BDK im Gespräch mit IM Strobl

28.09.2016

Vertreter des BDK trafen sich zu einem ersten Meinungsaustausch nach den Landtagswahlen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl (CDU), im Innenministerium.
BDK im Gespräch mit IM Strobl
v.l.n.r. LKD Martin Schatz, Manfred Klumpp, Minister Thomas Strobl, Klaus Sczepanek und Steffen Mayer [Bild: IM BW]

Am 26. September trafen sich der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp gemeinsam mit seinem Ständigen Vertreter Klaus Sczepanek und dem Landgeschäftsführer Steffen Mayer mit Innenminister Thomas Strobl und Landeskriminaldirektor Martin Schatz zur Erörterung der aktuellen Situation der Polizei, der sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe und den aktuellen Entwicklungen.

Neben einer nunmehr anstehenden Evaluation der zum 1. Januar 2014 umgesetzten Polizeistrukturreform bildete die im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung ausgewiesene "Zukunftsoffensive Kriminalpolizei" einen Schwerpunkt der Unterredung.

Manfred Klumpp übergab dem Innenminister hierzu auch eine rund 40-seitige Dokumentation des BDK, in welcher - gestützt auf die langjährige Erfahrungen der kriminalpolizeilichen Praxis seiner Mitglieder - die Handlungsbedarfe für eine moderne und erfolgreiche Kriminalpolizei zusammengefasst und begründet sind.

 

Zentrale Forderungen des BDK Baden-Württemberg

Die Pensionierungswelle im Öffentlichen Dienst und in der Polizei Baden-Württemberg trifft die Kriminalpolizei aufgrund ihrer Altersstruktur besonders hart. Das Problem ist seit Längerem bekannt. Die von der Politik vorgesehene Zukunftsoffensive Kriminalpolizei ist deswegen mehr als überfällig. Wir müssen gemeinsam schnell handeln, damit die Kriminalpolizei der Zukunft auch weiterhin ihre gesetzlichen und gesellschaftlichen Aufgaben – ohne Qualitätseinbußen in der täglichen Arbeit – erfüllen kann. Wir tragen eine gemeinsame große Verantwortung gegenüber der Bevölkerung Baden-Württembergs und auch darüber hinaus.

Die Kriminalpolizei der Zukunft muss deshalb ein eigenes Berufsbild Kriminalpolizei entwickeln. Schutz- und Kriminalpolizei haben viele gemeinsame Aufgaben. In der täglichen Arbeit gibt es eine Vielzahl von Überschneidungen, es gibt aber auch Unterschiede, die anerkannt werden müssen. Zu diesem Berufsbild Kriminalpolizei gehört auch ein neues Berufsbild der/des Kriminalfachangestellten. Unsere Tarifbeschäftigten sind ein wichtiger Bestandteil der Kriminalpolizei. Die qualitativ und quantitativ gestiegenen Anforderungen betreffen die komplette Kriminalpolizei.

Erhöhung des Stellenanteils Kriminalpolizei

Wir halten eine umgehende Verstärkung der Kriminalpolizei mit 400 zusätzlichen Vollzugsstellen für erforderlich. Diese sind allein zum Ausgleich bereits bekannter Defizite, beispielsweise in den Kriminaldauerdiensten oder kleinen Organisationseinheiten der Kriminalpolizei in den regionalen Polizeipräsidien notwendig. Dabei sind die Bedarfe regional unterschiedlich. Die geplanten zusätzlichen Umschichtungen innerhalb der Kriminalpolizei zur Bekämpfung des extremistischen und islamistischen Terrorismus und im Bereich Cybercrime unterstreichen diese Forderung nochmals.

Wir dürfen Bereiche wie die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität oder der Rauschgiftkriminalität sowie die Servicedienststellen der Kriminalpolizei wie Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung oder die Fahndung nicht durch eine Kräfteverlagerung schwächen. Große Möglichkeiten zur Umschichtung innerhalb der Kriminalpolizei sehen wir nicht, denn wir brauchen trotz des Wunsches nach Flexibilität eine solide Basis in allen unseren kriminalpolizeilichen Aufgabenfeldern. Mittelfristig halten wir deswegen eine Erhöhung des Stellenanteils der Kriminalpolizei in der Gesamtorganisation Polizei für unumgänglich, um auch die neuen Aufgabenfelder qualitativ hochwertig bearbeiten zu können, ohne andere Bereiche zu schwächen.

Verwendungsorientierte Ausbildung und Direkteinstieg Kriminalpolizei

Wir halten die Entwicklung einer verwendungsorientierten Ausbildung für den gehobenen Vollzugsdienst für überfällig. Darüber hinaus brauchen wir einen verlässlichen Weg für Bewerberinnen und Bewerber in die Kriminalpolizei. In der Vergangenheit hat Baden-Württemberg gute Erfahrungen mit einem Direkteinstieg in die Kriminalpolizei machen können. Neben dem Seiteneinstieg über die Sonderlaufbahnen benötigen wir wieder einen Direkteinstieg in die Kriminalpolizei.

Qualitätssicherung – Defizite in der Fortbildung schnell beseitigen

Die quantitativen Fortbildungskapazitäten der Polizei Baden-Württemberg reichen derzeit im Bereich der Kriminalpolizei bei Weitem nicht aus, um den pensionsbedingten Nachersatz schnell – aber dennoch qualitativ hochwertig – fortzubilden. Es fehlen Liegenschaften, räumliche Kapazitäten in den vorhandenen Liegenschaften und nicht zuletzt Expertinnen und Experten in der Fortbildung.

