Gute Absicht - schlechtes Ergebnis

23.07.2019

Im Personalvertretungsgesetz ist geregelt, dass auch bei sehr geringem Frauenanteil die Frauen im Personalrat vertreten sind. Unbeabsichtigte Folge: Wer bei sehr geringem Frauenanteil nicht Frau ist und der Mehrheitsgewerkschaft angehört, hat keine Chance. Der BDK kümmert sich: Brief an den Minister.
Gute Absicht - schlechtes Ergebnis

 

Es geht um faktische Benachteiligung in der Polizei, weil bereits vor den Wahlen die Sitze der Gruppen nach Geschlechtern berechnet und festgelegt werden. Dies hatte zur Folge und wurde bereits im Jahr 2015 vom BDK erfolglos beanstandet, dass es bei dem bisherigen Anteil beamteter Frauen von ca. 23% innerhalb der Polizei nur einen einzigen Sitz im Personalrat gab. Dieser Sitz ging bisher immer zwangsläufig an die Vorschlagsliste, die die meisten Stimmen erringen konnte.

Die Welt verändert sich, die Polizei macht mit: Der Gender-Gedanke bringt es mit sich, dass es seit einem knappen Jahr neben Mann und Frau noch eine dritte Geschlechtsbezeichnung gibt: divers. Entscheidungen unter Missachtung dieser Vorgabe werden regelmäßig von Gerichten mit "Rechtswidrig!" aufgehoben.

Im nächsten Frühjahr finden wieder Personalratswahlen statt. Aus Sicht des BDK muss es vorher eine Anpassung im NPersVG geben. Eine weitere Liste „Divers“ neben den bisherigen Frauen- und Männerlisten kommt dabei aus unserer Sicht allein schon wegen der Minderheit von Menschen mit einer anderen Geschlechtsbezeichnung nicht in Betracht. Dennoch muss es auch für sie realistische Möglichkeiten geben, in eine Personalvertretung gewählt zu werden - zumindest zu kandidieren, ohne sich in die Frauenliste oder die Männerliste aufnehmen lassen zu müssen.

Wir schlagen deshalb an dieser Stelle erneut gemischte Listen für alle drei Geschlechtsbezeichnungen (w/m/d) vor, die von Gewerkschaften, Berufsvertretungen und/oder „Freien Listen“ aufzustellen und als Vorschlagslisten für die Wahlen für die Personalvertretung einzureichen sind.

Wird dieser Vorschlag erneut abgelehnt, könnte es spannend werden: In die Liste für Frauen und auch in die Liste für Männer darf jemand mit der Geschlechtsbezeichnung "divers" nicht aufgenommen werden. Wenn doch, dann darf konsequenterweise eine Männerliste nicht beanstandet werden, auf der eine Frau kandidiert!

Platz für neue wegweisende Urteile im Personalvertretungsrecht?


Stephan Schriever
Stv. Landesvorsitzender

 

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Der Brief an Innenminister Pistorius: PDF