Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für Chancengleichheit

13.02.2009

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008, Az. 4 S 437/08

Leitsätze

 

  1. Beauftragte für Chancengleichheit sind auch dann dienstlich zu beurteilen, wenn sie zu 100% von anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen entlastet wurden.
  2. Eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs - wie sie für freigestellte Personalratsmitglieder durchzuführen ist - ist nicht zulässig.

 

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