BDK begrüßt Entscheidung des OVG Lüneburg und gratuliert den Gymnasiallehrern

01.07.2015

- Willkür und Fürsorgepflichtverletzung dokumentiert/ definiert und beendet -
BDK begrüßt Entscheidung des OVG Lüneburg und gratuliert den Gymnasiallehrern

 

Aus der Serie: wo bleibt Niedersachsen

Mit großer Freude und Genugtuung hat der BDK Niedersachsen die Entscheidung des OVG Lüneburg (5 KN 148/14) vom 09.06.2015 zur Kenntnis genommen.
In der Entscheidung zur Wochenarbeitszeiterhöhung nur für Gymnasiallehrkräfte spricht das OVG eine deutliche Sprache (Fürsorgepflichtverletzung, Willkür...).

Wir gratulieren den Gymnasiallehrkräften und bemerken dazu, dass es sich lohnt gegen Fehlentscheidungen der Regierenden die Gerichtsbarkeit anzurufen.
Nun stellt sich für die anderen Ressorts des öffentlichen Dienstes aber die Frage: Wie geht die Landesregierung im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung (740 neue Gymnasiallehrkräfte in einem Volumen von 40Mio. €) mit diesen Mehrausgaben um?
Werden erneut Stellen aus anderen Ressorts (wie bereits geschehen, bei der Polizei wurden 70 „Vollzeiteinheiten“ gestrichen) herausgestrichen bzw. nicht wiederbesetzt? Müssen wiederum andere Bereiche wegen politischer Fehlleistungen leiden?
Wir sagen nein und fordern, da es jetzt eh einen Nachtragshaushalt geben muss, die Chance wegen der auch immer höher werdenden Steuereinnahmen zu nutzen und die dringenden Strukturverbesserungen für die Polizei anzupacken. Es fehlt immer noch ein nachhaltiges Stellenhebungsprogramm insbesondere im Bereich A 10 (Polizeioberkommissar/-in und Kriminaloberkommissar/-in).
Was sagte der Innenminister Boris Pistorius doch nach der Wahl 2013: „10 Jahre Wartezeit bis zum Oberkommissar geht gar nicht“.

Stimmt, „anpacken, besser machen“ war das Wahlmotto der SPD. Nun fangt endlich an!

 

Der geschäftsführende Landesvorstand 

 

 

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