Bundesverfassungsgericht weist Entscheidung und Befassung über die amtsangemessene Alimentierung zurück

15.08.2012

Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lag ein Antrag auf Entscheidung darüber vor, ob die amtsangemessene Alimentierung eines Steuerinspektor (Besoldungsgruppe A 9) infolge des Wegfalls der Sonderzahlung und anderer Besoldungsbeeinträchtigungen noch gegeben sei.
Bundesverfassungsgericht weist Entscheidung und Befassung  über die  amtsangemessene Alimentierung zurück

Deutlich führt das BVerfG dazu aus, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig den grundsätzlichen Anforderungen für eine Prüfung durch das höchste Gericht nicht gerecht geworden ist.

Im Ergebnis ist also auf höchstrichterlicher Ebene keine Entscheidung getroffen worden. Die unteren Gerichte sind somit aufgefordert, den Anforderungen für Vorlagebeschlüsse gerecht zu werden und alle relevanten Vorschriften zu benennen.

Auch hier gilt:

„Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil“

Die politischen Verantwortungsträger in Niedersachsen sollten sich auf diesem Beschluss jedoch nicht ausruhen. Noch haben sie Zeit zum Handeln. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht den Politiker die Leviten liest. Beispiele gab es da in jüngster Vergangenheit genug.

 

Der geschäftsführende Landesvorstand

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