Erfreulich schnell: Besoldungsanpassung

16.01.2024

Die Meldung Ende letzter Woche, wonach die Landesregierung bereits am heutigen Dienstag den Tarifabschluss 1:1 auf die Besoldung übertragen wolle, überraschte nun doch. Der erste Schritt hierzu ist nun getan, der Umsetzung per Gesetz steht eigentlich nichts mehr im Wege.
Erfreulich schnell: Besoldungsanpassung

 
Viel zu oft erfolgte langes Hinhalten und letztlich gekürzte Übertragung wie beispielsweise durch zeitlich verzögerte Übernahme. Die Möglichkeiten dazu bestehen – Besoldungsanpassung muss per Gesetz erfolgen und ist an den Tarifabschluss nicht gebunden.

Diesmal scheint die Botschaft angekommen: Ein weiteres Abhängen der Besoldung niedersächsischer Beamtinnen und Beamter gegenüber Bund und Kommunen und natürlich auch gegenüber der Bezahlung in der freien Wirtschaft wäre nicht nur von Ausbildungsplatzsuchenden, sondern auch von unseren Kolleginnen und Kollegen sehr wohl kritisch zur Kenntnis genommen worden.

Das gilt sehr wohl auch für die 1:1 Übernahme für die Versorgungsbezüge – auch die Altersversorgung und der Umgang damit ist Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl.

Die Kritik des Bundes der Steuerzahler mit Hinweis auf „Privilegien“ bezüglich der Sozialabgaben ist pflichtgemäß, dringt aber nicht durch: Dem entgegen stehen praktizierte Gehaltskürzungen einfach per Gesetz wie beispielsweise Streichung von Weihnachtsgeld oder auch komplette Streichung der Polizeizulage als Teil der Altersversorgung - ohne Tarifverhandlungen.

Sicher steht die Landesregierung stark unter dem Druck der Öffentlichkeit, sind die beiden Regierungsparteien doch Teil der „Ampel“ und sollten eine weitere Protestwelle auf keinen Fall riskieren. Zudem sind die Klagen wegen nicht angemessener Besoldungshöhe noch nicht ausgestanden – und das Bürgergeld wurde in diesem Jahr erhöht.

Das soll aber nicht daran hindern, unsere Anerkennung für die direkte und zügige Umsetzung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auszusprechen: Gut gemacht.


Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ubertragung-der-tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-niedersachsens-beamtinnen-und-beamte-sollen-3000-euro-sonderzahlung-zum-ausgleich-der-inflation-erhalten-228722.html

 

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