BDK Sozial - Bearbeitungszeiten bei Entgeltangelegenheiten nicht hinnehmbar

07.08.2023

Neu eingestellte Entgeltbeschäftigte warten mangels festgestellter Stufenzuordnung seit Monaten auf eine tarifgerechte Eingruppierung. Damit geht ihnen bares Geld verloren.
Emilian Robert Vicol - Pixabay

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert wandte sich Anfang Juli 2023 mit einem allgemeinen Rundschreiben an die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmer, um ihnen mitzuteilen, weshalb die von vielen Entgeltbeschäftigten beantragte Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie derzeit nicht erfolgen kann. Die Begründung für die Ablehnung soll hier nicht weiter kommentiert werden. Der BDK hatte sich bereits in einem Flyer dazu geäußert. Allerdings bemerkenswert ist die Aussage im Schreiben der Finanzministerin, dass sich der Freistaat Thüringen der sozialen Verantwortung für seine Beschäftigten bewusst ist.

Diese Direktive ist offensichtlich noch nicht bei jedem für Personalangelegenheiten Ver- antwortlichen in der Landespolizeidirektion angekommen.
Denn wie kann es sonst sein, dass neueingestellte Entgeltbeschäftigte seit Monaten auf eine Feststellung der Stufenzuordnung und damit ihre tarifgerechte Eingruppierung durch das Sachgebiet Personal der Landespolizeidirektion warten? Dieser Zustand ist skandalös und keinesfalls hinnehmbar, zumal es sich überwiegend um Kolleginnen und Kollegen der unteren Entgeltgruppen handelt. Jeder Monat Verzögerung bedeutet für die betroffenen Beschäftigten, die eine einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, weniger Bruttoeinkommen in Höhe von über 200 Euro bzw. über 300 Euro monatlich. Und das in Zeiten von erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten!
Nach dem BDK vorliegenden Informationen soll dies sogar Tarifbeschäftigte betreffen, die bereits im vergangenen Jahr eingestellt wurden. Bei ihnen würde eine eventuelle Nach- zahlung steuerrechtlich als sonstiger Bezug gewertet und entsprechend höher versteuert.
Der BDK erwartet von den zuständigen Entscheidungsträgern, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Bearbeitung der Vorgänge so schnell wie möglich abgeschlossen wird, damit die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihr tarifvertraglich zustehendes Entgelt erhalten. Und das vom ersten Tag ihrer Beschäftigung bei der Thüringer Polizei an!

Hintergrund:
Bei neueingestellten Tarifbeschäftigten ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang sie über einschlägige Berufserfahrung verfügen. Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung werden der (Erfahrungs-) Stufe 1 zugeordnet. Verfügt ein Beschäftigter über eine mehrjährige Berufserfahrung, erfolgt die Ein- stellung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Erfahrungsstufe 2 bzw. 3.
Der Arbeitgeber kann hiervon nicht abweichen; der Beschäftigte hat einen (einklagbaren) Anspruch auf die entsprechende Stufenzuordnung. Bis zur Feststellung der Stufe wurden die neueingestellten Tarif- beschäftigten zunächst der (Erfahrungs-) Stufe 1 zugeordnet und erhalten ihr Entgelt deshalb nur unter Vorbehalt. Der Unterschied zwischen den Stufen beträgt beispielsweise in der Entgeltgruppe 5 von Stufe 1 zu Stufe 2 = 216,02 Euro und von Stufe 1 zu Stufe 3 = 338,41 Euro.