Die „Hamburg-Zulage“ ist da!
06.03.2026
Die Stadtstaatenzulage für alle Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg sollte die immensen Kosten der Metropolregion Hamburg für alle zumindest etwas abmildern. Am Ende übrig geblieben ist die „Zulage für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen im Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg“, die sogenannte „Hamburg-Zulage“.
Aus Sicht des BDK ist die Ausgestaltung der Zulage nicht nachvollziehbar und verdient den Namen „Hamburg-Zulage“ nicht!
Alle Beschäftigten der Stadt haben mit denselben hohen Kosten in und um Hamburg herum zu kämpfen. In der Polizei und im LKA tragen alle Beschäftigten dazu bei, dass die Stadt sicher ist und Straftaten aufgeklärt werden können. In vielen Bereichen setzen sich die Beschäftigten im täglichen Dienst zudem mit belastentenden und kaum zu ertragenen Sachverhalten auseinander, denen nicht selten schwerste Verbrechen zu Grunde liegen. Aus unserer Sicht wäre hierfür beispielsweise eine Zulage für psychisch belastende Tätigkeiten, wie sie in anderen Bundesländern gezahlt wird, nachvollziehbarer und zweckdienlicher gewesen. Die verhandelnden Parteien wollten dies aber nicht im TV-L vereinbaren, stattdessen wurde die „Hamburg-Zulage“ beschlossen. Ein Bestandteil der „Hamburg-Zulage“ ist die Zahlung von 100€ an Personen, die mehrheitlich - sprich über 50 % - Ihrer Arbeit im direkten Bürgerkontakt stehen. Ausgenommen sind laut dem Einigungspapier allerdings Beschäftigte, die bereits eine Zulage, wie z.B. die Polizeizulage, erhalten.
Die verhandelnden Akteure haben zudem in ihrem Einigungspapier bereits konkrete Anspruchsberechtigte für die Zulage in den Hamburger Behörden definiert. Im Ergebnis können sich demnach nur wenige Beschäftigungsbereiche in der Behörde für Inneres und Sport (BIS) auf die „Hamburg Zulage“ freuen. So findet sich im Einigungspapier beispielsweise nicht ein einziger Beschäftigungsbereich des gesamten Hamburger Landeskriminalamtes wieder. Da es aber auch im LKA Kolleginnen und Kollegen gibt, die über 50% ihre Arbeit im direkten Bürgerkontakt stehen, wie z.B. die Spurensicherung, der Erkennungsdienst oder das Nachlassbüro, muss festgestellt werden, dass die Verhandlungsparteien offenkundig nicht mit der notwendigen Tiefe der unterschiedlichsten Beschäftigungsbereiche in der Stadt auseinandergesetzt haben. Dieses hat der BDK bereits im letzten Jahr zum Anlass genommen, diverse Gespräche im politischen Raum zu führen, um zu verhindern, dass berechtigte Beschäftigungsbereiche der Polizei Hamburg bei der „Hamburg-Zulage“ vergessen werden.
Die Gespräche haben offenbar Wirkung gezeigt. Um bislang undefinierten aber im Sinne der Zulage durchaus berechtigten Bereichen nachträglich die „Hamburg-Zulage“ einräumen zu können, wurde im Einigungspapier eine vielen nicht bekannte Auffangklausel mit aufgenommen. Die Auffangklausel sieht vor, dass Personen (-gruppen), die aktuell nicht in den definierten Bereichen arbeiten, aber ebenfalls mindestens die Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit bürgernahe Kontakte/Dienste ausüben, die Zulage für sich beantragen können. Erforderlich ist hierzu lediglich ein von der vorgesetzten Stelle einzuholender Nachweis.
Um es den betroffenen Kolleginnen und Kollegen im LKA einfacher zu machen, fordert der BDK die LKA-Leitung nunmehr auf, die anspruchsberechtigten Personen (-gruppen) für ihre OE offen zu benennen, damit die betroffenen Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell ihre Zulage in Höhe von 100€ bei der Personalabteilung beantragen und ausbezahlt bekommen können. Noch besser – im Sinne des stets angestrebten Bürokratieabbaus - wäre es aber, wenn von der LKA-Leitung jetzt proaktiv benannten Personen (-gruppen) über die Personalabteilung die Zulage gleich ohne eine vorgeschaltete Beantragung ausbezahlt würde.
Jetzt ist also das schnelle Handeln der LKA-Leitung gefragt. Wird sie die Initiative im Sinne Ihrer Beschäftigten ergreifen. Zu wünschen wäre es!