ISOA-Beschluss zum Polizeibeauftragten

18.10.2020

BDK-Hinweise wurden nur zum Teil aufgegriffen, es bleiben Lücken!
Bereitschaft

- Schutz für anonyme Hinweisgeber noch unzureichend

- unklare Schnittstellen zum Antidiskriminierungsbeauftragten und zum Extremismusbeauftragten der Polizei

- keine Handlungszwänge für den Senat

Der BDK Berlin hatte umfangreich zum Entwurf des Gesetzes zur Einführung eines Bürger- und Polizeibeauftragten Stellung genommen. Einige unserer Hinweise wurden durch den Innenausschuss nun in einem Änderungsbeschluss aufgenommen. So wurde der Quellenschutz bei Hinweisen an den Bürger- und Polizeibeauftragten zwar verbessert, leider aber nicht mit aller Konsequenz auch der Umgang mit anonymen Hinweisgebenden geregelt.

Die Behörde wird sich folglich mit einem anonymen Hinweisgebersystem helfen müssen, um am Ende tatsächlich auch Anonymität bei brisanten Hinweisen sicherstellen zu können. Hier ist allerdings bereits die Polizei Berlin parallel aktiv – die inhaltlichen Schnittmengen und Abgrenzungen sind weder an dieser Stelle noch in den Aufgabenüberschneidungen zum Antidiskriminierungsbeauftragten der Senatsverwaltung für Justiz (für Fälle nach dem LADG) oder zum künftigen Institut der Extremismusbeauftragten in der Polizei Berlin beschrieben.

Größtes Manko der durch die Innenpolitiker beschlossenen Fassung ist die fehlende Konsequenz der Berichterstattung der Polizeibeauftragten für den Berliner Senat. Stellt die Behörde strukturelle Mängel fest – die eigentlich schon alle hinlänglich bekannt sind – so folgen daraus auch künftig keine direkten Handlungszwänge für den Senat.

Wird also bei der Polizei gespart bis es quietscht und stellt die Polizeibeauftragte dann fest, dass es schon nicht mehr quietscht, sondern großflächig rostet und bröselt, dann kann der Senat das auch weiterhin ohne Gegenmaßnahmen zur Kenntnis nehmen und politisch auf dem Rücken der Beschäftigten abladen. Hier hat das Abgeordnetenhaus im bisherigen Gesetzgebungsverfahren eine Chance vertan.

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