BDK-Forderungen anlässlich der Koalitionsverhandlungen

21.03.2023

Mehr Sicherheit in Berlin nur mit einer starken Kripo – örtlich und im LKA
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Jugendkriminalität, kriminelle Clans, Extremismus und Gewalt gegen Vertreter des Staates sind nur einige Phänomene, welche das Sicherheitsgefühl der Menschen in Berlin erschüttern. Neben der Bekämpfung der gebietsübergreifenden bis internationalen Kriminalität gilt es auch, das sichere Wohnumfeld der Berlinerinnen und Berliner zu schützen und zu stärken! Einbrüche, Diebstähle, Raubüberfälle, Gewalt und offener Betäubungsmittelhandel treffen die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Rückzugsgebiet, in und vor ihrem sicher geglaubten Zuhause. Hier kann, hier muss der Staat Vertrauen zurückgewinnen – mit Prävention und einer starken Kripo, die Taten aufklärt und mit der Staatsanwaltschaft verfolgen kann.

Da, wo der Staat stark ist, haben es kriminelle Strukturen schwer. Die Politik ist deshalb über Parteigrenzen hinaus aufgefordert, alle staatlichen Stellen in ihrem Bemühen um den Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Strukturen nachhaltig zu unterstützen.[1] Zu einer nachhaltigen Bekämpfung komplexer Phänomene bedarf es neben einer gut aufgestellten Schutzpolizei einer spezialisierten und schlagkräftigen Kriminalpolizei. Auch die „Abnahmeorganisationen“ der Ermittlungsergebnisse, Amts- und Staatsanwaltschaft müssen zu einer wieder effektiven Einrichtung des Staates ausgebaut werden. Unterbesetzungen der Gerichte sind zügig zu beseitigen.

Der Direkteinstieg zur Kriminalpolizei und die Y-Ausbildung sind ein Wettbewerbsvorteil der Polizei Berlin, der gepflegt werden muss. Die aktuelle Organisation der Kriminalpolizei, welche neben dem Landeskriminalamt auf die fünf örtlichen, überwiegend schutzpolizeilich orientierten Direktionen (mit jeweiliger Personalhoheit) verteilt ist, verhindert jedoch eine ganzheitliche Schwerpunktsetzung und einen effektiven Einsatz speziell des Kripopersonals. Der BDK sieht daher eine konstruktiv-kritische Betrachtung der Aufbauorganisation der Kriminalpolizei für dringend geboten an und erhofft sich dafür Rückenwind der zukünftigen Koalitionspartner.

Darüber hinaus sieht der BDK insbesondere folgende konkrete Handlungserfordernisse:

 

Einstellungen

  • Erhöhung der Einstellungszahlen für die Kriminalpolizei bei günstiger Bewerberlage
  • Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung an der Hochschule (HWR) und der Polizeiakademie
  • vermehrte Einstellung von Tarifbeschäftigen im Ermittlungsdienst mit adäquater Eingruppierung


Attraktivität des Arbeitgebers Polizei Berlin steigern

  • mindestens verfassungsgemäße Besoldung, Inflation berücksichtigen, Rückkehr zu bundeseinheitlicher Besoldung
  • Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
  • Hauptstadtzulage auch für Ruhestandsbeamte
  • Ausnahmegenehmigungen für Polizeibedienstete in Parkraumbewirtschaftungs-zonen im Umfeld der Verwendungsdienststellen

Liegenschaften

  • Mehr Tempo bei der Beseitigung des Sanierungsrückstaus
  • Neubau statt Sanierung prüfen
  • Dislozierung organisatorisch zusammenhängender Dienststellen beenden
  • Finanzierung Neubau Kriminaltechnisches Institut

Fahrzeuge

  • Beschaffung und zweckmäßige Ausstattung von neuen Fahrzeugen für den Kriminaldauerdienst (analog der neuen Funkwagen der Abschnitte) und die ermittelnden Kriminalkommissariate

Asservatenmanagement

  • Einrichtung eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums Asservate der Polizei und der Justizbehörden (baulich, organisatorisch und personell auskömmlich)
  • Durchgehende Gewährleistung des Arbeitsschutzes im Umgang mit Asservaten (z.B. beschlagnahmten Betäubungsmitteln)

Ausländerbehörde / Rückführungen

  • durchgehende Erreichbarkeit der Ausländerbehörde bei Feststellung unerlaubt aufhältiger Ausländer / sofortige Bearbeitung und ggf. Einleitung des Verfahrens zur Klärung der Zuständigkeit (§ 15a AufenthG)
  • bessere Abstimmung zwischen Strafjustiz und Ausländerbehörde, insbesondere bei Haftentlassung ausreisepflichtiger Ausländer
  • Ertüchtigung/politische Freigabe einer Berliner Abschiebungshafteinrichtung


Flüchtlingsmanagement

  • Zusammenführung der aktuell über das Stadtgebiet verteilten Anlaufstellen / mit dem Flüchtlingsmanagement betrauten Landes- und Bundesbehörden inklusive Polizei an einem gemeinsamen Standort und aufeinander abgestimmte Prozesse im Sinne eines Behördenverbunds (kurze, nachvollziehbare Wege für die Betroffenen – schnelle Entscheidungen – effizienter Personaleinsatz)

Stärkung des Rechtsstaats durch besseren Schutz von Zeugen

  • Anschriften nicht unnötig offenlegen[2]


Umgang mit psychisch auffälligen Straftätern und Gefährdern

  • beheben der Missstände im Maßregelvollzug
  • schließen der forensischen Lücken im Rahmen der Regelversorgung / etablieren von Präventionsambulanzen, z.B. Forensisch-Therapeutische Ambulanz an der Charité

Umsetzung der Verabredungen vom 30.01.2023 zu Entschädigungszahlungen in der Schießstandaffäre



Der geschäftsführende Landesvorstand
Berlin, 9. März 2023

Für Rückfragen:
Marco.Schmidt@bdk.de (Landesvorsitzender)


[1] vgl. Positionspapier Clankriminalität des BDK: https://www.bdk.de/der-bdk/wer-wir-sind/positionen/2019-04-29-bdk-positionspapier-clankriminalitaet.pdf

[2] https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/datenschutz-fuer-zeugen-im-strafverfahren-mangelhaft

 

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