Covid-19 - Dienstunfall oder Kollateralschaden?

25.03.2021

Natürlich sind die Mitarbeitenden in der Polizei in gleichem Maße gefährdet, „Opfer“ des Corona-Virus zu werden. In gleichem Maße wie der Rest der Bevölkerung. Zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Covid-19 - Dienstunfall oder Kollateralschaden?

 Hannover, den 25.03.2021

 

Gleichzeitig gibt es Besonderheiten, die das Risiko einer Ansteckung aufgrund polizeilichen Handelns wesentlich erhöhen. Das betrifft Situationen, bei denen eine dienstliche Aktivität erforderlich ist und weder Abstand halten, Maske tragen oder Hände waschen im unmittelbaren Zusammenhang mit dienstlichen Erfordernissen einen gewissen Schutz versprechen und ignoriert werden müssen.

Festnahmen, notwendige Durchsuchungen, Tatortaufnahmen oder Widerstands-handlungen sind Beispiele dafür. Allein die unabdingbare Anwesenheit am Dienstort, geschlossene Einsätze - Einsatzbesprechungen, die aufgrund fehlender technischer Bedingungen physisch durchgeführt werden müssen - alles Risikopotentiale, die allein aus den besonderen dienstlichen Bedürfnissen entstehen.

Unterschiede zwischen Vollzugsbeamten/Vollzugsbeamtinnen und Tarif-beschäftigten gibt es in diesen Situationen nicht.

Kommt es zu Erkrankungen, gibt es die Möglichkeit, eine Dienstunfallanzeige zu erstellen. Alle Verbände in den Personalräten haben die Mitarbeitenden wiederholt in gemeinsamer Sorge darauf hingewiesen.

Dabei muss durch den Mitarbeitenden nachgewiesen werden, dass die dienstliche Tätigkeit ursächlich für den Unfall, die Erkrankung ist. Eine solche Kausalität im Zusammenhang mit einer Pandemie zu begründen, bedarf einer sehr konkreten „Beweisführung“. Inwieweit gibt es ein örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis?

Über die Anerkennung eines solchen Unfalls entscheidet der Dienstherr. In vielen Fällen gibt es keinen 100%igen Beweis - dann muss bewertet und entschieden werden.

Und? Der Dienstherr lehnt generell ab!

Über Wertschätzung und Fürsorge lässt sich nicht streiten.

Natürlich bekommen unsere Mitglieder auch jetzt schon alle notwendige rechtliche Unterstützung im Rahmen des erstklassigen BDK-Rechtsschutzes. Wir unterstützen auch ausdrücklich die Aussage des MI, dass ein gewerkschaftlich unterstütztes Klageverfahren als Musterverfahren anerkannt und alle anderen Anträge ruhend gestellt werden können. Die Zielsetzung einer Beweislastumkehr wird dabei vollumfänglich unterstützt.

Aber: Hätte das nötig getan?

Es gibt Entscheidungen im kommunalen Rahmen oder im medizinischen Bereich, die eine Anerkennung der Ansteckung am Arbeitsplatz praxisgerecht ermöglichen. Geht das nicht auch bei der Polizei?
 

Der BDK fordert:

Anerkennung einer Covid 19 Infektion als Dienstunfall
bei klarer Beschreibung eines dienstlichen Zusammenhangs.

Positive Nutzung des Entscheidungsermessens im Sinne der Mitarbeitenden.

 

Der Landesvorstand

 

 

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