Herabstufung des Themas „Kriminalitätsbekämpfung“ beim Einwanderungsamt?

01.03.2021

Nach der Reform ist vor der Reform
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In gefühlt immer kürzeren Abständen aufeinanderfolgende Umstrukturierungen sind wir aus der Polizei Berlin gewohnt. Manches ist sinnvoll – manches folgt politischen Vorgaben. Ähnlich scheint es auch beim Berliner Einwanderungsamt zu sein. Erst am 01.11.2019 wurde im damaligen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten das Referat IV K gegründet, welches seit der Ausgliederung der Ausländerbehörde Anfang 2020 als Abteilung K – Kriminalitätsbekämpfung im neugegründeten Landesamt für Einwanderung firmiert. Nun wird diese Abteilung mit zwei Referaten zum 01.03.2021 aufgelöst und als Referat R 4 in die Abteilung Rückführung eingegliedert. Soweit dem BDK bekannt ist, verlässt der bisherige Abteilungsleiter K die Behörde.

Diese augenscheinliche Rückstufung des Themas „Kriminalitätsbekämpfung“ im Berliner Einwanderungsamt war für den BDK Grund genug, den Innensenator zu fragen, welches politische Signal damit verbunden ist sowie welche Auswirkungen er auf die Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kriminalpolizei und auf die Sicherheitslage sieht. Aus der Antwort zitieren wir auszugsweise:

„[…] Die Abteilung K [wird] als Referat R 4 ‚Kriminalitätsbekämpfung‘ neu aufgebaut. Der Fokus wird hierbei auch weiterhin auf sicherheits- und ordnungsbehördliche Tätigkeiten gelegt werden. Durch die Anbindung des Referats R 4 an die Abteilung R können die Abstimmungs- und operativen Umsetzungsprozesse mit den für die Rückführung verantwortlichen Referaten R 2 und R 3 erhöht werden.“ Durch Abgabe von Fällen der Kleinkriminalität an andere Abteilungen könne sich das Referat K zudem „ausschließlich auf die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung der Einzelfälle mit besonderer Bedeutung für die Sicherheitslage der Stadt“ und die Kooperationen mit anderen Behörden fokussieren. Die bisherige Abteilung Rückführung werde in „Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung“ umbenannt.

Herr Geisel abschließend: „Ich kann Ihnen daher versichern, dass mit der Umstrukturierung gerade kein Bedeutungsverlust dieses wichtigen Sicherheitsthemas einhergeht, sondern der Arbeitsbereich ‚Kriminalitätsbekämpfung’ des Landesamtes für Einwanderung vielmehr effizienter gestaltet wird.“

Der BDK wird die tatsächlichen Wirkungen in der Praxis beobachten und freut sich hierzu auch weiterhin über Hinweise aus den betroffenen Kripo-Bereichen.

Auch mit dieser Umstrukturierung wird es allerdings dabei bleiben, dass die größte Ausländerbehörde Deutschlands an Wochenenden und Feiertagen für die Polizei nicht regulär erreichbar ist. Bezogen darauf wünschen wir uns tatsächlich dringend, dass nach der Reform vor der Reform ist!

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