Antwort auf offenen Brief: BDK empfiehlt noch in diesem Jahr Widerspruch

19.12.2022

Die Antwort auf unseren offenen Brief vom 12.12.2022 an die Staatskanzlei und das Finanzministerium ist bei uns eingetroffen. Wir empfehlen noch in diesem Jahr bis zum 31.12.2022 gegen die Besoldung / Versorgung des Jahres 2022 Widerspruch einzulegen!
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BDK empfiehlt noch in diesem Jahr Widerspruch gegen Besoldung / Versorgung des Jahres 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 15.12.2022 haben wir eine Antwort auf unseren offenen Brief zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.12.2022 erhalten. Danach will die Landesregierung ab diesem Jahr die Wahrung der Ansprüche aller Landesbeamtinnen und Landesbeamten nicht mehr mittels Rundschreiben sicherstellen. Somit ist klar: Wer weiter seine Ansprüche sichern will, ist gezwungen Widerspruch einzulegen. Eine Entscheidung des BVerfG in Sachen der ruhenden Widersprüche aus den Jahren 2007 -  2021 steht für 2023 an. Wir empfehlen daher bis spätestens 31.12.2022

  • Widerspruch gegen die Verdienstabrechnung / Mitteilungen zur Beamtenversorgung des Jahres 2022

einzulegen und zugleich

  • Antrag auf Neufestsetzung einer höheren, amtsangemessenen Besoldung/Beamtenversorgung

zu stellen. Dazu haben wir ein Musterschreiben aufgesetzt, das wir hier zur Verfügung stellen.

Wir finden es schade, dass die Regierung mit ihrem Vorgehen einen minimalistischen Ansatz bzgl. der Besoldungsanpassung wählt und nicht mit einem Angebot auf die Landesbeamtinnen und -beamten zugegangen ist, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Wir sind sicher, dass sich die meisten auf ein für alle Seiten faires Angebot eingelassen hätten.

Aufgrund dieses Antwortschreibens ist nun damit zu rechnen, dass die Widersprüche durch die zuständigen Stellen beschieden werden. Zur weiteren Wahrung ihrer Ansprüche können BDK-Mitglieder gem. unserer Rechtschutzordnung Antrag auf Rechtschutz (hier hier klicken für den Rechtschutzantrag) stellen. Wir empfehlen, dies erst bei Vorliegen eines abschlägigen Bescheides zu tun.

Ferner sollte darauf geachtet werden, dass der fristgerechte Zugang bei der Dienststelle später ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann, d.h. z.B. durch die persönliche Übergabe des Schreibens mit Empfangsquittung, durch Einwurfeinschreiben mit entsprechendem Zustellnachweis durch die Post, per Einschreiben/Rückschein oder vorab per Telefax (Fax: 0431 988 8890) eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Aus unserer Sicht ist die in dem Musterschreiben dargelegte Rechtslage für den Ausgang etwaiger Klagen erfolgsversprechend. Wir werden in der Zwischenzeit Kontakt mit unserer Rechtsschutzversicherung (Roland) aufnehmen, um die Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens der Mitglieder (Sammelklagen, Benennung einer Rechtsanwaltskanzlei) zu besprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Zeitplan ist sehr knapp, da erst nach dem Vorliegen des alljährlichen Weihnachtsschreibens zu den Dezemberbezügen bzw. mit der Antwort der Landesregierung letzte Woche endgültige Klarheit herrscht.

Wir hoffen, hiermit weitergeholfen zu haben und wünschen allen Mitarbeitenden und ihren Familien ein frohes Fest und einen guten Rutsch!

Der Landesvorstand

Links kompakt:

#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022