Endlich umgesetzt – 300 EUR Erschwerniszulage für Bekämpfung „Kinderpornografie“

03.02.2021

Stark psychisch belastende Tätigkeiten bei der Kripo werden gerne übersehen. Der BDK NRW fordert daher seit langem, bei besonders belastender Tätigkeit mindestens eine Zulage zu zahlen. Wir haben dabei nicht nur die Sachbearbeitung "Kipo" im Blick gehabt, aber mit der jetzt beschlossenen Zulage ist ein Anfang gemacht.
Endlich umgesetzt – 300 EUR Erschwerniszulage für Bekämpfung „Kinderpornografie“
© Thorben Wengert PIXELIO

Es war seit vielen Monaten angekündigt. Nun hat das Landeskabinett auf seiner gestrigen Sitzung die Einführung einer Erschwerniszulage für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen, die Video- oder Audiodateien mit „kinderpornografischem“ Material oder Inhalten zu Darstellungen sexualisierter Gewalt sichten. Die Zahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und wird auch für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen gewährt. Die Tarifgemeinschaft hat hierfür ihre Zustimmung erklärt. Das Innenministerium schätzt, dass etwa 450 Kolleginnen und Kollegen von der Zulage profitieren werden.

Das ist ein großer Erfolg für den BDK NRW und das Innenministerium. Für den BDK hatten bereits im Jahr 2019 Oliver Huth (stellvertretender Landesvorsitzender und Spitzenkandidat bei den anstehenden Personalratswahlen) und Sebastian Fiedler (Landesvorsitzender) bei den regierungstragenden Fraktionen des Landtages, CDU und FDP, vorgesprochen und sich bemüht, erkannte Lücken im Zulagenwesen zu schließen. Dazu gehörte die nun beschlossene Forderung, die Sebastian Fiedler bereits im Herbst 2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen im Landtag formulierte und auch als Stellungnahme vorliegt.

Sebastian Fiedler: „(…) Ich bin durchaus der Auffassung, dass der Bekämpfung der Kinderpornografie – hier im Hohen Hause sicher unstreitig – eine große Bedeutung zukommt. Das ist eine hohe Belastung für diejenigen, die das bearbeiten. Das sollte auch unbestritten sein. Das kann man durchaus mit einer Erschwerniszulage honorieren.“

Leider nahmen die Kollegen keine Unterstützung der anderen Polizeigewerkschaften hierfür wahr. Obgleich der BDK seinerzeit zunächst nur 150 EUR forderte, fand sich der Haushaltsposten bei den Beratungen der Regierungsfraktionen zunächst auf der Streichliste wieder. In politischen Gesprächen und bei den Haushaltsberatungen im Hebst 2020 wiederholte der BDK seine Forderungen in einer von Oliver Huth verfassten Stellungnahme.

Es ist unter anderem der guten Argumentation aus dem Innenministerium zu verdanken, dass Widerstände – auch in den eigenen Reihen – überwunden und sogar eine höhere Zulage erreicht werden konnte, als der BDK ursprünglich gefordert hatten. Am Ende hat ein Erfolg häufig mehrere Väter. Wer jedoch die Bemühungen in den vergangenen eineinhalb Jahren verfolgt hat, kann sich über manche Veröffentlichung von Mitbewerbern heute nur verwundert die Augen reiben.

Beim BDK heißt es: „Nach dem Erfolg ist vor dem Erfolg.“, denn viele Unwuchten bleiben. Einige Beispiele: Die Personenschützerinnen und -schützer, Kolleginnen und Kollegen, die Ermittlungs- und Mordkommissionen leiten oder ständig mit Leichen umgehen müssen sowie diejenigen die ihr Privatleben aufgrund beruflicher Erfordernisse komplett abschotten müssen, weisen schon seit vielen Jahren berechtigt darauf hin, dass bei den Zulagen etwas in Schieflage geraten ist. Darüber hinaus ist u. a. die Lehrzulage ein inzwischen leidiges Thema geworden. Der BDK bleibt dran.