Grüne wollen Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

10.02.2021

Diese freudige Nachricht erreichte uns am 10.02.2021 mit dem Newsletter Heute im Bundestag Nr. 180. Der Wermutstropfen: Bündnis 90/Die Grünen fordert das für die Polizeien des Bundes.
clareich auf Pixabay

Allerdings ist das nicht nur eine Steilvorlage für Baden-Württemberg und andere Länder, in denen die Polizeizulage irgendwann aus dem Ruhegehalt herausgenommen wurde, sondern vielmehr bedienen sich die GRÜNEN genau den Argumentationen, die wir als Gewerkschaft immer wieder vorgetragen haben in den letzten Jahren – und ja, auch bei den GRÜNEN in Baden-Württemberg. 

Warum also nicht den aktuellen Wahlkampf dafür nutzen, um sich als GRÜNE für die Polizei Baden-Württemberg stark zu machen. Herr Ministerpräsident Kretschmann, Frau Finanzministerin Sitzmann, unsere Unterstützung haben Sie bei diesem Unterfangen. 

Aus der Pressemitteilung Heute im Bundestag, Nr. 180/2021, Nr. 4: „Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken. Dies gelte vor allem "für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, kann aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen sind". Nicht zuletzt "wäre die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein klares Zeichen der Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Polizei".“

Die freudige Nachricht hat uns veranlasst, diese Meldung an Partei und Fraktion weiterzuleiten. Bei Antwort berichten wir gerne nach.

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