Hessische Beamtenbesoldung verfassungswidrig!

01.12.2021

Am 30.11.2021 fand vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Verhandlung zur Klage eines Justizwachtmeisters gegen das Land Hessen statt. Gegenstand der Klage war, dass der Beamte in der A6 der Auffassung ist, dass die ihm nach Besoldungsordnung A des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) gewährten Bezüge verfassungswidrig zu niedrig bemessen seien. Nachfolgend ein Bericht des anwesenden Prozessbeobachters des BDK Hessen.
Hessische Beamtenbesoldung verfassungswidrig!

Vorgeschichte:
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main verhandelte in 2018 über die Klage eines Justizwachtmeister der Besoldungsstufe A6 gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die lediglich einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016. Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt scheiterte der Beamte. Dagegen ging er in die Berufung, über die nun der Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelte.

Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs am 30.11.2021
Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel stellte in der Verhandlung fest, dass es im vorliegenden Fall, bei der Prüfung ob eine amtsangemessene Besoldung gegeben ist oder nicht, um die Prüfung höherrangigen Rechts geht. Dazu ist der VGH aber eigentlich nicht die richtige Stelle, sondern das ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Der Vorsitzende Richter führte weiter aus, dass das Bundesverfassungsgericht im Zeitraum 2017 bis 2020 mehrfach auf den Mindestabstand zwischen Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II und einer Besoldung als Beamtin oder Beamter hingewiesen hat.

Mindestabstand zur Grundsicherung
Die Prüfung dieser Mindestanforderung des Gesetzgebers durch den VGH ergab, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 zu niedrig war und damit nicht den Grundsätzen einer verfassungsmäßigen Besoldung entsprach.  Das Gericht machte seine Prüfung an einem Beispiel deutlich, nachdem die Besoldung in der in Hessen niedrigsten Besoldungsgruppe A5 im Jahr 2020 ca. 8.186 Euro (ca. 683 Euro pro Monat) unter der Grundsicherung lag.

Abstandsgebot Besoldungsstufen
Weiter führte der VGH aus, dass ein Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsstufen beachtet werden muss, was dazu führen kann, dass auch weitere Besoldungsgruppen betroffen sind.

Aussetzung der Klage und Vorlage zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht
Der VGH entschied am 30.11.2021, dass die Klage ausgesetzt wird und zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben wird. Grund für die Aussetzung der Klage ist, dass es die alleinige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sei, über die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Besoldungsgesetzes zu entscheiden.

Reaktion der Hessischen Landesregierung
Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat in einem Interview in der Hessenschau am 30.11.2021 geäußert, dass man die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht abwarten wird.

Wie geht es weiter
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühstens in 2 Jahren erwartet. Bis dahin wird vermutlich erstmal nichts an der aktuellen Besoldung geändert.

BDK fordert zeitnah verfassungskonforme Besoldung in Hessen!
Der BDK unterstützt die Forderung des dbb Hessen, der die Klage des Justizwachtmeisters begleitet und unterstützt hat!

Der Verwaltungsgerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass die Besoldung der Beamten in Hessen mindestens seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig gewesen ist.

Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber allen Beamtinnen und Beamten muss die hessische Landesregierung zeitnah eine neue und verfassungskonforme Besoldungsstruktur herstellen. Das ist möglich, bevor das BVerfG abschließend dazu entscheidet.

diesen Inhalt herunterladen: PDF