Bundesverfassungsgericht prüft Polizeiaufgabengesetz Bayern
09.07.2026
Das Bundesverfassungsgericht prüft nach einer Verfassungsbeschwerde aktuell die Verfassungsmäßigkeit einzelner Befugnisse des bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG). Im Mittelpunkt steht unter anderem der Begriff der drohenden Gefahr und darauf basierende Maßnahmen. Neben der Generalklausel Art. 11a PAG standen aber auch konkrete Befugnisse, wie Gewahrsamnahmen, molekulargenetische Untersuchungen und der Einsatz von Sprengmitteln, auf der Tagesordnung der mündlichen Verhandlung.
Der BDK nutzte die Gelegenheit als sog. sachkundiger Dritte eine Stellungnahme abzugeben. In Person des stellv. Landesvorsitzenden Axel Eichhorn wurden praxisorientierte Beispiele angeführt und der Wunsch formuliert, dass die bayerische Polizei klar geregelte Befugnisse und Handlungssicherheit braucht, um ihre Aufgaben und auch die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit an polizeiliches Handeln zu erfüllen.
Es ging beim Thema der drohenden Gefahr insbesondere darum, ob denn erst etwas (konkretes) passieren muss, bis die Polizei handlungsfähig ist.
Diese Fragen wurden unter juristischen Gesichtspunkten ausführlich behandelt und diskutiert. In der Argumentation wurden von den Beschwerdeführern zum Teil lebensferne Beispiele eingebracht, denen durch Stellungnahmen der Bayerischen Staatsregierung, allen voran durch den Staatsminister Hermann, durch Prof. Dr. Möstel und insbesondere auch durch die Aussagen zweier Polizeivizepräsidenten mit statistischen Zahlen und konkreten Fallbeispielen entgegengetreten wurde.

Im Kern geht die Beschwerde auch dahin, dass das PAG der bayerischen Polizei zu „mächtige“ Befugnisse einräumen würde. Es wurde der Vergleich gezogen, dass die Polizeigesetze anderer Bundesländer nicht so weitreichend sind.
Aus Sicht des BDK gilt das PAG mit all seinen jüngsten Änderungen als ein modernes Gesetz, dass sich in Teilen auch von anderen Landesgesetzen abhebt, weil es die Entwicklungen der letzten Jahre im Besonderen berücksichtigt und der Polizei Möglichkeiten einräumt, den verschiedenen und sich stets weiterentwickelnden Kriminalitätsformen entschlossen entgegen zu treten. Von daher sprechen wir uns auch weiterhin dafür aus, dass das PAG in seiner jetzigen Form Bestand hat.
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist erst in einigen Wochen zu rechnen.