BDK-Wahlprüfsteine 2021 – Teil 3: Öffentliches Dienstrecht

24.02.2021

Am 14. März sind fast 8 Millionen Menschen in Baden-Württemberg zur Wahl des 17. Landtags berechtigt.
BDK-Wahlprüfsteine 2021 – Teil 3: Öffentliches Dienstrecht
Quelle: Landtag Baden-Württemberg

24.02.2021

Beim Thema Öffentliches Dienstrecht reagiert der ein oder die andere zunächst mit einem eher uninteressierten Blick, allerdings verbergen sich im Detail sehr spannende Fragestellungen. Die Weiterentwicklung des Öffentliches Dienstrechts in Baden-Württemberg ist eine der Königsdisziplinen für den Landtag, seitdem die Länder hier die Hoheit übernommen haben und Regelungen auf Bundesebene wie das Beamtenstatusgesetz nur noch einen sehr groben Rahmen absteckt. Die unterschiedliche Entwicklung in den Ländern wird durch den Bund Deutscher Kriminalbeamter nicht unkritisch gesehen, hinzu kommt, dass einige Regelungen der letzten Jahre nicht verfassungskonform waren und uns damit auch im Bereich der klassischen Gewerkschaftsarbeit (wie beispielsweise durch die Gewährung von Rechtsschutz) beschäftigten.

Anmerkung: In den nachfolgenden Ausführungen wurden die Antworten zur Vergleichbarkeit und besseren Lesbarkeit auf ihre jeweilige(n) Kernaussage(n) verkürzt – die unveränderten Antworten können über die unten angeführten Links aufgerufen werden. Wir empfehlen jeweils den Volltext, wollen aber dennoch einen kleinen Auszug in dieser Form anbieten.

 

Die Landesbeamtinnen und -beamten arbeiten mit 41 Wochenstunden bei einer 5-Tage-Woche in einem Zustand, der bei regulären Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich durch das Arbeitszeitgesetz verboten wäre. Unsere Tarifbeschäftigten haben 39,5 Wochenstunden zu erbringen. Wir haben gefragt: „Wie steht Ihre Partei zur aktuellen Wochenarbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten sowie der Tarifbeschäftigten – sind hier Änderungen geplant?“

Die Grünen planen hier keine Veränderungen, verweisen auf die jährlichen Kosten von 314 Millionen bei einer Reduzierung der 41-Stundenwoche auf eine 39,5-Stundenwoche, wollen jedoch Instrumente „wie das Lebensarbeitszeitkonto dazu nutzen, die Wochenarbeitszeit flexibel zu gestalten.“ Die CDU weist darauf hin, dass „eine Reduzierung der Arbeitszeit beim derzeitigen Personalbestand […] faktisch kaum möglich“ ist. Sie befürwortet „die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten nach hessischem Vorbild“. Die SPD möchte „Die Anpassung der Wochenarbeitszeit von Beamt*innen und Tarifbeschäftigten […] perspektivisch in Angriff“ nehmen. „Angesichts personeller Engpässe im Bildungsbereich und bei der Polizei […] könnte die nominelle Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden gesenkt und die 41. Geleistete Stunde dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.“ Die FDP weist auf den Ursprung der 41 Wochenstunden 2003 hin, sie „war der damaligen schwierigen Finanzlage geschuldet“, mit dem Versprechen, sie zurückzunehmen, was durch die letzten beiden Regierungen nicht erfolgt ist. „Die FDP steht dazu, dieses Versprechen in der nächsten Wahlperiode umzusetzen“.

Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Polizeizulage ruhegehaltsfähig rechtlich ausgestaltet. Wir haben deswegen gefragt: „Wie steht Ihre Partei zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, wie sie beispielsweise in Bayern oder Nordrhein-Westfalen wieder eingeführt wurde?“

Die Grünen antworteten, dass sie dafür offen sind. Die CDU weist auf die knapper werdenden Haushaltsmittel hin. Die Frage „muss im Gesamtkonzept der Leistungen geprüft werden“. Die SPD will die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nicht einführen. Die FDP weist darauf hin, dass sie in ihrer Höhe lange nicht angepasst wurde und eine solche angemessen ist, jedoch nicht die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit.