Die Qualifizierung für die konkrete Tätigkeit in der Kriminalpolizei muss ohne Zeitverzug möglich sein. Die Einführungsfortbildung Kriminalpolizei muss sich unmittelbar an den Laufbahnwechsel zur Kriminalpolizei anschließen. Fachliche Fortbildung wie Todesermittlungen oder Sexual- und Branddelikte müssen zeitnah absolviert werden können. Die Personaldecke auf der Dienststelle muss deshalb so hoch sein, dass eine Entsendung zum Lehrgang überhaupt möglich ist, das ist derzeit nicht im ganzen Land gegeben. Fortbildung ist keine Kür, sie ist heute notwendiger denn je und zwar das ganze Arbeitsleben lang.

Erfolgreiche Kriminalpolizei braucht moderne Ausstattung

Die Kriminalpolizei der Zukunft braucht eine moderne Ausstattung mit Sachmitteln und Technik. Nur durch eine Verstetigung von Haushaltsmitteln kann die Polizei selbst auf neue Entwicklungen schnell reagieren und damit im Wettlauf mit der Täterseite Schritt halten. Technik wie beispielsweise Hard- und Software zur Einsatzunterstützung oder Analyse, die Personalkapazitäten freisetzt, muss gerade unter dem Eindruck, dass Kriminalbeamtinnen und -beamte nicht auf dem Arbeitsmarkt beliebig rekrutiert werden können, beschafft und eingesetzt werden.

Stellenplananpassungen in A12, A13 sowie A15

Die Fachkarriere in der Kriminalpolizei ist und bleibt eine Kernforderung des BDK. In den letzten Jahren wurden Verbesserungen für den mittleren Dienst der Schutzpolizei erreicht, die wir begrüßen, ebenso gab es durch die Polizeistrukturreform Verbesserungen für Spitzenämter des höheren Dienstes. Jetzt ist es an der Zeit in der Kriminalpolizei über die Stellensituation in den Ämtern A12 und A13 im gehobenen Dienst, sowie in den Ämtern A15 des höheren Dienstes in den Dialog zu treten. Führungskräfte und Sachbearbeiter sowie Experten brauchen Perspektiven.

Stellenpool für freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit

Die Einführung der Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird aus verschiedenen Gründen stark angenommen. Die dadurch entstehenden leistungsfeindlichen Auswirkungen, die sich für die nachwachsende Generation ergeben, könnten durch Schaffung von kw-Stellen außerhalb des regulären Stellenplans ausgeglichen werden. Wir begrüßen deswegen die Absichtserklärung zur Einrichtung eines Stellepools für freiwillig verlängernde Bedienstete aus dem Koalitionsvertrag und fordern eine rasche Umsetzung.

Die Kriminalpolizei als moderner Arbeitgeber

Die Kriminalpolizei der Zukunft muss sich zu einem modernen Arbeitgeber entwickeln, der für Bewerberinnen und Bewerber unter dem Eindruck der demographischen Veränderungen attraktiver wird. Es ist dabei anzuerkennen, dass es Grenzen gibt, die durch unseren besonderen Beruf und die damit verbundenen Tätigkeiten gesetzt werden. Gerade innerhalb der Kriminalpolizei gibt es aber noch deutlichen Handlungsspielraum. Neben der Pensionierung älterer Generationen wird sich die Kriminalpolizei verjüngen und muss deswegen auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Familienphase Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf schaffen. Diese Balance ist es, die mehr und mehr die Berufswahl der Nachwuchsgeneration beeinflusst.

Polizeizulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden

Die besonderen Belastungen des Polizeiberufs durch Gewalterfahrungen, Konfrontationen mit menschlichen Schicksalen und Abgründen, die Verfügbarkeit rund um die Uhr, zusammenfassend die besonderen physischen und psychischen Belastungen prägen die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in ihrem aktiven Dienst. Einige dieser Belastungen überdauern die Pensionierung. So trägt jeder belastende Geschichten, Erfahrungen, Ereignisse und Bilder aus dem aktiven Dienst sein ganzes Leben lang mit sich. Da diese besonderen Belastungen des Berufs auch in der Pensionsphase erhalten bleiben und nachwirken, fordern wir eine Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, wie es in Bayern und zuletzt Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde.

Zur Frage der Evaluation der Polizeistrukturreform

Der Koalitionsvertrag enthält die Absichtserklärung, die Polizeistrukturreform umfassend und zeitnah unter Einbeziehung auch externen Sachverstandes zu evaluieren. Wir unterstützen dieses Vorhaben und fordern eine ehrliche und umfassende Evaluation der Polizeireform unter Einbindung der polizeilichen Praxis, der Personal- und Berufsvertretungen sowie der Justiz in die Diskussion und Bewertung. Erkannte Problembereiche müssen zeitnah korrigiert werden.

 

Minister Strobl zeigte sich während des gut einstündigen Gespräches für die Vorschläge und Argumentationen des BDK sehr interessiert und signalisierte immer wieder Übereinstimmung. Der BDK greift daher selbstverständlich das Angebot von Thomas Strobl auf, auch weiterhin in einem regen Gedankenaustausch zu bleiben.

 

Siehe auch

  • Pressemeldung des IM BW vom 27.09.2016: Minister Strobl tauscht sich mit dem Bund Deutscher Kriminalbeamter Baden-Württemberg aus

  • BDK-Dokumentation "Zukunftsoffensive Kriminalpolizei Baden-Württemberg"