Geplante Änderung des Polizeigesetzes BW passiert Kabinett

17.07.2020

Innenminister Strobl (CDU) geht davon aus, dass das Gesetz Ende September im Parlament verabschiedet werden kann. Eine erste Lesung soll noch vor der Sommerpause stattfinden.
Geplante Änderung des Polizeigesetzes BW passiert Kabinett
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg

Am Dienstag, den 14. Juli 2020, beriet das Kabinett der grün-schwarzen Landesregierung die geplante Reform von Innenminister Thomas Strobl. Mit Blick auf die kurze Zeit bis zur Sommerpause des Parlaments beginnen nunmehr die Beratungen in den Fraktionen des Landtags, da eine erste Lesung noch in den kommenden Tagen stattfinden soll.

Die Erarbeitung und Abstimmung der Novelle hatte einige Zeit in Anspruch genommen, deswegen begrüßen wir es, dass die Umsetzung zügig vonstattengehen soll. Wir appellieren an die Abgeordneten des Landtags sich gerne konstruktiv einzubringen, die Novelle aber nicht zu blockieren.

Der BDK Baden-Württemberg hatte Gelegenheit sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens dazu zu äußern. Wir haben darin hervorgehoben, dass die notwendige Einarbeitung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere aus der umzusetzenden EU-Richtlinie 2016/680) in vielen Bereichen Klarheit und Handlungssicherheit schaffen. Mit den Änderungen der Regelungen zu den verdeckten Eingriffsbefugnissen (§§ 48 bis 56 PolG) wird vor allem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz (BVerfG vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) umgesetzt. Wir begrüßen an dieser Stelle ausdrücklich das Zusammenführen der Paragraphen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation. Dies bringt eine größere Übersichtlichkeit.

Wir haben ausdrücklich die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der BodyCams begrüßt, nachdem wir uns auch in diversen Gesprächen mit den politischen Vertretern der Fraktionen dafür eingesetzt haben. Das wurde und wird allerdings nicht ganz unkritisch gesehen. Die Schärfung der Gesetzesgrundlage ist notwendig. Mit den Änderungen der Regelungen über den offenen Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung werden die Einsatzmöglichkeiten der Bodycam, wie vom Bund Deutscher Kriminalbeamter zu Recht gefordert, endlich erweitert. Künftig ist eine Verwendung auch in Wohnungen einschließlich Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen möglich, so dass auch der einschreitende Beamte sich auf seine Aufgaben in diesen kritischen Situationen voll konzentrieren kann. Hier zeigte sich, dass ein Rückgriff auf Erfahrungen aus der Praxis erforderlich und erfolgreich sind.

Als sinnvoll und notwendig haben wir zudem die Regelung für die Aufzeichnung von Telefonanrufen außerhalb von Notrufen bewertet, beispielsweise Anrufe, die den Kriminaldauerdienst in unseren Dienststellen erreichen.

Weiterhin begrüßen wir die Regelung der Gefährderansprache und der Gefährdetenansprache, die bislang auf die polizeiliche Generalklausel aus §§ 1, 3 PolG BW gestützt worden ist. Ein Anliegen des BDK war und ist es, sich auch um die Opfer von Straftaten zu kümmern, das gilt auch für den präventiven Bereich.

Das Polizeigesetz für Baden-Württemberg ist eines der herausragenden Gesetze für das Tätigwerden der Polizei und der Polizeibehörden in unserem Land. Dabei stellen wir fest, dass die Gesetze immer komplexer in der Ausgestaltung und sodann in ihrer Anwendung werden. Dennoch ist es für uns wichtig, dass die Ermächtigungsgrundlagen für polizeiliches Arbeiten stets up-to-date sind und neue Entwicklungen schnell berücksichtigen. Im Sinne eines Werkzeugkastens benötigen wir Instrumentarien, um auf die verschiedenen Herausforderungen reagieren zu können. Im Bereich der klassischen Telekommunikationsüberwachung haben sich in den letzten Jahren zahlreiche neue Entwicklungen ergeben, namentlich seien die Fortschritte in der Verschlüsselungstechnologie genannt, die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt der Koalition gewünscht.

Insgesamt betrachten wir die vorgeschlagene Novelle des PolG BW für gelungen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter wird auch in Zukunft die Rechtsgrundlagen des Landes, aber auch des Bundes positiv kritisch begleiten. Wir werden Lücken in unserem Sicherheitssystem benennen, Vorschläge unterbreiten und an Lösungen aktiv mitarbeiten.