte-Besoldung_20130908.doc

BDK-NRW-Musterwiderspruch_Pensionäre-Versorgung_20130908.doc

BDK-NRW-Musterantrag_Beamte-Urlaubsgeld_20131215.doc

BDK-NRW-Musterantrag_Beamte-Pensionäre-Sonderzahlung_20131215.doc