Aktuelle Infos zur Besoldung in Hessen

09.12.2023

Am 07.12.2023 gab es endlich die Mitteilung des hessischen Innenminister zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung für das Besoldungsjahr 2023. Alle Infos zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wegen - vermeintlicher - Unteralimentation und einen aktuellen Überblick zur Thematik Besoldung gibt es im nachfolgenden Beitrag.
Aktuelle Infos zur Besoldung in Hessen
Bild auf Grundlage von christian-dubovan-Y_x747Yshlw-unsplash

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Mitglieder,

der hessische Innenminister Peter Beuth hat mit Schreiben vom 7. Dezember mitgeteilt, dass die Erklärung des Landes Hessen vom 5. Dezember 2016 auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen wegen - vermeintlicher - Unteralimentation zu verzichten, auch für das Besoldungsjahr 2023 gilt. Somit muss niemand, der bereits einen Widerspruch auf Besoldung ab 2016 eingereicht hat, erneut seine Ansprüche anzeigen.

Hier das Schreiben des hessischen Innenministeriums: HE_20231209_Schreiben_Innenminiser_Einrede_Verjährung.jpg

Nachfolgend aktuelle Infos zum Thema Besoldungsklage, Inflationsprämie bzw. Sonderzahlung gemäß Entlastungspaket und amtsangemessene Besoldung:

Klage gegen die Besoldung in Hessen

Seit 2018 gibt es eine Klage gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die lediglich einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016. Die Klage wurde als Musterklage zugelassen. Am 30.11.2021 stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel fest, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen mindestens seit 2013, entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben, zu niedrig gewesen ist. Die Klage gegen die Besoldung wurde vom VGH zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergegeben, das nun darüber zu entscheiden hat, ob Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungskonform ist. Eine diesbezügliche Entscheidung steht noch aus.

Als Teil der ausstehenden Anpassung der Besoldung, gab die Hessische Landesregierung am 05.08.2022 bekannt, dass die hessischen Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie hessischen Pensionäre zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr Gehalt erhalten, zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung vom 15.11.2021 von 2,2 Prozent ab 01.08.2022 und 1,8 Prozent ab 01.08.2023.

Weitere Maßnahmen zur Anpassung der Besoldung und eventuelle Rückzahlungen sollen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen.

Widerspruchsschreiben - Einrede der Verjährung

Seit 2016 erklärt der hessische Innenminister Peter Beuth auf Anfrage der Gewerkschaften und Berufsvertretungen Ende des Jahres, den Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen, so dass man nicht jährlich seinen Widerspruch einreichen muss.

Zudem hat Herr Minister Beuth bereits mehrfach erklärt, dass eine entsprechende Anpassung der Besoldung für alle Beamtinnen und Beamte erfolgen wird, unabhängig ob ein diesbezüglicher Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Diese Aussage hat er unter anderem bei Personalversammlungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main und Polizeipräsidiums Nordhessen im Jahr 2022 getätigt.

3.000 Euro Sonderzahlung aus Entlastungspaket als Inflationsausgleich

Der Bundestag und der Bundesrat haben eine Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022 beschlossen, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ermöglicht, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro auszuzahlen.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bis 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich ist.
Bisher gibt es dazu keinerlei Informationen seitens des Innenministeriums, ob und wie diese Sonderzahlung an die Beschäftigten des Land Hessen ausgezahlt wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Prämie bei den anstehenden Tarifverhandlungen Gegenstand der Verhandlungen sein wird.

Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung

Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG. Über die Höhe der amtsangemessenen Alimentation entscheidet der Landtag durch Gesetz.
Die Inflationsrate in Deutschland lag in den vergangenen Jahren recht konstant zwischen 1,1 und 1,8 Prozent. Mit Beginn der Corona-Pandemie und des Ukraine Krieges stieg die Inflationsrate zwischenzeitlich im Dezember 2022 auf +10 Prozent. Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de) gibt die Inflationsrate im November 2023 mit +3,2 Prozent an.

In der Regel werden Entwicklungen wie eine hohe Inflation in die Tarifverhandlungen mit einbezogen. Der aktuelle Tarifvertrag aus Oktober 2021 läuft noch bis 31. Januar 2024. Somit werden frühestens ab Februar 2024 neue Tarifverhandlungen aufgenommen. Das letzte Tarifergebnis wurde 1:1 auf die Beamten übernommen.

Zusätzlich zur Inflationsrate muss die Erhöhung des Bürgergeld bei einer amtsangemessenen Besoldung berücksichtigt werden. Wegen der gestiegenen Regelsätze muss die Beamtenbesoldung angepasst werden, da sonst der vorgesehene Lohnabstand weiter unterschritten wird. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss („Alimentationsprinzip“). Die Erhöhung des Bürgergelds muss daher auch eine Erhöhung der Besoldung zur Folge haben.

Ergebnis der Tarifverhandlungen der Länder am 09.12.2023

Die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder (außer Hessen) mit dem Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes wurden nach drei Verhandlungsrunden und mehereren Protest- und Streikaktionen am 09.12.2023 mit folgenden Ergebnis beendet:

  • 3.000€ steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gemäß Enlastungspaket, aufgeteilt als 1.800€ Sonderzahlung im Janaur 2024 und 120€ zusätzlich monatlich von Januar bis Oktober 2024
  • 200€ zusätzlicher Sockelbetrag für alle Entgeldstufen ab November 2024
  • 5,5% Anhebung aller Entgeldstufen ab Februar 2025
  • Für Auszubildende 1.000€ Inflationsprämie und Erhöhung der Entgelte um 50€
  • Einführung JobRad (Fahrradleasing) 
  • Vertragslaufzeit 25 Monate
  • Steigerung der Gehälter zwischen 8,5% - 16%, durschnittlich 11% 

Das Ergebnis ist ähnlich dem Abschluss der Angestellten des öffentlichen Dienstes des Bundes, der 1:1 für die Beamten des Bundes übernommen wurde.

Somit kann man sich ungefähr vorstellen in welchem Bereich das Tarifergebnis in Hessen liegen wird. Die Tarifverhandlungen in Hessen beginnen ab Februar 2024.

Fazit

Die Forderungen an die Landesregierung sind gestellt. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsklage warten wir nun schon zwei Jahre. Die zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 umgesetzten jeweils zusätzlichen drei Prozent mehr Gehalt für alle Beamtinnen und Beamten sowie Pensionsempfänger werden bei weitem nicht ausreichen, um eine verfassungsmäßige Alimentation darzustellen. Wir sind gespannt, wann das Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung zur Besoldungsklage bekannt gibt und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Weiterhin sind wir gespannt, ob und wie die hessische Landesregierung diese Ansprüche dann umsetzt.

Die Tarifverhandlungen mit der neuen Landesregierung beginnen im Februar 2024. Das Ergebnis muss sich an dem von Bund und Ländern orientieren und darf keinesfalls darunter liegen. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und speziell der Polizei muss gesteigert werden. Dazu gehören auch konkurrenzfähige Gehälter und Sozialleistungen mit der freien Wirtschaft!

Wir werden dazu weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

diesen Inhalt herunterladen: PDF