Eignung, Befähigung und fachliche Leistung?!
18.06.2025

Im deutschen Beamtenrecht sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung die entscheidenden Kriterien für die Vergabe öffentlicher Ämter und Beförderungen – Ziel ist die Bestenauslese. Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert jedem Deutschen gleichen Zugang zu diesen Ämtern, basierend auf seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
In den letzten Wochen haben wir als Berufsvertretung viel über die besorgniserregende Stellenmisere, die Bemühungen, neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, und die Veränderungen in den Dienstabläufen aufgrund von Personalmangel berichtet. Dabei taucht immer wieder die Floskel der „amtsangemessenen Alimentation“ auf – ein Begriff, der längst zu einem Zankapfel geworden ist. Wir erinnern hier an unser Info der vorletzten Woche.
Es scheint, als täte sich derzeit nicht viel bei der niedersächsischen Polizei bzw. bei den Verantwortlichen und im Innenministerium.
Dafür tut sich viel auf den Fluren und in den Büros unserer Dienststellen. Man muss nur mal hinhören, über was dort mehr oder weniger laut diskutiert wird. Mehr oder weniger laut, weil in manchem Hinterkopf der Gedanke schwebt, wer meckert kann Nachteile haben.
Oh, jetzt horchen die Vorgesetzten auf: Aber es gibt sie durchaus, diese Fälle, wo meckern – Entschuldigung, Kritik - nicht erwünscht ist.
Wir als Berufsvertretung üben durchaus auch Kritik, die aber stets konstruktiv und lösungsorientiert ist. Wir hören hin und allen zu. Und wir möchten den Kolleginnen und Kollegen helfen, ein offenes Ohr zu finden.
Die Unzufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen ist höher als je zuvor. Doch wer trägt die Verantwortung dafür? Natürlich lässt sich die Schuld nicht auf eine einzelne Person oder Instanz schieben, aber die Wahrnehmung wächst, dass die Verantwortlichen nicht immer objektiv und konstruktiv zuhören.
Bekommen Polizeiführung und Politik wirklich immer ungefiltert mit, was die Basis denkt? Das bezweifele ich in vielen Bereichen.
Um doch nochmal ins Beamtenrecht zu schauen: da steht auch etwas von Fürsorgepflicht. Dieses Wort und dessen Hintergrund möchte ich an dieser Stelle nicht erklären, der Text wird eh schon wieder länger als ich wollte.
Ich könnte jetzt an dieser Stelle unzählige Beispiele nennen, in allen Bereichen. Sei es die Besetzung von Dienstposten im Bereich der Führung, in welcher Ebene auch immer, oder die Vergabe von Stellen im Bereich A9 bis A11.
Liebe Vorgesetzte, wird hier wirklich immer, wie vom Gesetz gefordert, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschieden? Ich sage mal: oft, aber leider zu oft nicht.
Das führt zu großer Unzufriedenheit bei den Betroffenen und in der gesamten Kollegenschaft.
Ist eine sachgerechtere und wertschätzendere Behandlung unserer Kolleginnen und Kollegen nicht letztlich der Schlüssel zu einer Polizei, die sich mit voller Kraft auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann? Zufriedenheit und Motivation sind entscheidend – und das wirkt sich auch auf die Gesundheit und den Krankenstand aus.
Für heute genug „meckern“ – aber ich hoffe, dass diese Gedanken dazu beitragen, die Probleme aus einer menschlicheren Perspektive zu betrachten und Lösungen zu finden.
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender