Ausgleichfonds Schießanlagen

03.07.2018

Die Bewertungskommission unter Leitung von Frau Paulat (ehem. Richterin am Sozialgericht und Präsidentin des Sozialgerichts Berlin) sowie der Arbeitsmedizinerin und Betriebsärztin Frau Dr. Kriebel und dem Internisten, Toxikologen und Leiter des Instituts für Arbeitsmedizin in Göttingen, Herrn Prof. Hallier, luden am 29.06.2018 zum Kennenlerngespräch ein.
Ausgleichfonds Schießanlagen

Die Aufgabe des Gremiums liegt in der Bewertung bzw. Einstufung der Antragssteller nach ihrer Belastung und ggf. bereits eingetretenen Gesundheitsstörungen unter Heranziehung der Dauer und Intensität bei der Arbeit auf den Schießständen. 

Es wird also im Wesentlichen darauf ankommen wo, wie lange und wieviel geschossen wurde. Dabei steht die Plausibilitätsprüfung klar im Vordergrund und nicht eine Kausalitätsprüfung! 

Sachverhaltsrecherchen wird die Kommission allerdings nicht betreiben, so dass es überwiegend auf die Aktenlage, wie z.B. Personalakten, Gutachten, ärztl. Atteste und  Schießstandbücher ankommen wird.

Bei Bedarf wird die Kommission die Betroffenen vorladen und anhören. Hierzu wird ein Vertreter des GPR anwesend sein und der Anzuhörende kann eine Person des Vertrauens mitnehmen (z.B. Rechtsanwalt, Arzt, Kollegen). 

Die Kommission machte auch deutlich, dass sie die gerechte Würdigung des einzigartigen Sachverhaltes auch unter der medizinischen Herausforderung als Motivation ansieht. Das Projekt soll nach Möglichkeit bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Derzeit ist man in der Erarbeitung einer Kategorisierung zur Eingruppierung der Antragssteller. Von 2000,00 € bis 80.000,00 €  ist der finanzielle Rahmen gesetzt, aber in der Gesamthöhe aller möglichen Zuwendungen nicht begrenzt. Es wurde auch nochmals deutlich gemacht, dass die Einhaltung der nunmehr verstrichenen Antragsfrist (30.06.2018) entscheidend ist, was nicht ausschließt, dass Unterlagen noch nachgereicht werden können.

Der BDK meint: Nach über 3 Jahren im Kampf um Gerechtigkeit ist es erfreulich endlich auf die Zielgerade einzubiegen zu können.  

Die Anerkennung eines Dienstunfalles bleibt jedoch noch eine wichtige zu nehmende Hürde!

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