Etwas allgemeiner haben wir gefragt „Gibt es in Ihrer Partei Überlegungen hinsichtlich einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechtes, wie es jüngst im Bund vorgenommen wurde?“

Die Grünen wollen die „sachgrundlose Befristung im öffentliche Dienst weiter zurückdrängen“ und ein Lebensarbeitszeitkonto einführen. Die CDU will die „Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erhalten und fördern.“ Die „Absenkung der Eingangsbesoldung [wurde] zurückgenommen und Stellenhebungen vorgenommen“. Weitere Maßnahmen wie das Lebensarbeitszeitkonto sind vorgesehen. „Dabei orientieren wir uns auch an Initiativen in anderen Bundesländern und im Bund.“ Die SPD will „den öffentlichen Dienst wieder attraktiver machen […] gerade in Konkurrenz zur Privatwirtschaft“. Hier ist eine Tarif- und Besoldungsentwicklung geplant und der „Aufstieg in andere Besoldungs- und Entgeltgruppen [muss] verbessert werden“. Die FDP weist darauf hin, dass die Modernisierung des öffentlichen Dienstrecht für den Bund zum 1. Januar 2020 in Kraft trat und, dass „aufgrund der Pandemie belastbare Aussagen über die Effektivität einiger Änderungen noch [keine belastbaren Aussagen] getroffen werden“ konnten. Sobald das der Fall ist, will sich die FDP damit befassen, „inwieweit sich Anpassungsbedarf für Baden-Württemberg ergibt.“

 

Das war Teil 3 der BDK-Wahlprüfsteine 2021, am 25.02.2021 geht es weiter mit dem vierten und letzten Themenblock „Kriminalpolizei“. 

 

Die einzelnen Fragen des Teils 3 in der Übersicht 

Öffentliches Dienstrecht

  1. Wie steht Ihre Partei zum Thema Lebensarbeitszeitkonto/Langzeitarbeitskonto?
  2. Wie steht Ihre Partei zur aktuellen Wochenarbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten sowie der Tarifbeschäftigten – sind hier Änderungen geplant?
  3. Wie steht Ihre Partei zur allgemeinen Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Vollzugsdienst?
  4. Gibt es in Ihrer Partei Überlegungen hinsichtlich einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechtes, wie es jüngst im Bund vorgenommen wurde?
  5. Wie steht Ihre Partei zur Angleichung der Pensionsansprüche an die sog. „Mütterrente“, wie sie im Bund und in einigen Bundesländern bereits erfolgt ist?
  6. Wie steht Ihre Partei zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, wie sie beispielsweise in Bayern oder Nordrhein-Westfalen wieder eingeführt wurde?
  7. Halten Sie die Vergütung im Bereich Rufbereitschaft und Überstunden/Mehrarbeit sowie die Zulagen für Lageorientierten Dienst in der Polizei derzeit für angemessen?
  8. Gedenken Sie die Versorgungslücke[1], die für geschiedenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aufgrund der besonderen Altersgrenze (60.-62. Lebensjahr) seit 2009 besteht, zu schließen?
  9. Bei der jüngsten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes wurde eine Zulage für kommissarisch tätige Revierleiter/innen beschlossen, das hat zu einer großen Gerechtigkeitsdiskussion in der Kripo geführt. Wie steht Ihre Partei zu einer zeitnahen Korrektur?
  10. Wie steht Ihre Partei zu einer Altersteilzeitregelung im öffentlichen Dienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht schwerbehindert sind.

 

Interne Links:

[1] Versorgungsansprüche aus einer Scheidung werden auch in der beamtenrechtlichen Versorgung als Ansprüche aus der Rentenversicherung begründet und erfolgen, seit der Änderung des Bundesgesetzes zur Strukturreform (2009), erst mit Eintritt in das reguläre Rentenalter (65.-67. Lebensjahr).