Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz

06.04.2017

Wartezeiten im Bereich A12/A13
Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz

Der BDK hat in den letzten Jahren vermehrt und offenbar weitestgehend ungehört darauf hingewiesen, dass es in der POLIZEI RHEINLAND-PFALZ und insbesondere in einigen Polizeipräsidien (Westpfalz und Trier) zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten bei Beförderungen in die Funktionsämter A12 und A 13 kommt. So sind Wartezeiten von 6-8 Jahren in einigen PP schon fast Standard und Wartezeiten über 10 Jahre mittlerweile keine Seltenheit mehr. Trotz vielfacher mündlicher und schriftlicher Eingaben dazu wurde keine Abhilfe geschaffen, obwohl dazu obergerichtliche Entscheidungen von Verwaltungs- und Verfassungsgerichten für andere Beamtengruppen vorliegen und richtungsweisend erscheinen[1]. Da davon alle Funktionsträger der Kriminal- und  Schutzpolizei betroffen sind, kam es 2016 zu einer Klage eines Kollegen der Schutzpolizei des PP Trier, die zunächst nicht zum Erfolg führte[2]. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik „Zumutbarkeit von Wartezeiten“ bei der Polizei Rheinland-Pfalz hat sich das OVG Koblenz der Sache angenommen. In den nächsten Tagen wird mit einer Entscheidung und damit auch mit richtungsweisenden Aussagen des OVG Koblenz gerechnet.

Es ist zu früh bereits jetzt über die Auswirkungen dieser Entscheidung zu spekulieren. Sofern sich daraus allerdings mehr Transparenz und Gleichbehandlung ergeben, kann dies nur begrüßt werden. Sollten sich aus dieser Entscheidung zeitnahe Beförderungen zur A12 und A13 anschließen, wäre das eine richtige Entwicklung!

Dennoch gibt es bereits Stimmen, die aufgrund derartiger Spekulationen schon jetzt vor Einsparungen bei der POLIZEI warnen. Nach Aussagen von Mitgliedern des HPR scheint die eigentlich schon beschlossene Re-Optimierung der Kriminalpolizei auf den Prüfstand zu geraten. An dieser Stelle vertraut der BDK allerdings auf die Landesregierung, dass die notwendigen Veränderungen, die fachlichen zwingenden Erfordernissen folgten, auch umgesetzt werden.

Auch hinsichtlich der möglichen finanziellen Auswirkungen ist der BDK Rheinland-Pfalz zuversichtlich. Dem Land ist es im Jahr 2017 gelungen, 600 ehemalige Hauptschullehrer besoldungsmäßig (A13) anzupassen, nachdem die Hauptschulen in die Realschulen Plus integriert wurden. Daher ist der BDK guter Dinge, dass es bei einem Bruchteil dieser Zahl auch im Polizeibereich gelingen würde, „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ zu erhalten.

Der Landesvorstand