Dienstpostenbewertungen vernünftig bündeln!

01.05.2016

Frühjahrssitzung 2016 des BDK-Landesvorstandes mit dem Schwerpunktthema Dienstpostenbewertung +++ Leitender Ministerialrat Dietrich Moser von Filseck berichtete über den aktuellen Sachstand der Projektarbeit und stellte sich der Diskussion
Dienstpostenbewertungen vernünftig bündeln!
BDK spricht sich für eine Bündelung von A10 bis A12 bei Einzelbewertungen von jeweils A9 und A13 aus

Am Mittwoch, den 27. April 2016, haben sich die BDK-Vertreter aus den verschiedenen kriminalpolizeilichen Dienststellen des Landes zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrs­sitzung im Sulzbachtal/Schönaich getroffen, um sich über aktuelle Themen­stellungen der Polizei auszutauschen und daraus verbands­politische Zielsetzungen festzulegen.

Ein zentraler Schwerpunkt bildete hierbei die aktuell für die Polizei anstehenden Dienstpostenbewertungen und die Möglichkeiten einer sinnvollen Bündelung. Nach den internen Beratungen am Vormittag informierte der Leiter des Projektes, Leitender Ministerialrat Dietrich Moser von Filseck, über die rechtlichen Hintergründe, den aktuellen Stand der Projektarbeit und deren Beschlusslage, der sich eine intensive Diskussion mit den anwesenden Kriminalisten anschloss.

Besonderheiten der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung anerkennen

Nach den Darlegungen von Herrn von Moser haben sich die Leiter der verschiedenen Teilprojekte auf ein einheitliches Bündelungsmodell für die gesamte Polizei geeinigt. Diese sehe eine Bündelung von A9 bis A11, sowie Einzelbewertungen jeweils für A12 und A13 vor.

Nach Überzeugung des BDK kann diese Variante für den Bereich der schutzpolizeilichen Aufgabenfelder mit der immer noch hohen Anzahl an Funktionsstellen plausibel sein. Für die Kriminalpolizei mit dem Schwerpunkt der Sachbearbeitung im Bereich der schweren Kriminalität und dabei notwendiger hoher fachlicher Qualifikationen ist es jedoch praxisfremd und bedingt einen immensen, nicht zu befriedigen Fortbildungsaufwand.

Vagabundierendes Fachwissen würde die Regel • Notwendiges Fach- und Erfahrungswissen liegt brach

Die Sachbearbeitung bei der Kriminalpolizei erfolgt auch in A12. Um sich eine Berufsperspektive zu sichern und die formale Voraussetzung für eine (spätere) Beförderung nach A12 zu schaffen, ist es absehbar, dass sich in einer Vielzahl erfahrene und spezialisiert fortgebildete Sachbearbeiter in A11 auf ausgeschriebene A12-Stellen bewerben[1] und dann vielfach ihren bisherigen Aufgabenbereich verlassen. Dort entsteht eine qualitative Lücke, die erst durch Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungswissen wieder geschlossen werden muss, während ihnen – trotz der herausgehobenen Stelle in A12 – im neuen Aufgabengebiet dies fehlt und hier aufwendig neu erworben werden muss.

Angesichts der bereits vorhandenen Engpässe in der fachlichen Fortbildung, die sich durch den anstehenden Generationswechsel und dem damit absehbar erhöhten Fortbildungsbedarf sowie der in den nächsten Jahren geplanten Einstellungsoffensive, weiter verschärfen werden, sind gravierende qualitative Defizite bei dem derzeit favorisierten Bündelungsmodell absehbar.

Fachkarriere nicht einer willkürlichen Einheitlichkeit opfern

Die weitere Umsetzung der aktuell verfolgten Pläne würde in der Kriminalpolizei auch als Aufgabe der immer wieder, zuletzt bei der Polizeistrukturreform als geboten dargestellten Fachkarriere wahrgenommen. Ausdauer, Engagement und persönliche Belastungen zur Erlangung einer hohen fachlichen Kompetenz und Spezialwissen würden nicht mehr honoriert. Spezialisten der Sonderlaufbahnen Wirtschaftskriminalität und Cybercrime wären in einer Sackgasse.

Gleiches gleich und Ungleiches ungleich bewerten – BDK mit klarer Position

Bei einer Gesamtschau zeigt es sich, dass die jetzt verfolgte Bündelung von Ämtern für Aufgabenfelder der Schutzpolizei mit der Vielzahl unterschiedlicher Funktionsstellen ihre Berechtigung haben kann. In der von der Sachbearbeitung geprägten Kriminalpolizei geht dies aber an der realen Praxis vorbei, würde gerade an der Schnittstelle von A11 zu A12 zu signifikantem Wissens- und Erfahrungsverlust führen und damit zusätzlichen enormen Fortbildungsbedarf zu Lasten ohnedies knapper personellen und finanziellen Ressourcen bedingen.

Nach eingehender Erörterung mit seinen Vertretern der kriminalpolizeilichen Praxis spricht sich der BDK daher klar für einen Bündelung von A10 bis A12 bei Einzelbewertungen von jeweils A9 und A13 aus und appelliert an alle polizeilichen Entscheidungsträger, die bislang innerhalb des Projektes Dienstpostenbewertungen verfolgte Entwicklung zu korrigieren und ggf. auch unterschiedliche Bewertungsmodelle zuzulassen. Sachgerechte Lösungen dürfen nicht abermals zu Gunsten einer vermeintlich gebotenen Vereinheitlichung aufgegeben werden.  


 



[1] Das Auswahlverfahren orientiert sich hierbei grundsätzlich am Leistungsprinzip, also den Beurteilungen. Siehe hierzu z.B. BVerwG, 2 VR 1.13 vom 20.06.2013.