Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder - Absenkung der Mindeststrafe

16.01.2024

Bundesjustizminster Marco Buschmann legte einen Referentenentwurf vor, der den, auch vom BDK, häufig kritisierten § 184b Strafgesetzbuch korrigieren soll.
Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder - Absenkung der Mindeststrafe

In einer großen deutschen Tageszeitung und Teilen von Social Media werden Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann aktuell kontrovers diskutiert.

Tatsächlich handelt es sich um eine notwendige Korrektur, die der BDK nicht nur begrüßt, sondern bereits mehrfach gefordert hatte.

Im Jahr 2021 waren die Strafandrohungen deutlich erhöht worden. Bereits in unserer damaligen Stellungnahme an das Bundesjustizministerium hatten wir deutlich daraufhin hingewiesen, dass eine Absenkung der Mindeststrafe notwendig sei, da für die Praktiker klar war, dass vielfach Jugendliche als Beschuldigte betroffen sein werden. Diese Kritik wiederholten wir in der Folge mehrfach und forderten ein Umdenken und eine Anpassung.

Und die damaligen Bedenken bewahrheiteten sich in der täglichen Arbeit. Schnell war festzustellen, dass die Anzahl der erfassten jugendlichen Tatverdächtigen, die kinderpornografische Inhalte z. B. über WhatsApp-Gruppen teilen, immer mehr anstieg. Häufig sind diese Täter sich der Konsequenzen ihres Handelns nicht bewusst, gleichzeitig liegt ihr Anteil zwischenzeitlich bei mehr als 50 Prozent aller Tatverdächtigen. Dies führt bis zum heutigen Tage zu einer Bindung der ohnehin knappen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden, die aufgrund der Strafverschärfung nicht mehr die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung haben und der eigentlichen Aufgabe, pädokriminelle Täter zu überführen, nicht mehr im gebotenen Umfang nachkommen können.

Das Bundesjustizministerium, unter Leitung von Minister Marco Buschmann, stellte dazu im Referentenwurf fest:

Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass dies bei Taten am unteren Rand der Strafwürdigkeit - und insbesondere bei Fallkonstellationen, bei denen die Täter und Täterinnen offensichtlich nicht aus einer pädokrimineller Energie handeln - dazu führen kann, dass eine tat- und schuldangemessene Sanktionierung nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist.

Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK äußerte sich zu den Plänen:

Ich begrüße es, dass der Bundesjustizminister endlich den Forderungen aus der polizeilichen und justiziellen Praxis nachkommt und die Strafverschärfung aus dem Jahre 2021 korrigiert.

Sie hat dazu geführt, dass wir die ohnehin knappen Personalressourcen bei der Bekämpfung der  Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in einer Vielzahl von Fällen bei Ermittlungen einsetzen mussten, die sich gegen Chatgruppen richtete, in denen Jugendliche diese schrecklichen Bilder geteilt haben, ohne pädosexuelle Neigungen zu haben. 

Die beabsichtigte Absenkung der Mindeststrafe gibt den Strafverfolgungsbehörden künftig die Möglichkeit flexibel sowie tat- und schuldangemessen zu reagieren und Ermittlungsverfahren gegen pädokriminelle Netzwerke wieder mehr zu intensivieren.

Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist seit der Gesetzesänderung im Jahre 2021 auch strafrechtlich ein Verbrechen. Völlig zurecht. Jedoch war diese Gesetzesänderung einfach nicht gut gemacht. Die Korrektur ist daher in unseren Augen absolut richtig und wichtig. 

Die ursprüngliche Stellungnahme des BDK dazu finden Sie hier.
Ähnlich hatte sich seinerzeit auch der Deutsche Richterbund in seiner Stellungnahme geäußert, die Sie hier nachlesen können. 


Weiterführende Links: Statement des BDK Bundesvorsitzenden bei der Tagesschau.

Foto: ROBIN WORRALL auf Unsplash