Kinderpornographie: "Das beste Handwerkzeug ist uns verboten." - Wie bitte?

18.02.2019

Wenn amerikanische Provider Daten aus dem Bereich der Kinderpornographie nach Deutschland senden, sind die dabei übermittelten IP-Adressen fast immer unbrauchbar. Bis heute gibt es in Deutschland keine Regelung zur so genannten Vorratsdatenspeicherung.
Kinderpornographie: "Das beste Handwerkzeug ist uns verboten." - Wie bitte?

Ein kürzlich veröffentlichter Artikel inklusive Video auf den Seiten der Schweriner Volkszeitung benennt die Herausforderungen und Probleme aus Sicht der Ermittlungen eindeutig (Link zum Artikel).

Zusammengefasst stellt unser BDK-Mitglied Matthias Ritter klar, dass erstens die Ermittlungen im Bereich der Misshandlung von Kindern jeglicher Art ein Fass ohne Boden sind. Je tiefer die Untersuchungen, desto mehr Strafanzeigen resultieren daraus. Neben all den grundlegenden Fähigkeiten Ermittlungen zu führen, brauchen die Ermittlerinnen und Ermittler darüberhinaus einen starken Willen, um die Arbeit nicht mit nach Hause zu nehmen. Gut, dass es seit Kurzem eine Supervision für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie demnächst eine Zulage in Höhe von immerhin 100 Euro gibt. Als nächstes ist ein gewisser IT-Sachverstand von Nöten, um die wenigen Spuren dieser Straftaten im Internet auch verfolgen und analysieren zu können. Ein äußerst komplexer Bereich der Kriminalpolizei.

Das größte Problem hierbei stellt Matthias Ritter an folgendem Beispiel eindrucksvoll dar:

„Jeder akzeptiert, dass am Auto ein Nummernschild ist. Wer zu schnell fährt, wird geblitzt, kann gefunden werden und zahlt Strafe. Nur im Internet, mit Verbrechen in tausendmal schlimmeren Dimensionen, erlauben wir uns das nicht.“

(Quelle: https://www.svz.de/22634352 ©2019).

Wenn im Laufe der Zeit dann noch Wiederholungstäter in den Ermittlungen auftauchen, dann staut sich der „Ermittler-Frust“ noch mehr.

Wir können jedem aus der Politik den sehr aufschlussreichen Artikel nur empfehlen, um die Landespolizei endlich ins digitale Zeitalter zu versetzen.

Der Artikel lässt aus Sicht des BDK folgende bereits in der Vergangenheit geforderten Umsetzungen erneut erkennen:

  • schnellstmögliche Einführung einer verfassungskonformen Vorratsdatenspeicherung
  • eine durchgehende Dienstpostenbewertung bis A 13
  • verbesserte Aus- und Fortbildung für Ermittlungen im Bereich der Kinderpornographie 
  • verbesserte technische Ausstattung der Arbeitsplätze inklusive separater DSL/LTE-Anschlüsse und frei konfigurierbarer PC-Technik, um auch Ermittlungen im Darknet zu ermöglichen
  • deutliche Erhöhung der Zahl der IT-Ermittlerinnen und -Ermittler durch zusätzliche, auch externe, Neueinstellungen