Das K-Etui, die Ergänzung der Kripo-Marke in BW, geht in die Verteilung und was ist mit der Freifahrtregelung?

19.12.2020

Nach langer Entwicklungszeit, Trageversuch, Ausschreibung und Produktion kommt das K-Etui nun in Kürze bei den Dienststellen an. Die Freifahrtregelung gibt es noch nicht. [Aktualisierte Fassung am 19.12.2020]
Kriminalpolizei

Aktualisierung zum 19. Dezember 2020

Mit einer symbolischen Übergabe des ersten K-Etui an LKD Klaus Ziwey hat nunmehr die Verteilung in der Kripo begonnen. Das IM beschreibt das Etui wie folgt: "Das Etui für den Dienstausweis der Kriminalpolizei ist ein Ledermäppchen mit einem silber- oder goldfarbenen Polizeistern und dem Schriftzug KRIMINALPOLIZEI auf der Vorderseite. In das Innere des Etuis kann der Polizeidienstausweis integriert werden."

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Übergabe: MIN Strobl (CDU) und LKD Klaus Ziwey (Quelle: PM IM vom 18.12.2020)

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Die Version für den höheren Dienst.

Das K-Etui

Die Produktion erfolgt in drei Chargen. Mit der Verteilung wird in der nächsten Woche begonnen, sie wird nach derzeitiger Planung im Februar 2021 abgeschlossen sein. Bis zum Ende 2020 sollen bereits 3.000 ausgegeben sein. 

Die Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten werden vollständig ausgestattet. Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei werden das K-Etui erhalten, wenn sie länger als sechs Monate zur Kripo abgeordnet sind. Weiterhin sollen auch alle Vollzugsbeamtinnen und -beamten, die im Landeskriminalamt Baden-Württemberg ihren Dienst verrichten, ein K-Etui erhalten. 

Die bundesweit eingesetzte Kriminalmarke bleibt weiterhin in Gebrauch. Das K-Etui kann den baden-württembergischen Plastikkarten-Dienstausweis aufnehmen und wird so zu einer neuen Einheit, um sich auszuweisen. Das erhöht – wie das Innenministerium schreibt – in der Tat die Erkennbarkeit und die Eigensicherung, weil der Griff in den Geldbeutel, wo die Plastikkarte im Regelfall steckt, wegfällt. 

Die unterschiedlichen Trageweisen wurden im Praxistest getestet, die Rückmeldungen flossen in die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Testmodelle ein.

Insgesamt bewerten wir das K-Etui als eine positive Ergänzung der klassischen K-Marke. Es gibt daneben zahlreiche weitere Vorschläge und Ideen, wie die Arbeit der Kripo besser und einfacher gemacht werden kann. 

 

Freifahrtregelung im ÖPNV

Das IM weist in seinem Umsetzungsschreiben zum Roll-Out darauf hin, dass das K-Etui mit Stand November 2020 nicht zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt. Hierzu erfolgt bei der Ausgabe sogar nochmals eine Belehrung. 

Mitte August hatten wir zur Freifahrtregelung, verbunden mit dem Thema K-Etui, ein längeres Gespräch im Innenministerium. Die Euphorie unserer Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen der DPolG konnten wir zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr teilen – auch wenn wir in der Sache einig sind, dass wir eine Regelung brauchen. 

Entsprechende Vereinbarungen sind jedoch mit den unterschiedlichen Verkehrsbetrieben in BW zu treffen. Das IM berichtete im August, dass manche Unternehmen einer Freifahrtregelung gegenüber sehr aufgeschlossen sind und manche derzeit nicht. Auch das hängt im Jahr 2020 mit Corona zusammen. Die Verkehrsverbünde haben finanzielle Einbußen zu verkraften. 

Weiterhin sind verschiedene Unternehmen der Ansicht, dass die Kripo sichtbar im Verkehrsmittel sein muss. Wir haben von Anfang an in der Diskussion vertreten, dass dies die schlechtere Variante ist. Einerseits grenzt sie verschiedene Beamtinnen und Beamte der Kripo aus, da diese aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht offen ihre Zugehörigkeit zur Kripo zu erkennen geben können oder dürfen. Weiterhin ist der Effekt viel höher, das subjektive Sicherheitsgefühl steigt positiv, wenn man stets damit rechnen muss, das eine Kriminalbeamtin oder ein Kriminalbeamter – der nicht sofort erkennbar ist – im Zug oder in der Stadtbahn sitzt. Das ist das Prinzip „Sky-Marshall“. 

Ob wir mit Blick auf die aktuelle Lage eine schnelle Lösung in Sachen Freifahrt hinbekommen oder überhaupt, steht derzeit in den Sternen.