Bundesvorstandssitzung mit weitreichenden Beschlüssen

22.09.2019

Zwischen 18.- 20. September 2019 traf sich der Bundesvorstand des BDK in Magdeburg.
Bundesvorstandssitzung mit weitreichenden Beschlüssen
Pia Licht, Sebastian Fiedler, Anosch Amanat

Die eng getaktete Sitzung begann nach dem schon längerfristig angekündigten Rücktritt von Pia Licht. Sie war die Gründungsvorsitzende der Jungen Kripo, die in den vergangenen sechs Jahren hervorragende Aufbauarbeit geleistet hat. Sie hat damit wesentlich dazu beigetragen, die Zukunft des BDK zu sichern. Mit seiner Wahl zum kommissarischen Sprecher der Jungen Kripo wird Anosch Amanat nun die jungen Kolleginnen und Kollegen bis zum Bundesdelegiertentag 2021 im Bundesvorstand vertreten. Wir gratulieren ihm herzlich zur Wahl und wünschen ihm gutes Gelingen!

Beherrschendes Thema der Sitzung war der Umgang mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sowohl durch den BDK als auch in der Gesellschaft und der Polizei. In einem Impulsvortrag zeigte Prof. Wolfgang Schröder von der Universität Kassel auf, wie die Entwicklungen der politischen Landschaft in den letzten Jahren verliefen. Er richtete den Blick auf die Basiserzählungen von Rechtspopulisten: „Wir“ gegen „die da oben“ und „Wir“ gegen „die da draußen“. Daraus erwachse auch die Strategie, das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden systematisch zu erschüttern, die Bevölkerung zu polarisieren und sich gleichzeitig als einzige lösungsbringende politische Kraft darzustellen. Erkennbar ist für den BDK eine Korrelation zwischen dieser zunehmenden Polarisierung und dem festgestellten Anstieg politisch motivierter Kriminalität. 

Der BDK hat dieses Thema zum Anlass genommen, einen Unvereinbarkeitsbeschluss für die eigenen Funktionäre zu fassen und sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu folgenden Werten zu bekennen:

  • Respekt gegenüber der Würde jedes Menschen 
  • Chancengleichheit und Vielfalt
  • Aktives Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung
  • Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrem Alter oder Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politische Überzeugung, sexuellen Orientierung.

Die Polizei sieht sich zudem Vorwürfen ausgesetzt, Ermittlungen im Rechtsextremismus nicht konsequent zu führen und Mitarbeitende zu beschäftigen, die rechtsradikalem Gedankengut anhängen oder Teil rechtsextremer Strukturen seien. Diese Vorwürfe nehmen wir als BDK ernst. Deshalb hat der Bundesvorstand sich mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, eine auf wissenschaftlicher Grundlage bundesweit harmonisierte, anonymisierte Einstellungsstudie in allen Sicherheitsbehörden schnellstmöglich durchzuführen.

In diesem Zusammenhang steht letztlich auch die Frage des Umgangs mit Hass und Hetze im Internet, wo dringend neue Wege geprüft werden sollen. So hält der BDK die Schaffung eines „Digitalen Gewaltschutzgesetzes“ für zielführend, das den Vorschlägen des Berliner Juristen Ulf Buermeyer folgt, die er am 16.09.2019 im Tagesspiegel[1]veröffentlichte. Deshalb muss dieser digitale Gewaltschutz bei den Accounts ansetzen und Betroffenen oder Opferschutzorganisationen einen Antrag auf (auch vorläufige) Sperrung des Accounts ermöglichen, der gerichtlich beschieden wird. Eine Ausgestaltung der Maßnahmen, wie beim Gewaltschutzgesetz, ist denkbar (Accountsperre, Plattformsperre, Accountlöschung, pp.), um technische Ausweichmöglichkeiten zu erfassen oder Wiederholungen schärfer ahnden zu können.

Es müssen zwingend Mindeststandards für das Vorgehen der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum geschaffen werden. Diese sowohl die Prävention (z. B. in Form offener „Internetstreifen“ als auch die Repression (z. B. Vorgehen gegen inkriminierte Accounts) und die daraus entstehenden Ressourcenbedarfe bei Ausstattung und Personal in den Blick nehmen.

Der BDK befasst sich seit vielen Jahren mit der deutschen und europäischen Drogenpolitik. Der Bundesvorstand hat in Magdeburg nun sehr intensiv über eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität diskutiert und einen sehr weitreichenden Beschluss gefasst. Hierüber werden wir gesondert berichten. 

Weiter hat sich der BDK mit einer Verbesserung der Ermittlungen im Darknet und notwendigen Anpassungen der Ermittlungskompetenzen befasst. Dies betrifft die Bekämpfung der Kinderpornografie ganz besonders. Der Bundesvorstand sieht außerdem die Notwendigkeit, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge in den Katalog des § 138 StGB (Ankündigung von Straftaten) aufzunehmen und eine Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming einzuführen. Die Herausforderungen der Internetkriminalität gebieten es zudem, den vorliegenden Gesetzentwurf „Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten  Handelsplattformen   für   illegale  Waren   und Dienstleistungen“ des Bundesrates[2]zustützen.

Seit langem sind die Defizite bei der Bekämpfung der Geldwäsche bekannt. Der BDK wird nicht müde, darauf fortwährend hinzuweisen und Vorschläge zur Abstellung zu unterbreiten. So erachtet der Bundesvorstand nun in einem Beschluss eine Gesamtstrategie für erforderlich, die mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigen sollte:

  • Neukonzeption der Financial Intelligence Unit (FIU)
  • Übernahme der Aufsicht über den sog. Nichtfinanzsektor durch den Bund
  • Deutsche Bargeldhöchstgrenze
  • Einsatz für eine EU-weit einheitliche Bargeldhöchstgrenze
  • Absenken der Meldeschwelle für Notare
  • Wiedereinführung der Notaranderkonten
  • Einführung eines Immobilienregisters
  • Einsatz für ein EU-weites Immobilienregister
  • Einsatz für eine Anti-Geldwäsche-Verordnung der EU

Neben diesen kriminalpolitisch bedeutsamen Punkten beschäftigt sich der BDK ebenfalls regelmäßig mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen und den Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So hat die vom BDK eingerichtete Fachkommission Chancengleichheit sich ausführlich mit diesen Fragen befasst. Dies mündete in dem Entschluss des Bundesvorstandes, im Bund und in den Ländern eine entsprechende Zertifizierung als Türöffner für konkrete Maßnahmen einzufordern. Die entwickelten Vorschläge des BDK werden in Kürze in unserer Fachzeitschrift „der kriminalist“ im Detail veröffentlicht werden und sind Anlass für alle Polizeibehörden, ihre Strukturen diesbezüglich kritisch zu beleuchten, daraus Schlüsse zu ziehen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ergreifen.

 


[1]https://background.tagesspiegel.de/statt-klarnamen-digitales-gewaltschutzgesetz

[2]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0001-0100/0033-19.html?cms_templateQueryString=Suchbegriff&cms_fromSearch=true