BDK fordert: Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auch für Berliner Landesbeamte!

27.11.2021

Ampelkoalitionsvertrag beinhaltet Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Emilian Robert Vicol - Pixabay

Der am 24.11.2021 veröffentlichte KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP auf Bundesebene beinhaltet unter anderem die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage als „Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten“. Die Partner vereinbaren dazu die Sicherstellung der Finanzierung. Gut so! Wir freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen bei Bundeskriminalamt und Bundespolizei!

Der BDK erwartet nun, dass diese Regelung auch in den laufenden Koalitionsgesprächen auf Berliner Landesebene berücksichtigt wird.

Gerade die Polizei Berlin steht im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte in Konkurrenz zu den Bundesbehörden.

Die ohnehin schon bestehenden Wettbewerbsnachteile aufgrund der geringeren Besoldung dürfen nicht noch größer werden. Die Polizeizulage muss auch für die Landesbeamten ruhegehaltsfähig werden!

Der Ball liegt nun bei den Verhandlungspartnern von SPD, Grünen und Linken.

Siehe auch:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/polizeizulage-innensenator-befurwortet-ruhegehaltsfaehigkeit

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