Es geht weiter in Sachen Zahlung einer Zulage nach § 46 BbesG

09.08.2021

Zum 28.04.2011 erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über den Anspruch von Beamten auf eine sogenannte Verwendungszulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz. Dabei geht es um die Zahlung eines Ausgleiches für Beamte, die einen bewerteten Dienstposten innehaben, sich jedoch in einer niedrigeren Besoldungsgruppe befinden.
Bruno Glätsch - Pixabay

Zeitnah zu dem Urteil forderte der Landesverband des BDK nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt mit Schreiben vom 02.05.2011 die Mitglieder, die einen bewerteten Dienstposten innehatten, sich jedoch in einer niedrigeren Besoldungsgruppe befanden, vorsorglich auf, einen Antrag auf Zahlung einer Ausgleichszahlung zu stellen. Nach einem in gleicher Sache bereits am 25.08.2016 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis (Aktenzeichen 1 A 306/14) bekam ein Finanzbeamter Recht und ihm wurde eine Ausgleichszulage zugesprochen. In der Folge wurden auch Polizeibeamten im Saarland Ausgleichszahlungen zugesprochen und ausgezahlt. Viele Mitglieder sind jedoch von der noch ausstehenden, abschließenden Rechtsprechung des VG Saarland betroffen. Verfahren wurden ruhend gestellt, mit dem Hinweis des Gerichts mit dem Warten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1971/19.

Aktueller Sachstand:

Wie von einem unserer Mitglieder jetzt mitgeteilt wurde, ist mit Beschluss vom 25.02.2021 die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1971/19 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Daher finden die diesbezüglich anhängigen Verfahren ihren Fortgang.

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