Geldwäschebekämpfung wird seit Jahren sträflich vernachlässigt

19.01.2023

Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen werden. Dadurch entgeht dem deutschen Staat fast ein Viertel des gesamten Bundeshaushaltes.
Geldwäschebekämpfung wird seit Jahren sträflich vernachlässigt
Foto: HT

Geldwäsche stärkt Kriminalität wie Drogen- oder Menschenhandel und ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Sie untergräbt die Ideale unserer Gesellschaft und kann für sinkende Akzeptanz staatlicher Behörden in der Bevölkerung verantwortlich sein. 

Das Magazin MEX des Hessischen Rundfunks hat zum Thema Geldwäsche einen umfassenden Beitrag veröffentlicht und danach gefragt, warum sich unser Staat jedes Jahr eine dreistellige Milliardensumme entgehen lässt und warum Fälle von Geldwäsche nicht konsequenter verfolgt werden?

Der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, fand in diesem Beitrag klare Worte:

„Seit 5 ½ Jahren ist das Thema Geldwäschebekämpfung in Deutschland sträflich vernachlässigt worden. Im Grunde hat diese Behörde dafür gesorgt, dass Tausende von Straftaten, wo es um Geldwäsche geht, nicht verfolgt wurden, dass illegal erlangte Gelder nicht eingezogen worden sind und hier Täter im Prinzip ihr Unwesen treiben konnten, ohne dass eine staatliche Kontrolle da Einhalt geboten hätte.“

Der Grund hierfür liegt bei der FIU, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Diese seit 2017 beim Zoll angegliederte Behörde ist chronisch unterbesetzt und kommt bei der Bearbeitung der eingehenden Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht hinterher. Das größte Problem ist aber, dass die Sachbearbeiter in der FIU keine kriminalistische Erfahrung haben. Dirk Peglow hierzu:

„Das wäre so, als wenn man die Bearbeitung von Kfz-Diebstählen an das Kraftfahrtbundesamt abgeben würde oder wenn wir sagen würden, dass alle Fälle von Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Zukunft durch das Jugendamt bearbeitet werden.“

Vielfach wird Geldwäsche nicht nur in Deutschland mit Immobilien betrieben. Die Bundesinnenministerin plant nun die Einrichtung eines bundesweiten Registers für Gebäude und Wohnungen, um eine Übersicht darüber zu bekommen, wem konkret welche Immobile gehört. Und auch über die Einführung einer Bargeldobergrenze, wie sie bereits in Italien, Spanien, Griechenland und Frankreich Realität ist, wird nach wie vor diskutiert. Der BDK hat sich bereits mehrfach für die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10 000€ ausgesprochen, wie zuletzt erst bei der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:

Die beabsichtigte Einführung eines Verbotes des Einsatzes von Bargeld, Kryptowährungen oder Rohstoffen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften zur Verhinderung von Geldwäscheaktivitäten ist zwingend erforderlich.

Unsere komplette Stellungnahme zu dieser Thematik kann hier eingesehen werden und der gesamte Beitrag des Hessischen Rundfunks kann als Video an dieser Stelle abgerufen werden.