Beamtenbesoldung: Erfolg der Berufsvertretungen

29.10.2025

Beharrliche Arbeit der Berufsvertretungen führte zu Einsicht im Finanzministerium: Zu den Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung wird es einige Musterverfahren geben. Einzelklagen sind nicht mehr erforderlich.

 

Die Landesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, nach der Neuregelung in 2022 sei die Besoldung verfassungsgemäß – die Berufsvertretungen sehen das anders. Auch Verwaltungsrichter widersprachen der Linie des Finanzministers, wir berichteten. 1)

Jetzt wurde eingelenkt, aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums: 2)
„Die Gewerkschaften werden Besoldungsempfängerinnen und -empfänger benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen. Deren Widersprüche wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bescheiden. So soll bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen ausgelöst werden, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden. Für alle übrigen Beamtinnen und Beamten besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten.“

Ein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die durch ihre Mitgliedschaft in den Berufsvertretungen diesen ersten Erfolg ermöglicht haben!

Der Wermutstropfen der jährlich zu wiederholenden Widersprüche bleibt allerdings. Finanzminister Heere scheint sich seiner Sache also nicht sicher und hofft, die Kolleginnen und Kollegen würden die Mühe scheuen und auf späteren Erfolg verzichten.

Vielleicht melden sich die Beschäftigten der Besoldungsstellen zu Wort, die nach derzeitigem Stand überflüssigerweise wieder 28.000 Beschwerden registrieren, den Eingang bestätigen und verwalten müssen? War da nicht was mit Bürokratieabbau? 

Schon in Kürze werden wieder überzeugungsstarke Berufsvertretungen gefragt sein: Im Dezember beginnt die Tarif- und Besoldungsrunde der Länder und Kommunen.

 

Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender

 

 

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/beamtenbesoldung-gericht-widerspricht-heere-linie
2) https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landesregierung-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf-weiteres-verfahren-im-umgang-mit-widerspruchen-von-beamtinnen-und-beamten-gegen-ihre-besoldung-246030.html 

 

 

Ergänzung zu Besoldung Bund (31.10.2025):

https://www.stern.de/wirtschaft/beamte-bekommen-mehr-gehalt---fuer-fuenf-jahre-rueckwirkend-36167742.html 
"Die Karlsruher Richter hatten bereits damals festgestellt, dass die Bezahlung von Staatsdienern mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen muss. Besonders kinderreiche Familien sollten dabei stärker berücksichtigt werden.
...
Die geplante Reform betrifft nicht nur die unteren Besoldungsstufen. Auch höhere Gehaltsklassen sollen angepasst werden, um den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu staatlichen Transferleistungen zu wahren." 

 

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Niedersachsen
Urheberrechte
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