Frau Faeser gefährdet die Auswerte- und Analysekompetenz der deutschen Polizei! Keine fachliche, eine ausschließlich politische Entscheidung

03.07.2023

Die Entscheidung von Frau Bundesinnenministerin Faeser, dem BKA und der Bundespolizei die Einführung einer Analyse-Plattform, der sogenannten "Bundes-VeRA" zu untersagen, ist in vielfacher Hinsicht ein erstaunlicher Vorgang, der erhebliche Auswirkungen auf die Auswerte- und Analysekompetenz der deutschen Polizei haben wird.
Frau Faeser gefährdet die Auswerte- und Analysekompetenz der deutschen Polizei! Keine fachliche, eine ausschließlich politische Entscheidung

Der BDK-Bundesvorsitzende Dirk Peglow hierzu:

"Mit ihrer Entscheidung setzt sich Frau Faeser nicht nur über das Votum der gesamten Fachlichkeit hinweg, da sich alle 16 Bundesländer im Verwaltungsrat des Polizei-IT-Fonds, dem das BMI vorsitzt, für die dringliche Notwendigkeit der Einführung von VeRA ausgesprochen hatten. Sie ignoriert auch die Ziele der 2016 durch die Innenministerkonferenz beschlossenen "Saarbrücker Agenda", deren Kernelement die Schaffung einer gemeinsamen und modernen, einheitlichen Informationsarchitektur der deutschen Polizei ist. Vor allem bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus, aber auch bei Ermittlungen im Deliktsfeld von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind die Ermittlerinnen und Ermittler auf das schnelle Erkennen von Tat- und Täterzusammenhängen angewiesen. Die Entscheidung von Frau Faeser wirft die Auswerte- und Analysefähigkeit der Polizei um Jahre zurück."

Die "Saarbrücker Agenda" war ursächlich für die Entstehung des Programms P20, mit dem u. a. eine "digitale und medienbruchfreie Vernetzung der Polizei mit ihren nationalen und internationalen Partnern" angestrebt wird und die Entwicklung von IT-Lösungen für die Polizei, die künftig nur einmal erfolgen und anschließend weiteren Bedarfsträgern der Länder über P20 zur Verfügung gestellt werden soll. Die Innenministerin berücksichtigt bei ihrer Entscheidung nicht, dass eines der priorisierten Tätigkeitsfelder von P20 sich mit der Stärkung der Auswertung- und Analyse durch Analysetechniken (-plattformen) befasst.

Hier wurde "VeRA", eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, die wesentlich auf der in Hessen seit 2017 betriebenen technischen Plattform "HessenDATA" des Unternehmens Palantir beruht, bereits als geplante Umsetzungsinitiative aufgeführt. Das zugrundeliegende Ausschreibungsverfahren für VeRA wurde nicht nur vom Bundesinnenministerium begleitet, sondern auch vorangetrieben. Zudem wurden auch finanzielle Mittel hinterlegt und in Teilen verausgabt. Alles umsonst?

In dem europaweiten Ausschreibungsverfahren zu VeRA wurde der Zuschlag dem Unternehmen Palantir erteilt und die Prüfung der Software durch das Frauenhofer-Institut erfolgreich abgeschlossen. Alles stand sozusagen "auf grün", bis Frau Faeser sich entschied, die Handbremse anzuziehen und dem BKA und der Bundespolizei die Verwendung von VeRA zu untersagen.

Nun hört man aus dem Innenministerium, dass die Analysefähigkeit der Polizei "in eigener digitaler Kompetenz entwickelt werden soll." Eine Entscheidung, die in Anbetracht der aktuell zu bearbeitenden Kriminalitätsphänomene fachlich nicht nachvollziehbar ist. Die auch vor dem Hintergrund, dass die Ausbaustufen des "Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds" (PIAV) zu den Deliktsbereichen Geldwäsche, Korruption, Politisch motivierte und Organisierte Kriminalität erst 2024 umgesetzt werden sollen, enorme Risiken darstellt.

"Die von Frau Faeser angestrebte "eigene digitale Kompetenz" bedeutet, dass das schnelle Erkennen von Tat- und Täterzusammenhängen durch eine Analyseplattform weiterhin durch Insellösungen erfolgen wird, bei dem die Bundesbehörden sich rausnehmen. Ich bin sehr gespannt, wie viele Jahre es dauert, bis die von der Innenministerin erwähnten eigenen digitalen Kompetenzen performante IT-Lösungen für meine Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen, die die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen, bundesweit betrieben werden können und alle Sicherheitsvorkehrungen aufweisen. Die Polizei baut auch keine Autos, wieso wollen wir Softwarelösungen entwickeln, die mit denen weltweit agierender Konzerne vergleichbar sind?",

so der Bundesvorsitzende Dirk Peglow.
Man darf gespannt sein, ob diese Entscheidung nach den hessischen Landtagswahlen nochmals überdacht wird.

Foto: Joshua Sortino auf Unsplash