Erfreuliche Einsicht der Landesregierung M-V zur Besoldung 2025

08.12.2025

Ist das Schreiben des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 02.12.25 ein „Nikolausgeschenk“? Wir hatten Ende November wie jedes Jahr zum Widerspruch gegen die Besoldung aufgerufen. Hier gab es nun eine erfreuliche Reaktion.

Nunmehr hat das Ministerium als Dienstherr für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 02.12.2025 den Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentationen für das Jahr 2025 erklärt. Insofern ist unserem offenen Brief an den Innenminister aus März 2025 aufgrund des aktuellen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.09.2025 – 2 BvL 20/17 Rechnung getragen worden. Dem liegt unausgesprochen sicherlich auch zugrunde, dass Verwaltungsgerichte in Thüringen und Schleswig-Holstein erhebliche Zweifel an deren analog zu M-V berechneten Besoldungen zwischenzeitlich resümiert und Verfahren direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung bereits vorgelegt haben.

Also erfreuliches Zwischenfazit: Widersprüche gegen die Besoldung und Versorgung für das Jahr 2025 sind aktuell entbehrlich, vgl. Aufruf vom 22.11.2025! Es ist allerdings dafür die 3-jährige Verjährungsfrist noch zu beachten.

Wir bleiben für Euch dran:

Wir werden parallel unseren Innenminister und das Finanzministerium anfragen, ob die anhängigen Widersprüche hinsichtlich des Jahres 2024 im Hinblick auf die Rechtsprechungen ruhend gestellt werden.

Wir unterstützen weiterhin aktiv Klagen unserer Mitglieder gegen die Alimentation 2023 und stellen diese absichtlich nicht ruhend, damit möglichst schnell eine belastbare Aussage zur amts(un-)angemessenen Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen wird, solange der Besoldungsgesetzgeber die Besoldungen und Versorgungen seit 2023 nicht von Amts wegen zwischenzeitlich anpasst oder ohne Anwendungen des Hinzuverdienstmodelles nachweist, dass unsere Alimentation dem Mindestabstandsgebot entspricht.

Bianka Butte - Beisitzerin Tarif

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